Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Europaviertel und das Gallus

Vorlagentyp: OFGRÜNE
117 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

E-Mail-Abo einrichten

Begründung

Der Park mit mindestens 12 ha und eine möglichst frühzeitige, evtl. auch interimsartige Nutzung, kann bestehende Grünflächendefizite des Gallusviertels ausgleichen. Die nunmehr vor fast 10 Jahren beschlossene Erhaltungssatzung wird immer dringlicher, da selbstverständlich Grundstückseigentümer im Gallus auf die sich konkretisierenden Planungen im Zusammenhang mit dem Europaviertel reagieren und eine Vertreibung der angestammten Wohnbevölkerung vermieden werden muss In B 481 wird angedeutet, dass Planungen der Grundstückeigentümer zur Gestaltung der Europaallee kurzfristig präsentiert werden sollen. Bekanntlich hat sich im Gallus eine Bürgerinitiative "Europaviertel: Chancen und Gefahren für das Gallus" gebildet, die sich intensiv an den Planungen beteiligt. Den interessierten Bürgerinnen und Bürgern, der Initiative und dem Ortsbeirat, der sich ebenfalls intensiv mit den Entwicklungen rund um das künftige Europaviertel befasst, muss schnellstmöglich Gelegenheit zur Einsichtnahme in die Pläne gegeben werden. Antragstellende Fraktion: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 09.03.2001, M 68 Zuständige Ortsbeiräte: 1 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 14.08.2001, TO I, TOP 8 Die Vorlage OF 60/1 wird zum gemeinsamen Antrag der GRÜNEN-, SPD- und CDU-Fraktion erklärt. Beschluss: Anregung OA 154 2001 Anregung OA 155 2001

  1. Die Vorlage M 68 dient unter Hinweis auf OA 154 und OA 155 zur Kenntnis.
  2. Die Vorlage OF 21/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
  3. Die Vorlage OF 60/1 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. im Zusammenhang mit allen Planungen zum Europaviertel, nunmehr konkret eine Fläche von mindestens 12 ha als Park, mit einem mindestens 100m breiten Korridor entlang der Straße "Am Dammgraben" planungsrechtlich zu sichern. Der Magistrat wird weiterhin aufgefordert, eine Teilfläche des künftigen Parks im Vorgriff der Bevölkerung schon bald zur Verfügung stellen zu lassen; 2. im Rahmen der weiteren Gestaltung des Europaviertels einen landschaftsplanerischen Wettbewerb für den geplanten Europapark auszurufen. Der Wettbewerb soll den zuständigen Ortsbeirat 1, im Gallusviertel ansässige Institutionen und interessierte Bürgerinnen und Bürger einbeziehen. Über die dann vorliegenden Vorschläge soll im Rahmen einer öffentlichen Sitzung diskutiert werden; 3. im Hinblick auf den Aufstellungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.06.1992 (§ 10179) für eine Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB und die immer näher rückenden Bebauungsabsichten auf dem Gelände des ehemaligen Hauptgüterbahnhofs und der damit einhergehenden Bedrohungen und Chancen für das Gallusviertel, nunmehr umgehend die Erhaltungssatzung erarbeiten und vorlegen zu lassen. Die ausreichend personelle Ausstattung der betreffenden Ämter zur schnellstmöglichen Durchführung ist vorzusehen; 4. den Bürgerinnen und Bürgern und dem Ortsbeirat, die im Bericht des Magistrats, B 481, erwähnten Ergebnisse der Überlegungen zur Gestaltung der Europaallee unverzüglich vorstellen zu lassen; 5. bei der Gestaltung des Geländes auf die südliche Randbebauung (wie im Speer- Plan vorgesehen) zu verzichten. Begründung: Gerade in den Sommermonaten ist es zu spüren, dass dem Gallusviertel ein zentraler Platz für Freizeitaktivitäten fehlt. Der Reststreifen der ehemaligen Quäkerwiese bietet hierzu keine Möglichkeit. Der Park mit mindestens 12 ha und eine möglichst frühzeitige, evtl. auch interimsartige Nutzung, kann bestehende Grünflächendefizite des Gallusviertels ausgleichen. Zur möglichst zügigen Umsetzung der Idee von einer großen Parkfläche nördlich der ehemaligen Quäkerwiese soll ein landschaftsplanerischer Ideenwettbewerb beitragen, der den Bürgerinnen und Bürgern des Viertels die Möglichkeit gibt, ihre Vorstellungen einzubringen. Die nunmehr vor fast 10 Jahren beschlossene Erhaltungssatzung wird immer dringlicher, da selbstverständlich Grundstückseigentümer im Gallus auf die sich konkretisierenden Planungen im Zusammenhang mit dem Europaviertel reagieren und eine Vertreibung der angestammten Wohnbevölkerung vermieden werden muss. Im Bericht des Magistrats, B 481, wird angedeutet, dass Planungen der Grundstückeigentümer zur Gestaltung der Europaallee kurzfristig präsentiert werden sollen. Bekanntlich hat sich im Gallus eine Bürgerinitiative "Europaviertel: Chancen und Gefahren für das Gallus" gebildet, die sich intensiv an den Planungen beteiligt. Den interessierten Bürgerinnen und Bürgern, der Initiative und dem Ortsbeirat, der sich ebenfalls intensiv mit den Entwicklungen rund um das künftige Europaviertel befasst, muss schnellstmöglich Gelegenheit zur Einsichtnahme in die Pläne gegeben werden. Abstimmung: zu
  4. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Zurückweisung) zu
  5. Einstimmige Annahme zu
  6. Einstimmige Annahme

Inhalt

Antrag vom 03.07.2001, OF 60/1

Betreff:

Europaviertel und das Gallus

Der Ortsbeirat möge beschließen:

Der Ortsbeirat lehnt eine Befassung mit den Vorlagen B 118 und B 330 ab, da die Stadtversammlung mittlerweile ein Votum zu diesen Vorlagen abgegeben hat, ohne den begründeten Zurückstellungswunsch des Ortsbeirats zu berücksichtigen.

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert:

Im Zusammenhang mit allen Planungen zum Europaviertel, nunmehr konkret eine Fläche von mindestens 12 ha als Park, mit einem mindestens 100m breiten Korridor entlang der Straße "Am Dammgraben" planungsrechtlich zu sichern. Der Magistrat wird weiterhin aufgefordert, eine Teilfläche des künftigen Parks im Vorgriff der Bevölkerung schon bald zur Verfügung stellen zu lassen.

Im Hinblick auf den Aufstellungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.06.1992 (§ 10179) für eine Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB und die immer näher rückenden Bebauungsabsichten auf dem Gelände des ehemaligen Hauptgüterbahnhofs und der damit einhergehenden Bedrohungen und Chancen für das Gallusviertel, wird der Magistrat aufgefordert nunmehr umgehend die Erhaltungssatzung erarbeiten und vorlegen zu lassen. Die ausreichend personelle Ausstattung der betreffenden Ämter zur schnellstmöglichen Durchführung ist vorzusehen.

Den Bürgerinnen und Bürgern und dem Ortsbeirat, die in B 481 erwähnten Ergebnisse der Überlegungen zur Gestaltung der Europaallee unverzüglich vorstellen zu lassen.

Begründung:

Der Park mit mindestens 12 ha und eine möglichst frühzeitige, evtl. auch interimsartige Nutzung, kann bestehende Grünflächendefizite des Gallusviertels ausgleichen.

Die nunmehr vor fast 10 Jahren beschlossene Erhaltungssatzung wird immer dringlicher, da selbstverständlich Grundstückseigentümer im Gallus auf die sich konkretisierenden Planungen im Zusammenhang mit dem Europaviertel reagieren und eine Vertreibung der angestammten Wohnbevölkerung vermieden werden muss

In B 481 wird angedeutet, dass Planungen der Grundstückeigentümer zur Gestaltung der Europaallee kurzfristig präsentiert werden sollen. Bekanntlich hat sich im Gallus eine Bürgerinitiative "Europaviertel: Chancen und Gefahren für das Gallus" gebildet, die sich intensiv an den Planungen beteiligt. Den interessierten Bürgerinnen und Bürgern, der Initiative und dem Ortsbeirat, der sich ebenfalls intensiv mit den Entwicklungen rund um das künftige Europaviertel befasst, muss schnellstmöglich Gelegenheit zur Einsichtnahme in die Pläne gegeben werden.

Antragstellende Fraktion: GRÜNEHauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 09.03.2001, M 68 Zuständige Ortsbeiräte: 1

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 9. März 2001MM 68Bebauungsplan Nr. 826 - Europaviertel West hier: 1. Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB 2. Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 689 - Idsteiner StraßeMagistratsvortrag
  2. 3. Juli 2001Sie sind hier
    OFOF 60/1Europaviertel und das Gallus
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  3. 14. August 2001OAOA 155Europaviertel und das Gallus Vortrag des Magistrats vom 09.03.2001, M 68Anregung
  4. 25. Januar 2002BB 98Bebauungsplan Nr. 826 - Europaviertel West 1. Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB 2. Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 689 - Idsteiner StraßeMagistratsbericht
  5. 2. Dezember 2002BB 1322Bebauungsplan Nr. 826 - Europaviertel West 1. Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB 2. Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 689 - Idsteiner StraßeMagistratsbericht
  6. 6. Juni 2003Antwort des Magistrats · nach 117 WochenBB 465Bebauungsplan Nr. 826 - Europaviertel West 1. Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB 2. Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 689 - Idsteiner StraßeMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 1
Sitzung 3 · 14.08.2001
TO I, TOP 8
Angenommen
Anregung OA 154 2001 Anregung OA 155 2001 1. Die Vorlage M 68 dient unter Hinweis auf OA 154 und OA 155 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 21/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 60/1 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. im Zusammenhang mit allen Planungen zum Europaviertel, nunmehr konkret eine Fläche von mindestens 12 ha als Park, mit einem mindestens 100m breiten Korridor entlang der Straße "Am Dammgraben" planungsrechtlich zu sichern. Der Magistrat wird weiterhin aufgefordert, eine Teilfläche des künftigen Parks im Vorgriff der Bevölkerung schon bald zur Verfügung stellen zu lassen; 2. im Rahmen der weiteren Gestaltung des Europaviertels einen landschaftsplanerischen Wettbewerb für den geplanten Europapark auszurufen. Der Wettbewerb soll den zuständigen Ortsbeirat 1, im Gallusviertel ansässige Institutionen und interessierte Bürgerinnen und Bürger einbeziehen. Über die dann vorliegenden Vorschläge soll im Rahmen einer öffentlichen Sitzung diskutiert werden; 3. im Hinblick auf den Aufstellungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.06.1992 (§ 10179) für eine Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB und die immer näher rückenden Bebauungsabsichten auf dem Gelände des ehemaligen Hauptgüterbahnhofs und der damit einhergehenden Bedrohungen und Chancen für das Gallusviertel, nunmehr umgehend die Erhaltungssatzung erarbeiten und vorlegen zu lassen. Die ausreichend personelle Ausstattung der betreffenden Ämter zur schnellstmöglichen Durchführung ist vorzusehen; 4. den Bürgerinnen und Bürgern und dem Ortsbeirat, die im Bericht des Magistrats, B 481, erwähnten Ergebnisse der Überlegungen zur Gestaltung der Europaallee unverzüglich vorstellen zu lassen; 5. bei der Gestaltung des Geländes auf die südliche Randbebauung (wie im Speer- Plan vorgesehen) zu verzichten. Begründung: Gerade in den Sommermonaten ist es zu spüren, dass dem Gallusviertel ein zentraler Platz für Freizeitaktivitäten fehlt. Der Reststreifen der ehemaligen Quäkerwiese bietet hierzu keine Möglichkeit. Der Park mit mindestens 12 ha und eine möglichst frühzeitige, evtl. auch interimsartige Nutzung, kann bestehende Grünflächendefizite des Gallusviertels ausgleichen. Zur möglichst zügigen Umsetzung der Idee von einer großen Parkfläche nördlich der ehemaligen Quäkerwiese soll ein landschaftsplanerischer Ideenwettbewerb beitragen, der den Bürgerinnen und Bürgern des Viertels die Möglichkeit gibt, ihre Vorstellungen einzubringen. Die nunmehr vor fast 10 Jahren beschlossene Erhaltungssatzung wird immer dringlicher, da selbstverständlich Grundstückseigentümer im Gallus auf die sich konkretisierenden Planungen im Zusammenhang mit dem Europaviertel reagieren und eine Vertreibung der angestammten Wohnbevölkerung vermieden werden muss. Im Bericht des Magistrats, B 481, wird angedeutet, dass Planungen der Grundstückeigentümer zur Gestaltung der Europaallee kurzfristig präsentiert werden sollen. Bekanntlich hat sich im Gallus eine Bürgerinitiative "Europaviertel: Chancen und Gefahren für das Gallus" gebildet, die sich intensiv an den Planungen beteiligt. Den interessierten Bürgerinnen und Bürgern, der Initiative und dem Ortsbeirat, der sich ebenfalls intensiv mit den Entwicklungen rund um das künftige Europaviertel befasst, muss schnellstmöglich Gelegenheit zur Einsichtnahme in die Pläne gegeben werden.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
SPD
zu 2)
Zustimmung:
Alle
zu 3)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Zurückweisung) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen