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Versorgungslücke in der Pflege der Schwerbehinderten II Engpässe in der kultursensiblen Dauerpflege

Vorlagentyp: B
19 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren3 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Bericht des Magistrats thematisiert die Versorgungslücke in der kultursensiblen Dauerpflege für schwerbehinderte, pflegebedürftige Menschen unter 65 Jahren in Frankfurt am Main. Es wird festgestellt, dass aufgrund eines Zuständigkeitswechsels seit dem 01.01.2020 noch keine Erfahrungswerte vorliegen, jedoch in Zukunft Daten gesammelt werden sollen, um die Situation besser zu verstehen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Bericht

Die Anregung der KAV befasst sich mit der Frage, ob es Engpässe im Bereich der kultursensiblen Dauerpflege schwerbehinderter, pflegebedürftiger Menschen unter 65 Jahren gibt. Der Magistrat geht davon aus, dass mit Dauerpflege die vollstationäre Pflege in Alten- und Pflegeheimen gemeint ist. Hierzu ist festzustellen, dass die Stadt Frankfurt am Main, infolge der Änderungen im Bundesteilhabegesetz (BTHG) und der daraus resultierenden Anpassungen im Hessischen Ausführungsgesetz zum Sozialgesetzbuch XII (HAG SGB XII), erst seit dem 01.01.2020 zuständiger Sozialhilfeträger für unter 65jährige Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen ist. Bis zum 31.12.2019 war der Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) für diesen Personenkreis zuständig. Im Zuge des Zuständigkeitswechsels wurden 236 Fälle an die Stadt Frankfurt am Main abgegeben, davon 21 Personen nichtdeutscher Staatsangehörigkeit. Demnach existieren zum aktuellen Zeitpunkt noch keine Erfahrungswerte und valide Zahlen auf städtischer Ebene. Aufgrund der zukünftigen Beratung und potenziellen Vermittlung können Erfahrungswerte im Jahr 2020 gesammelt werden, um die Frage beantworten zu können. In Frankfurt am Main gibt es derzeit 45 Pflegeheime mit rund 5.000 Betten. Daten über die Belegungsquote durch Migrantinnen und Migranten sind hier aktuell nicht vorhanden. Die vom LWV abgegebenen Fälle entsprechen rund 5% bzw. 0,42% dieser Kapazitäten. Folgende Frankfurter Einrichtungen haben sich bislang an den spezifischen Bedürfnissen von Migrantinnen und Migranten orientiert: - Victor-Gollancz-Haus - Altenzentrum St. Josef in Niederrad - Jüdisches Altenzentrum - Henry und Emma Budge-Stiftung. Im Rahmen der in 2019 neu erstellten Förderrichtlinie "Frankfurter Programm Würde im Alter für die stationären Seniorinnen- und Senioreneinrichtungen" wurden außerdem "Interkulturalität/Migration" und "Diversität" als Querschnittsthemen festgelegt. Im Rahmen dieser Querschnittsthemen können Einrichtungen einen Antrag für ein entsprechendes Projekt stellen. Grundlage ist, dass es sich von den im SGB XI verankerten Leistungen der Pflege abgrenzt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. Oktober 2019KK 158Versorgungslücke in der Pflege der Schwerbehinderten II Engpässe in der kultursensiblen DauerpflegeKAV-Anregung
  2. 6. März 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 Wochen
    BB 97Versorgungslücke in der Pflege der Schwerbehinderten II Engpässe in der kultursensiblen Dauerpflege
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 38 · 25.05.2020
TO I, TOP 28
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 97 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFF
Sonstige:
FRAKTION (Kenntnis)Frankfurter (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis)

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 38 · 28.05.2020
TO I, TOP 31
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 97 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTION
Sonstige:
Frankfurter (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Kenntnis)

KAV
Sitzung 42 · 15.06.2020
TO II, TOP 33
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 97 dient zur Kenntnis. Beschlussausfertigung(en): § 5720,

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

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