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Stadtbahnbau, Grundstrecke D, Teilabschnitt II vom Anschluss an die Station Bockenheimer Warte bis Ginnheim - Genehmigung der Vorplanung - hier: Gestaltung der…

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Stadtbahnbau, Grundstrecke D, Teilabschnitt II vom Anschluss an die Station Bockenheimer Warte bis Ginnheim - Genehmigung der Vorplanung - hier: Gestaltung der Station Ginnheim/Anordnung von Fahrtreppen

Vorlagentyp: B
117 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren5 Sitzungen

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 08.12.2000, B 955

Betreff:

Stadtbahnbau, Grundstrecke D, Teilabschnitt II vom Anschluss an die Station Bockenheimer Warte bis Ginnheim - Genehmigung der Vorplanung - hier: Gestaltung der Station Ginnheim/Anordnung von Fahrtreppen

Vorgang:

Beschl. d. Stv.-V. vom 17.12.1998, § 3272 - NR 505 SPD, l. B 879/99 -

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. September 1998MM 159Stadtbahnbau in Frankfurt am Main, Grundstrecke D, Teilabschnitt II vom Anschluß an die Station Bockenheimer Warte bis Ginnheim hier: Genehmigung der VorplanungMagistratsvortrag
  2. 3. Dezember 1998NRNR 505Gestaltung der Station GinnheimSTVV-Antrag · SPD
  3. 12. April 1999BB 250Stadtbahnbau, Grundstrecke D, Teilabschnitt II vom Anschluß an die Station Bockenheimer Warte bis Ginnheim Genehmigung der Vorplanung hier: Gestaltung der Station Ginnheim/ Anordnung von FahrtreppenMagistratsbericht
  4. 8. Dezember 2000Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 117 Wochen
    BB 955Stadtbahnbau, Grundstrecke D, Teilabschnitt II vom Anschluss an die Station Bockenheimer Warte bis Ginnheim - Genehmigung der Vorplanung - hier: Gestaltung der Station Ginnheim/Anordnung von Fahrtreppen
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
OBR 2
Sitzung 38 · 15.01.2001
TO I, TOP 36
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 955 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPD
Ablehnung:
Grüne
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, SPD und F.D.P. gegen GRÜNE (= Zurückweisung)

OBR 9
Sitzung 37 · 25.01.2001
TO I, TOP 62
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 955 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planen und Bauen
Sitzung 43 · 19.02.2001
TO I, TOP 53
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 955 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gem. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.02.1960, § 105)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDREP
Ablehnung:
Grüne
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD und REP gegen GRÜNE (= Zurückweisung)

Verkehrsausschusses
Sitzung 40 · 20.02.2001
TO I, TOP 40
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 955 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gem. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.02.1960, § 105)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: Einstimmige Annahme, F.D.P. (= vorbehaltlich Haupt- und Finanzausschuss)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 41 · 22.02.2001
TO I, TOP 78
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 955 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gem. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.02.1960, § 105)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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