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Leid und Unrecht aufdecken - Forschungsprojekt über die Verfolgung lesbischer Mütter durch Sorgerechtsentzüge

Vorlagentyp: B
225 Wochen bis zur Antwort8 Stationen im Verfahren1 Sitzung

Zusammenfassung

Der Magistrat plant ein Forschungsprojekt zur Aufarbeitung der Verfolgung und Diskriminierung lesbischer Mütter in Deutschland. Ziel ist es, die gesellschaftliche Rehabilitation der Betroffenen zu fördern und das Bewusstsein für Diskriminierung zu schärfen. Die Umsetzung des Projekts gestaltet sich jedoch aufgrund fehlender Forschungsergebnisse und datenschutzrechtlicher Hürden als herausfordernd.

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Bericht

  1. Der Magistrat begrüßt das Anliegen, die Verfolgung und Diskriminierung lesbischer Frauen durch ein Forschungsprojekt aufarbeiten zu lassen. Die Recherchen zu diesem Thema haben aufgezeigt, dass es in Deutschland zur Fragestellung der Diskriminierung von lesbischen Müttern und möglichen Sorgerechtsentzügen aufgrund der sexuellen Orientierung der Frauen noch keine Forschungsergebnisse gibt. Es ist eine Aufgabe der Stadt Frankfurt am Main, aus der historischen Aufarbeitung heraus einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Thema Homophobie / Sexismus gegen Lesben und Mütter zu entwickeln. Aus dieser Forschung sollten sich zudem Konsequenzen für die gegenwärtige Debatte um die Vielfalt von Familien-/Lebensmodellen ableiten lassen.
  2. Derzeit forscht in Deutschland zu diesem Thema nur die freiberufliche Historikerin Frau Dr. Plötz. Sie untersucht seit 2017 im Auftrag des Landes Rheinland-Pfalz zu dieser Thematik. Erste Ergebnisse des Forschungsprojektes in Rheinland-Pfalz sollten Anfang 2019 veröffentlicht werden. Frau Dr. Plötz hat für ihre Untersuchung versucht, Zeitzeuginnen zu finden, die bereit sind, ihr über ihre Erfahrungen zu berichten. Auf Nachfragen des Jugend- und Sozialamtes teilte Frau Dr. Plötz mit, dass die Recherche und das Auffinden von Zeitzeuginnen sich als sehr problematisch und extrem zeitaufwändig herausgestellt haben und bislang noch keine Ergebnisse vorliegen. Derzeit ist offen, wann Ergebnisse aus dem rheinland-pfälzischen Forschungsprojekt vorliegen können.
  3. Frau Dr. Plötz hat ihre Forschungsempfehlungen am 16.10.2019 einem Fachkreis aus Historikerinnen und Historikern, LSBTIQ-Geschichtsprojekten und städtischen Museen präsentiert. Neben dem Sorgerechtsentzug kommen zur Aufarbeitung der Repression gegen lesbische und bisexuelle Frauen auch Verfahren zur Entmündigung, zur Ehetauglichkeit, zum Vorwurf der Kuppelei sowie Dokumente zu Selbsttötungen infrage. Sorgerechtsentzüge haben bis in die 1990er Jahre stattgefunden und eignen sich daher besonders, um die Repression durch kommunale Behörden zu untersuchen.
  4. Die Koordinierungsstelle für LSBTIQ Themen erhofft sich von dem Forschungsvorhaben eine Grundlage zur gesellschaftlichen Rehabilitation der Betroffenen und einer Sensibilisierung der Stadtbevölkerung für Diskriminierung und Repression von lesbischen und bisexuellen Frauen. Aus diesem Grund wird eine enge Kooperation mit Frankfurter Projekten zu LSBTIQ-Geschichte, den städtischen Museen und der Koordinierungsstelle für LSBTIQ-Themen empfohlen.
  5. Das Jugend- und Sozialamt hat in seinem Bericht vom 18.10.2019 bereits darauf hingewiesen, dass sich die Umsetzung eines solchen Projektes als schwierig herausstellen könnte. In der praktischen Umsetzung des Forschungswunschs ist zu berücksichtigen, dass sowohl die sexuelle Orientierung von Menschen als auch die Frage von Sorgerechtsentzügen nicht als fest definierte Kriterien zur Filterung des Aktenbestandes des Jugendamtes vorhanden sind. Es müssten also alle Akten aus dem Zeitraum von 1945 bis heute professionell durchgesehen werden, um entsprechende Fallkonstellationen zu identifizieren.
  6. Bevor Akten der Jugendämter eingesehen werden können, sind datenschutzrechtliche Fragestellungen zu prüfen. Akten der Amtsvormundschaft oder Erziehungsakten unterliegen den Regelungen des Sozialdatenschutzes der Sozialgesetzbücher. Dies gilt sowohl für die aktuell noch aktiven Akten als auch für die Akten, die als Registraturgut im Jugend- und Sozialamt oder ausgelagert im Stadtarchiv (Institut für Stadtgeschichte) eingelagert sind. Über die Anzahl der für ein Forschungsprojekt zur Verfügung stehenden Erziehungsakten können derzeit nur wenig verlässliche Angaben gemacht werden, da im Rahmen des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 25.02.2010, § 7704, eine abschließende Verfügung noch nicht erfolgt ist und sich der betreffende Bestand aktuell in Bearbeitung befindet. Dies betrifft die im Institut für Stadtgeschichte gelagerten Akten, welche aktuell durch diese bewertet und deren Laufzeiten ermittelt werden. Dies betrifft auch den in der Registratur vorgehaltenen Altbestand (Erziehungsakten weggelegt bis 2010).
  7. Für Forschungszwecke bedarf es einer Genehmigung gem. § 75 Abs. 2 SGB X des Hessischen Ministerium für Soziales und Integration, die durch die Forschenden zu beantragen ist. Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration ist für die Erteilung der entsprechenden Genehmigung als oberste Landesjugendbehörde zuständig. Wie im Bericht vom 18.10.2019 benannt, wurden das Hessische Ministerium für Justiz und auch der Datenschutzbeauftragte durch das Jugend- und Sozialamt angefragt, wie eine Umsetzung eines solchen Forschungsprojektes im Zusammenwirken mit dem Ministerium für Justiz erfolgen kann. Eine abschließende Antwort steht bis heute von beiden Stellen noch aus.
  8. Gemäß der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) ist für solch ein Forschungsprojekt eine Freihändige Vergabe erforderlich. Dies bedeutet gemäß den Bestimmungen des Landes Hessen, dass ein Interessenbekundungsverfahren (IBV) bis zu einer Auftragshöhe von 100.000 € durchgeführt werden muss. Fazit: Die oben gemachten Ausführungen verdeutlichen, dass es für den Magistrat, trotz eines klaren Bekenntnisses zur Sinnhaftigkeit des Forschungsprojektes, sehr schwierig ist, die Forschung zu realisieren. Zum einen fehlen fachkompetente Forschende und zum anderen sind die objektiven Hürden und der Arbeitsaufwand für sehr hoch einzuschätzen. Der Umfang dieser Akten wird nach nochmaliger Überprüfung auf ca. 45.000 Akten geschätzt, übersteigt das Volumen des Forschungsetats und ist in diesem Themenfeld durch die fehlende Verschlagwortung auch keine sinnvolle Forschungsstrategie. Ein Forschungsvorhaben in diesem Bereich sollte daher, wie das in Rheinland-Pfalz stattfindende Projekt, eine Mischung aus Aktenstudium und Zeitzeuginnen-Befragung sein. Durch die Notwendigkeit einer engen Anbindung an Zeitzeuginnen sollte das Projekt entweder durch im Themenfeld erfahrene Historikerinnen und Historiker oder mit Anbindung an lokale LSBTIQ-Geschichtsprojekte umgesetzt werden. Sobald die Ergebnisse zu den oben genannten Anfragen an das Ministerium für Justiz und des Datenschutzbeauftragen vorliegen und ausgewertet sind, wird der Magistrat erneut berichten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 25. Januar 2019EE 25Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Leid und Unrecht aufdecken - Forschungsprojekt über die Verfolgung lesbischer Mütter durch SorgerechtsentzügeEtatantrag · CDU, SPD, GRÜNE
  2. 18. Oktober 2019BB 379Leid und Unrecht aufdecken - Forschungsprojekt über die Verfolgung lesbischer Mütter durch SorgerechtsentzügeMagistratsbericht
  3. 2. März 2020Sie sind hier
    BB 93Leid und Unrecht aufdecken - Forschungsprojekt über die Verfolgung lesbischer Mütter durch Sorgerechtsentzüge
    Magistratsbericht
  4. 21. August 2020BB 379Leid und Unrecht aufdecken - Forschungsprojekt über die Verfolgung lesbischer Mütter durch SorgerechtsentzügeMagistratsbericht
  5. 12. April 2021BB 150Leid und Unrecht aufdecken - Forschungsprojekt über die Verfolgung lesbischer Mütter durch SorgerechtsentzügeMagistratsbericht
  6. 19. April 2022BB 162Leid und Unrecht aufdecken - Forschungsprojekt über die Verfolgung lesbischer Mütter durch SorgerechtsentzügeMagistratsbericht
  7. 22. Mai 2023Antwort des Magistrats · nach 225 WochenBB 207Leid und Unrecht aufdecken - Forschungsprojekt über die Verfolgung lesbischer Mütter durch SorgerechtsentzügeMagistratsbericht
  8. 13. Januar 2025MM 6Leid und Unrecht aufdecken - Forschungsprojekt über die Verfolgung lesbischer Mütter durch Sorgerechtsentzüge hier: Aufhebung der regelmäßigen BerichtspflichtMagistratsvortrag

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 38 · 28.05.2020
TO I, TOP 29
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 93 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis, da noch eine Rückmeldung vom Land fehlt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPBFF
Ablehnung:
AfDLinkeFRAKTION
Sonstige:
Frankfurter (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen AfD, LINKE. und FRAKTION (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Kenntnis)

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