Leid und Unrecht aufdecken - Forschungsprojekt über die Verfolgung lesbischer Mütter durch Sorgerechtsentzüge
Zusammenfassung
Der Bericht des Magistrats thematisiert die Verfolgung lesbischer Mütter durch Sorgerechtsentzüge und die Schwierigkeiten bei der Forschung aufgrund fehlender Quellen. Es wird vorgeschlagen, einen Oral-History-Ansatz zu verfolgen, um die Lebensumstände besser zu verstehen. Das erwartete Ergebnis ist eine umfassendere Dokumentation der Erfahrungen betroffener Frauen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Kultur verfolgenBericht
In Ergänzung zum Bericht des Magistrats vom 12.04.2021, B150, stellt der Magistrat die folgenden neuen Aspekte dar. Der Forschungsbericht "... IN STÄNDIGER ANGST ..." von Dr. Kirsten Plötz wurde im Januar 2021 vorgestellt (siehe digitale Anlage). Die Forscherin war mit außergewöhnlich großen Quellenproblemen konfrontiert, da viele Akten bereits vernichtet waren. Daher war es außerordentlich schwierig, Zeitzeug:innen zu finden, die bereit waren, Auskünfte zu geben und diese einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Auch wagen sich betroffene Frauen bis heute nicht oder nur sehr zögerlich an die Öffentlichkeit, um ihre Familien nicht erneut mit diesem Thema zu konfrontieren und zu belasten. Aus dem vorliegenden Bericht von Frau Dr. Plötz geht nicht hervor, welche Haltungen die verschiedenen Jugendämter allgemein einnahmen. Gelegentlich werden sie im Forschungsbericht als unterstützend beschrieben. Für den Untersuchungszeitraum 1946 bis 2000 wird laut dem Forschungsbericht eine Diskriminierung von Müttern mit lesbischen Beziehungen und ihren Kindern eindeutig festgestellt. Wie es Kindern erging, die nach einer Scheidung nur aus Gründen der Heteronormativität ihren Vätern zugewiesen wurden, konnte nicht abschließend beantwortet werden, da sich kein Kind meldete, nachdem zu dem Forschungsbericht aufgerufen wurde. Zitat aus dem Bericht: "...Das Ausmaß staatlicher Interventionen gegenüber Müttern mit lesbischen Beziehungen abzuschätzen, ist nicht zuletzt deshalb schwierig, weil nicht nur die betroffenen Mütter häufig geschwiegen zu haben scheinen, sondern auch die juristische Überlieferung an expliziten Hinweisen wenig hergibt. Insgesamt bleibt das Ausmaß des Sorgerechtsentzugs daher unbekannt. Die dokumentierten Fälle von durch Gerichten entzogenem Sorgerecht bzw. entzogener elterlicher Gewalt weisen zwar nur eine geringe Anzahl auf. Doch solche Urteile wurden kaum veröffentlicht. Lesben, so ein Vortrag auf dem Feministischen Juristinnentag 1988, seien in juristischen Fachzeitschriften nicht existent..." (vgl. "... IN STÄNDIGER ANGST ..." Forschungsbericht von Dr. Kirsten Plötz, Seite 26) Frau Dr. Plötz hat sich seit Abschluss der Vorstudie nicht mehr mit der benannten Frage befasst, da ihr kein entsprechender Forschungsauftrag vorliegt. Sie folgt der Einschätzung, dass aufgrund der schwierigen Quellenlage ein Oral-History-Ansatz erfolgversprechender wäre. In diesem Zusammenhang weist der Magistrat auf den Forschungsauftrag "Lebensumstände von Lesben, Schwulen, Trans- und Intersexuellen in Frankfurt am Main von 1933 bis 1994" hin, den das Kulturamt an das Fritz-Bauer-Institut vergeben hat und der die Frage nach der Verfolgung lesbischer Mütter enthält (Lebensumstände von Lesben, Schwulen, Trans- und Intersexuellen in Frankfurt am Main 1933 bis 1994 - Fritz Bauer Institut (fritz-bauer-institut.de)). Am 19.05.2021 hat der Deutsche Bundestag Anträge von drei Fraktionen zu dem Thema abgelehnt. Keine Mehrheit fand auch ein weiterer Antrag mit dem Titel "Bundesweite Studie - Sorgerechtsentzug bei und Diskriminierung von Müttern mit lesbischen Beziehungen und ihren Kindern" (19/27878), zu dem ebenfalls eine Beschlussempfehlung des Familienausschusses vorlag (19/29516). Zu dem Fazit aus dem Bericht des Magistrats vom 12.04.2021, B 150, wird Folgendes ergänzt: Die Ergebnisse aus dem Forschungsbericht "... IN STÄNDIGER ANGST ...", können leider nicht als erfolgversprechend bzw. zielführend für Forschungsprojekte über die Verfolgung lesbischer Mütter durch Sorgerechtsentzüge bewertet werden. Eine bundesweite Studie - Sorgerechtsentzug bei und Diskriminierung von Müttern mit lesbischen Beziehungen und ihren Kindern - wird es aufgrund der Beschlusslage des Bundestages nicht geben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 25. Januar 2019EE 25Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Leid und Unrecht aufdecken - Forschungsprojekt über die Verfolgung lesbischer Mütter durch SorgerechtsentzügeEtatantrag · CDU, SPD, GRÜNE
- 18. Oktober 2019BB 379Leid und Unrecht aufdecken - Forschungsprojekt über die Verfolgung lesbischer Mütter durch SorgerechtsentzügeMagistratsbericht
- 2. März 2020BB 93Leid und Unrecht aufdecken - Forschungsprojekt über die Verfolgung lesbischer Mütter durch SorgerechtsentzügeMagistratsbericht
- 21. August 2020BB 379Leid und Unrecht aufdecken - Forschungsprojekt über die Verfolgung lesbischer Mütter durch SorgerechtsentzügeMagistratsbericht
- 12. April 2021BB 150Leid und Unrecht aufdecken - Forschungsprojekt über die Verfolgung lesbischer Mütter durch SorgerechtsentzügeMagistratsbericht
- 19. April 2022Sie sind hierBB 162Leid und Unrecht aufdecken - Forschungsprojekt über die Verfolgung lesbischer Mütter durch SorgerechtsentzügeMagistratsbericht
- 22. Mai 2023Antwort des Magistrats · nach 225 WochenBB 207Leid und Unrecht aufdecken - Forschungsprojekt über die Verfolgung lesbischer Mütter durch SorgerechtsentzügeMagistratsbericht
- 13. Januar 2025MM 6Leid und Unrecht aufdecken - Forschungsprojekt über die Verfolgung lesbischer Mütter durch Sorgerechtsentzüge hier: Aufhebung der regelmäßigen BerichtspflichtMagistratsvortrag
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Kenntnis)