Leid und Unrecht aufdecken - Forschungsprojekt über die Verfolgung lesbischer Mütter durch Sorgerechtsentzüge
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, ein Forschungsprojekt zur Aufarbeitung der Verfolgung und Diskriminierung lesbischer Mütter durch Sorgerechtsentzüge zu initiieren. Ziel ist es, die gesellschaftliche Rehabilitation der Betroffenen zu fördern und das Bewusstsein für Diskriminierung zu schärfen.
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Der Magistrat begrüßt das Anliegen, die Verfolgung und Diskriminierung lesbischer Frauen durch ein Forschungsprojekt aufarbeiten zu lassen. Die Recherchen zu diesem Thema haben aufgezeigt, dass es in Deutschland zur Fragestellung der Diskriminierung von lesbischen Müttern und möglichen Sorgerechtsentzügen aufgrund der sexuellen Orientierung der Frauen noch keine Forschungsergebnisse gibt. Es ist eine Aufgabe der Stadt Frankfurt aus der historischen Aufarbeitung heraus einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Thema Homophobie / Sexismus gegen Lesben und Mütter zu entwickeln. Aus dieser Forschung sollten sich zudem Konsequenzen für die gegenwärtige Debatte um die Vielfalt von Familien- und Lebensmodellen ableiten lassen. Die Koordinierungsstelle für Lesbisch Schwul Bi Trans* Inter* Queer (LSBTIQ) Themen erhofft sich von dem Forschungsvorhaben eine Grundlage zur gesellschaftlichen Rehabilitation der Betroffenen und einer Sensibilisierung der Stadtbevölkerung für Diskriminierung und Repression von lesbischen und bisexuellen Frauen. Aus diesem Grund wird eine enge Kooperation mit Frankfurter Projekten zu LSBTIQ-Geschichte und der Koordinierungsstelle für LSBTIQ-Themen empfohlen. In Deutschland forscht zu diesem Thema nur die freiberufliche Historikerin Frau Dr. Plötz. Sie untersucht seit 2017 im Auftrag des Landes Rheinland-Pfalz zu dieser Thematik. Erste Ergebnisse des Forschungsprojektes in Rheinland-Pfalz sind Anfang Januar 2021 veröffentlicht worden. Für ihre Arbeit habe sie mit 23 Zeitzeuginnen gesprochen, unter ihnen zwölf Mütter. Diese Zeitzeuginnen sprachen von Unrecht welches ihnen angetan worden ist. So gab es, laut der Studie, bis 1977 eine systematische Diskriminierung von lesbischen Frauen, wenn sie sich haben scheiden lassen. Der gleichgeschlechtliche Verkehr wurde damals von Juristen als "schwere Eheverfehlung" eingestuft. Die Recherchearbeiten und das Auffinden von Zeitzeuginnen stellte sich dabei als sehr problematisch und zeitaufwändig heraus. Der Magistrat hat in seinem Bericht vom 21.08.2020 darauf hingewiesen, dass sich die Umsetzung eines solchen Projektes als schwierig herausstellen könnte. Neben der Suche von Zeitzeuginnen muss in der praktischen Umsetzung des Forschungswunsches berücksichtigt werden, dass sowohl die sexuelle Orientierung von Menschen als auch die Frage von Sorgerechtsentzügen nicht als fest definierte Kriterien zur Filterung des Aktenbestandes des Jugend- und Sozialamtes vorhanden sind. Es müssten also alle Akten aus dem Zeitraum von 1945 bis heute professionell durchgesehen werden, um entsprechende Fallkonstellationen zu identifizieren. Für Akten der Gerichte ist das Hauptstaatsarchiv Wiesbaden zuständig, während die Überlieferung des Jugend- und Sozialamts im Institut für Stadtgeschichte vorliegt. Diese Akten wurden lange Zeit hindurch mit dem Status als Registraturgut im Institut verwahrt und konnten der Forschung nicht zugänglich gemacht werden. Um dies zu ändern, initiierte das Institut für Stadtgeschichte einen Runden Tisch Fürsorgeakten. Gemeinsam mit verschiedenen Vertretern der Stadtverwaltung (Dezernate, Jugend- und Sozialamt) und Vertretern der Forschung konnte im Mai 2019 ein Lösungsweg festgelegt werden, der sowohl der Forschung als auch den Betroffenen einen Zugang zu den Akten gewährt. Festgelegt wurde, dass die sogenannten Fürsorgeakten dem Institut für Stadtgeschichte zur Bewertung angeboten werden und dieses alle Akten bis zum Jahr 1945 übernimmt und für die anschließenden Jahre eine repräsentative Auswahl als Archivgut nach § 7 HArchivG vorhält. Nicht archivwürdige Akten gehen dann an das Jugend- und Sozialamt zurück, wo sie für Ansprüche der Betroffenen (Heimkinder Fonds, Stiftung Anerkennung und Hilfe) sowie zur Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung (§ 7704 vom 25.02.2010) so lange verwahrt werden, bis die der Intention des Beschlusses zu Grunde liegenden Bedürfnisse von Betroffenen erfüllt sind. Im Institut für Stadtgeschichte wurde von Ende 2019 bis Ende 2020/Anfang 2021 die systematische Erfassung der Laufzeiten bei den 19.600 Akten vorgenommen, um eine Grundlage für die Bewertungsentscheidung zu schaffen. Darauf aufbauend erfolgt derzeit die repräsentative Auswahl der Akten ab 1946 sowie die tiefere Erschließung und archivgerechte Umbettung der archivwürdigen Akten. Derzeit sind bereits 1457 Akten des ca. 4800 Akten umfassenden Archivbestands tiefer erschlossen, bislang konnten - trotz entsprechender Sensibilisierung der Mitarbeitenden - keine Hinweise auf den Umgang mit lesbischen Müttern festgestellt werden. Dies bestätigt die Annahme, dass Fälle von Sorgerechtsentzügen bei lesbischen Müttern in dem umfangreichen Aktenbestand nur extrem vereinzelt oder auch gar nicht vorkommen. Dieser Erfahrungswert lässt sich auch auf eine andere Fallgruppe, die Vormundschaftsakten, übertragen. Im Institut für Stadtgeschichte liegen derzeit noch 49.449 Vormundschaftsakten vor, die ebenfalls noch zu bewerten und zu erschließen sind. Die Vormundschaftsakten sind hinsichtlich eines Sorgerechtsentzugs grundsätzlich als aussagekräftiger als die Fürsorgeakten einzustufen. Allerdings hat das Institut für Stadtgeschichte 2017 zahlreiche Stichproben durchgeführt, um den Informationsgehalt der Akten zu überprüfen. Hierbei stellte sich heraus, dass die Masse der Vormundschaftsakten vor allem Unterlagen zur Übernahme der Vormundschaft des Jugendamts für unehelich geborene Kinder, da dies lange Zeit hindurch gesetzlich vorgegeben war, sowie zur Regelung und Eintreibung von Unterhaltszahlungen und zur Feststellung der Vaterschaft enthält. Daher ist nur eine geringe Übernahmequote vorgesehen. Eine Sichtung der momentan noch vorliegenden 49.449 Akten in Hinblick auf Sorgerechtsentzüge bei lesbischen Müttern wäre nur im Rahmen eines mehrjährigen Projektes zu bewältigen und erscheint angesichts der bisherigen Ergebnisse wenig aussichtsreich. Auch bei den bislang erschlossenen 514 Vormundschaftakten ist leider kein Fall bekannt. Der Eindruck ist somit, dass ein solches Forschungsprojekt auf Basis der Fallakten sehr schwierig und langwierig wäre: die Akten müssten im Rahmen einer solchen Forschungsarbeit einzeln, Blatt für Blatt gesichtet werden - doch selbst bei einer systematischen, monate- oder gar jahrelangen Auswertung der Akten ist nicht sicher, dass in dem Bestand aussagekräftige Fälle zu finden sind und erscheint angesichts der bisherigen Ergebnisse wenig aussichtsreich. Für die Einsichtnahme in die Akten müsste im Institut für Stadtgeschichte ein Antrag auf Schutzfristverkürzung gestellt werden. §13 des Hessischen Archivgesetzes ermöglicht die Einsichtnahme in noch zu schützende Akten, wenn die Nutzung für ein bestimmtes Forschungsvorhaben erforderlich ist. Den Forschenden wird bei der Nutzung stets zur Auflage gemacht, personenbezogene Daten zu anonymisieren. Bei einer Einsichtnahme in Unterlagen, die noch den Status des Registraturguts haben, bedarf es für Forschungszwecke, einer Genehmigung gem. § 75 Abs. 2 SGB X des Hessischen Ministerium für Soziales und Integration, die durch die Forschenden zu beantragen ist. Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration ist für die Erteilung der entsprechenden Genehmigung als oberste Landesjugendbehörde zuständig. Über das Amtsgericht Frankfurt hat das Hessische Ministerium der Justiz ausrichten lassen, dass ein Zusammenhang "Sorgerechtsentzug oder lesbisch" aus den vorhandenen Daten nicht herausgefiltert werden kann. Erhebungen über eine sexuelle Orientierung sind nicht bekannt. Der Magistrat weist daraufhin, dass sich feststellen lässt, dass eine Übermittlung von Sozialdaten für ein Forschungsvorhaben grundsätzlich der Einwilligung der betroffenen Personen bedarf, soweit die Einholung dieser Einwilligung möglich ist. Ohne Einwilligung der betroffenen Person ist eine Interessenabwägung im Hinblick auf die schutzwürdigen Interessen der betroffenen Personen und eines möglichen öffentlichen Interesses an der Forschung anzustellen. Im Hinblick auf die besonders sensiblen Daten (besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs.1 DS-GVO, hier: Daten zur sexuellen Orientierung) ist zunächst davon auszugehen, dass hier schutzwürdige Interessen der betroffenen Personen ohne Frage vorliegen. Insoweit ist eine Übermittlung von Sozialdaten nur zulässig, soweit das öffentliche Interesse an der Forschung das Geheimhaltungsinteresse der betroffenen Personen erheblich überwiegt. Gerade bei Aktenbeständen aus der jüngeren Vergangenheit, die noch den Statuts des Registraturguts haben, wird jedoch nach unserer Auffassung regelmäßig der Versuch einer individuellen Einwilligung erforderlich sein. Bei den formalen Anforderungen an eine Einwilligung sind Art. 7 DS-GVO sowie § 67 b SGB X zu beachten. Fazit: Die oben gemachten Ausführungen verdeutlichen, dass es für den Magistrat, trotz eines klaren Bekenntnisses zur Aufarbeitung der Thematik, sehr schwierig ist, die Forschung zu realisieren. Die objektiven Hürden und der Arbeitsaufwand sind sehr hoch einzuschätzen. Eine Einsichtnahme in die vom Institut für Stadtgeschichte übernommenen Akten wäre angesichts des damit verbundenen Aufwands und der bisherigen Erschließungsergebnisse wenig erfolgversprechend. Das Herausfiltern der relevanten Akten aus den laufenden Registraturen des Jugend- und Sozialamts und des Amtsgerichts ist sehr zeitaufwendig und zum Teil nicht umsetzbar. Die Studie aus Rheinland-Pfalz hat gezeigt, dass eine Umsetzung des Forschungsvorhabens nur über Zeitzeuginnen möglich ist. Durch die Notwendigkeit einer engen Anbindung an Zeitzeuginnen sollte das Projekt entweder durch im Themenfeld erfahrene Historikerinnen und Historiker oder mit Anbindung an lokale LSBTIQ-Geschichtsprojekte umgesetzt werden. Frau Dr. Plötz wurde im August 2020 seitens des Instituts für Stadtgeschichte über die geänderte Sachlage hinsichtlich der Zugänglichkeit der Akten und über die bisherigen Erfahrungswerte bei der tieferen Verzeichnung informiert. Das Angebot, die Akten selbst zu sichten, um die Einschätzung des Instituts nachvollziehen zu können, hat sie bislang noch nicht wahrgenommen. Es wird empfohlen, Kontakt zu Dr. Plötz zu suchen und Sie bitten dazulegen, ob sie noch Interesse an dem Projekt hat und wie sie dieses angesichts der äußerst schwierigen Quellenlage realisieren würde.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 25. Januar 2019EE 25Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Leid und Unrecht aufdecken - Forschungsprojekt über die Verfolgung lesbischer Mütter durch SorgerechtsentzügeEtatantrag · CDU, SPD, GRÜNE
- 18. Oktober 2019BB 379Leid und Unrecht aufdecken - Forschungsprojekt über die Verfolgung lesbischer Mütter durch SorgerechtsentzügeMagistratsbericht
- 2. März 2020BB 93Leid und Unrecht aufdecken - Forschungsprojekt über die Verfolgung lesbischer Mütter durch SorgerechtsentzügeMagistratsbericht
- 21. August 2020BB 379Leid und Unrecht aufdecken - Forschungsprojekt über die Verfolgung lesbischer Mütter durch SorgerechtsentzügeMagistratsbericht
- 12. April 2021Sie sind hierBB 150Leid und Unrecht aufdecken - Forschungsprojekt über die Verfolgung lesbischer Mütter durch SorgerechtsentzügeMagistratsbericht
- 19. April 2022BB 162Leid und Unrecht aufdecken - Forschungsprojekt über die Verfolgung lesbischer Mütter durch SorgerechtsentzügeMagistratsbericht
- 22. Mai 2023Antwort des Magistrats · nach 225 WochenBB 207Leid und Unrecht aufdecken - Forschungsprojekt über die Verfolgung lesbischer Mütter durch SorgerechtsentzügeMagistratsbericht
- 13. Januar 2025MM 6Leid und Unrecht aufdecken - Forschungsprojekt über die Verfolgung lesbischer Mütter durch Sorgerechtsentzüge hier: Aufhebung der regelmäßigen BerichtspflichtMagistratsvortrag
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: IBF und Gartenpartei (= Kenntnis)