Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Bewahrung der Steinstraße als römisches Kulturerbe

Vorlagentyp: B
31 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren4 Sitzungen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zu dieser Straße geht es weiter

Kreuzerhohl — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 05.10.2026.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Neues zu Kreuzerhohl per E-Mail

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 24.11.2008, B 765

Betreff: Bewahrung der Steinstraße als römisches Kulturerbe Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 25.09.2008, § 4566 - OA 708 OBR 8 - Die Steinstraße stellt ohne Frage ein römisches Kulturdenkmal dar, als archäologisches Denkmal ist es im Ortsarchiv aufgenommen (NUR 74). Im Rahmen der Neubebauung des Riedbergs hat die Bodendenkmalpflege bereits im Jahr 2007 eine gesetzliche Voruntersuchung südlich der Kreuzerhohl / Max-von-Laue-Straße im Bereich der römischen Straße durchgeführt. Dabei konnte die römische Straßentrasse als Hohlweg erfasst und nachgewiesen werden, sie entspricht weitgehend dem Verlauf der Steinstraße; es waren keinerlei Oberflächen vorhanden. Grundsätzlich dürfte der Hohlweg durch die lange Nutzung, letztlich bis heute, entstanden sein; ein römischer Straßenbelag ist daher nicht zu erwarten. Bei der "Steinstraße" handelt es sich um einen sogenannten nichtamtlichen Straßennamen, der nicht förmlich beschlossen wurde, aber in den städtischen Karten dargestellt ist. Der Magistrat schlägt vor, an der Einmündung zur Kreuzerhohl ein Straßennamenzusatzschild aufzustellen, mit dem auf die historische Bedeutung der Straße hingewiesen wird.Nebenvorlage: Antrag vom 26.01.2009, OF 391/8

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 28. Juli 2008OFOF 310/8Bewahrung der Steinstraße als römisches KulturerbeOrtsbeiratsantrag · FDP
  2. 14. August 2008OAOA 708Bewahrung der Steinstraße als römisches KulturerbeAnregung
  3. 24. November 2008Sie sind hier
    BB 765Bewahrung der Steinstraße als römisches Kulturerbe
    Magistratsbericht
  4. 26. Januar 2009OFOF 391/8Bewahrung der Steinstraße als römisches KulturerbeOrtsbeiratsantrag · SPD
  5. 12. Februar 2009VV 876Bewahrung der Steinstraße als römisches KulturerbeAnfrage
  6. 3. März 2009Antwort des Magistrats · nach 31 WochenSTST 346Bewahrung der Steinstraße als römisches KulturerbeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 8
Sitzung 28 · 22.01.2009
TO I, TOP 27
Beraten
a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage B 765 ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 29 · 12.02.2009
TO I, TOP 11
Zur Kenntnis
Auskunftsersuchen V 876 2009 1. Die Vorlage B 765 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 391/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Enthaltung:
Grüne
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung GRÜNE zu 2. Einstimmige Annahme

Kultur- und Freizeitausschusses
Sitzung 28 · 12.02.2009
TO I, TOP 36
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 765 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGBFF
Sonstige:
REP (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Kenntnis)

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 28 · 16.02.2009
TO I, TOP 72
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 765 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen