Bewahrung der Steinstraße als römisches Kulturerbe
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Kreuzerhohl — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 05.10.2026.
- Tätigkeitsbericht Fachgebiet „Innovative Wohnprojekte“05.10.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Baustelle am Kreuzerhohl12.01.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Baustelle Kreuzerhohl04.06.2025 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Bericht des Magistrats vom 24.11.2008, B 765
Betreff: Bewahrung der Steinstraße als römisches Kulturerbe Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 25.09.2008, § 4566 - OA 708 OBR 8 - Die Steinstraße stellt ohne Frage ein römisches Kulturdenkmal dar, als archäologisches Denkmal ist es im Ortsarchiv aufgenommen (NUR 74). Im Rahmen der Neubebauung des Riedbergs hat die Bodendenkmalpflege bereits im Jahr 2007 eine gesetzliche Voruntersuchung südlich der Kreuzerhohl / Max-von-Laue-Straße im Bereich der römischen Straße durchgeführt. Dabei konnte die römische Straßentrasse als Hohlweg erfasst und nachgewiesen werden, sie entspricht weitgehend dem Verlauf der Steinstraße; es waren keinerlei Oberflächen vorhanden. Grundsätzlich dürfte der Hohlweg durch die lange Nutzung, letztlich bis heute, entstanden sein; ein römischer Straßenbelag ist daher nicht zu erwarten. Bei der "Steinstraße" handelt es sich um einen sogenannten nichtamtlichen Straßennamen, der nicht förmlich beschlossen wurde, aber in den städtischen Karten dargestellt ist. Der Magistrat schlägt vor, an der Einmündung zur Kreuzerhohl ein Straßennamenzusatzschild aufzustellen, mit dem auf die historische Bedeutung der Straße hingewiesen wird.Nebenvorlage: Antrag vom 26.01.2009, OF 391/8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Juli 2008OFOF 310/8Bewahrung der Steinstraße als römisches KulturerbeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 14. August 2008OAOA 708Bewahrung der Steinstraße als römisches KulturerbeAnregung
- 24. November 2008Sie sind hierBB 765Bewahrung der Steinstraße als römisches KulturerbeMagistratsbericht
- 26. Januar 2009OFOF 391/8Bewahrung der Steinstraße als römisches KulturerbeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 12. Februar 2009VV 876Bewahrung der Steinstraße als römisches KulturerbeAnfrage
- 3. März 2009Antwort des Magistrats · nach 31 WochenSTST 346Bewahrung der Steinstraße als römisches KulturerbeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung GRÜNE zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF