Bewahrung der Steinstraße als römisches Kulturerbe
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Die ehemals 14km lange Verbindungsstraße von Nida zur Saalburg ist nur noch in einer Teilstrecke von rd. 370m in der Niederurseler Gemarkung vorhanden und befindet sich in einem verwahrlosten Zustand, der in keiner Weise ihrer historischen Bedeutung gerecht wird. Historiker und Archäologen berichten Ende des 19.Jahrhunderts, dass die Straße „noch erhaben gepflastert“ und „mit Statumen aus kleinen rundlichen Wacken“ versehen war.
Inhalt
Antrag vom 28.07.2008, OF 310/8
Betreff:
Bewahrung der Steinstraße als römisches Kulturerbe
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat zu beauftragen,
1) den Teil der Steinstraße in der Niederurseler Gemarkung in einen der
Geschichtlichen und kulturellen Bedeutung angemessenen und würdigen Zustand herzurichten,
2) durch eine Informationstafel an der Einmündung zur Kreuzerhohl die Öffentlichkeit über die historische Bedeutung zu unterrichten,
3) zu untersuchen, ob unter der Asphaltdecke das ursprüngliche Pflaster noch vorhanden ist.
Begründung:
Die ehemals 14km lange Verbindungsstraße von Nida zur Saalburg ist nur noch in einer Teilstrecke von rd. 370m in der Niederurseler Gemarkung vorhanden und befindet sich in einem verwahrlosten Zustand, der in keiner Weise ihrer historischen Bedeutung gerecht wird.
Historiker und Archäologen berichten Ende des 19.Jahrhunderts, dass die Straße "noch erhaben gepflastert“ und "mit Statumen aus kleinen rundlichen Wacken“ versehen war.
Beratung im Ortsbeirat: 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Juli 2008Sie sind hierOFOF 310/8Bewahrung der Steinstraße als römisches KulturerbeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 14. August 2008OAOA 708Bewahrung der Steinstraße als römisches KulturerbeAnregung
- 24. November 2008Antwort des Magistrats · nach 17 WochenBB 765Bewahrung der Steinstraße als römisches KulturerbeMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme