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Bewahrung der Steinstraße als römisches Kulturerbe

Vorlagentyp: OA
17 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung
Vorlage
Idee
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Inhalt

Anregung vom 14.08.2008, OA 708 entstanden aus Vorlage: OF 310/8 vom 28.07.2008

Betreff: Bewahrung der Steinstraße als römisches Kulturerbe Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1) den in der Niederurseler Gemarkung gelegenen Teil der Steinstraße in einen der geschichtlichen und kulturellen Bedeutung angemessenen und würdigen Zustand herzurichten, 2) durch eine Informationstafel an der Einmündung zur Kreuzerhohl die Öffentlichkeit über die historische Bedeutung zu unterrichten, 3) zu untersuchen, ob unter der Asphaltdecke das ursprüngliche Pflaster noch vorhanden ist.

Begründung: Die ehemals 14 km lange Verbindungsstraße von Nida zur Saalburg ist nur noch in einer Teilstrecke von rd. 370 m in der Niederurseler Gemarkung vorhanden und befindet sich in einem verwahrlosten Zustand, der in keiner Weise ihrer historischen Bedeutung gerecht wird. Historiker und Archäologen berichten Ende des 19. Jahrhunderts, dass die Straße "noch erhaben gepflastert" und "mit Statumen aus kleinen rundlichen Wacken" versehen war. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 28. Juli 2008OFOF 310/8Bewahrung der Steinstraße als römisches KulturerbeOrtsbeiratsantrag · FDP
  2. 14. August 2008Sie sind hier
    OAOA 708Bewahrung der Steinstraße als römisches Kulturerbe
    Anregung
  3. 24. November 2008Antwort des Magistrats · nach 17 WochenBB 765Bewahrung der Steinstraße als römisches KulturerbeMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OAAnregung an die Stadtverordnetenversammlung

Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
  3. 3Ausschüsse beraten & empfehlen
  4. 4Plenum entscheidet
  5. 5Magistrat setzt um

Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Kultur- und Freizeitausschusses
Sitzung 24 · 11.09.2008
TO I, TOP 16
Beraten
nicht auf TO Die Vorlage OA 708 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
SPDLinkeFDPFAGBFF
Sonstige:
REP (Annahme)NPD (Annahme)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FAG und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Annahme)

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