Bewahrung der Steinstraße als römisches Kulturerbe
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Kreuzerhohl — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 05.10.2026.
- Tätigkeitsbericht Fachgebiet „Innovative Wohnprojekte“05.10.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Baustelle am Kreuzerhohl12.01.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Baustelle Kreuzerhohl04.06.2025 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Kreuzerhohl per E-MailInhalt
Anregung vom 14.08.2008, OA 708 entstanden aus Vorlage: OF 310/8 vom 28.07.2008
Betreff: Bewahrung der Steinstraße als römisches Kulturerbe Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1) den in der Niederurseler Gemarkung gelegenen Teil der Steinstraße in einen der geschichtlichen und kulturellen Bedeutung angemessenen und würdigen Zustand herzurichten, 2) durch eine Informationstafel an der Einmündung zur Kreuzerhohl die Öffentlichkeit über die historische Bedeutung zu unterrichten, 3) zu untersuchen, ob unter der Asphaltdecke das ursprüngliche Pflaster noch vorhanden ist.
Begründung: Die ehemals 14 km lange Verbindungsstraße von Nida zur Saalburg ist nur noch in einer Teilstrecke von rd. 370 m in der Niederurseler Gemarkung vorhanden und befindet sich in einem verwahrlosten Zustand, der in keiner Weise ihrer historischen Bedeutung gerecht wird. Historiker und Archäologen berichten Ende des 19. Jahrhunderts, dass die Straße "noch erhaben gepflastert" und "mit Statumen aus kleinen rundlichen Wacken" versehen war. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Juli 2008OFOF 310/8Bewahrung der Steinstraße als römisches KulturerbeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 14. August 2008Sie sind hierOAOA 708Bewahrung der Steinstraße als römisches KulturerbeAnregung
- 24. November 2008Antwort des Magistrats · nach 17 WochenBB 765Bewahrung der Steinstraße als römisches KulturerbeMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FAG und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Annahme)