Bewahrung der Steinstraße als römisches Kulturerbe
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBegründung
Kulturerbe Vorgang: B 765/08 Im Bericht des Magistrats vom 24.11.2008, B 765, wird im dritten Absatz einerseits ausgeführt, dass von der römischen Steinstraße keinerlei Oberflächen vorhanden seien, andererseits wird im gleichen Absatz ausgeführt, dass ein römischer Straßenbelag nicht zu erwarten sei.
Inhalt
Auskunftsersuchen vom 12.02.2009, V 876 entstanden aus Vorlage: OF 391/8 vom 26.01.2009
Betreff: Bewahrung der Steinstraße als römisches Kulturerbe Vorgang: B 765/08 Im Bericht des Magistrats vom 24.11.2008, B 765, wird im dritten Absatz einerseits ausgeführt, dass von der römischen Steinstraße keinerlei Oberflächen vorhanden seien, andererseits wird im gleichen Absatz ausgeführt, dass ein römischer Straßenbelag nicht zu erwarten sei. Dies vorausgeschickt wird um Auskunft gebeten, ob vor Ort geprüft wurde, ob unter der Teerdecke oder unter dem angrenzenden Hangbereich ein römischer Straßenbelag zu finden ist. Ferner wird um Auskunft gebeten, ob im weiteren Verlauf der römischen Straße Richtung Saalburg bis zur Autobahn (bzw. Stadtgrenze) ein römischer Straßenbelag vorhanden ist.
Begründung: Wie am Anfang des Berichtes festgestellt wurde, stellt die römische Straße ein Kulturdenkmal dar. Aus diesem Grunde erscheint es angebracht, dass eindeutig geklärt wird, ob sich noch Teile der römischen Straßen feststellen lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. November 2008BB 765Bewahrung der Steinstraße als römisches KulturerbeMagistratsbericht
- 26. Januar 2009OFOF 391/8Bewahrung der Steinstraße als römisches KulturerbeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 12. Februar 2009Sie sind hierVV 876Bewahrung der Steinstraße als römisches KulturerbeAnfrage
- 3. März 2009Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 346Bewahrung der Steinstraße als römisches KulturerbeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen