Bewahrung der Steinstraße als römisches Kulturerbe
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Wie am Anfang des Berichtes festgestellt wurde, stellt die römische Straße ein Kulturdenkmal dar. Aus diesem Grunde erscheint es angebracht, dass eindeutig geklärt wird, ob sich noch Teile der römischen Straßen feststellen lassen.
Inhalt
Antrag vom 26.01.2009, OF 391/8
Betreff:
Bewahrung der Steinstraße als römisches Kulturerbe
Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat um Auskunft zu bitten:
Im Bericht im dritten Absatz wird einerseits ausgeführt, dass von der römischen Steinstraße keinerlei Oberflächen vorhanden seien, andererseits wird im gleichen Absatz ausgeführt, dass ein römischer Straßenbelag nicht zu erwarten sei.
Dies vorausgeschickt wird um Auskunft gebeten, ob vor Ort geprüft wurde, ob unter der Teerdecke oder unter dem angrenzenden Hangbereich ein römischer Straßenbelag zu finden ist.
Ferner wird um Auskunft gebeten, ob im weiteren Verlauf der römischen Straße Richtung Saalburg bis zur Autobahn (bzw. Stadtgrenze) ein römischer Straßenbelag vorhanden ist.
Begründung:
Wie am Anfang des Berichtes festgestellt wurde, stellt die römische Straße ein Kulturdenkmal dar. Aus diesem Grunde erscheint es angebracht, dass eindeutig geklärt wird, ob sich noch Teile der römischen Straßen feststellen lassen.
Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 24.11.2008, B 765 Beratung im Ortsbeirat: 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. November 2008BB 765Bewahrung der Steinstraße als römisches KulturerbeMagistratsbericht
- 26. Januar 2009Sie sind hierOFOF 391/8Bewahrung der Steinstraße als römisches KulturerbeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 12. Februar 2009VV 876Bewahrung der Steinstraße als römisches KulturerbeAnfrage
- 3. März 2009Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 346Bewahrung der Steinstraße als römisches KulturerbeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung GRÜNE zu 2. Einstimmige Annahme