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Bewahrung der Steinstraße als römisches Kulturerbe

Vorlagentyp: OFSPD
14 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Begründung

Wie am Anfang des Berichtes festgestellt wurde, stellt die römische Straße ein Kulturdenkmal dar. Aus diesem Grunde erscheint es angebracht, dass eindeutig geklärt wird, ob sich noch Teile der römischen Straßen feststellen lassen.

Inhalt

Antrag vom 26.01.2009, OF 391/8

Betreff:

Bewahrung der Steinstraße als römisches Kulturerbe

Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat um Auskunft zu bitten:

Im Bericht im dritten Absatz wird einerseits ausgeführt, dass von der römischen Steinstraße keinerlei Oberflächen vorhanden seien, andererseits wird im gleichen Absatz ausgeführt, dass ein römischer Straßenbelag nicht zu erwarten sei.

Dies vorausgeschickt wird um Auskunft gebeten, ob vor Ort geprüft wurde, ob unter der Teerdecke oder unter dem angrenzenden Hangbereich ein römischer Straßenbelag zu finden ist.

Ferner wird um Auskunft gebeten, ob im weiteren Verlauf der römischen Straße Richtung Saalburg bis zur Autobahn (bzw. Stadtgrenze) ein römischer Straßenbelag vorhanden ist.

Begründung:

Wie am Anfang des Berichtes festgestellt wurde, stellt die römische Straße ein Kulturdenkmal dar. Aus diesem Grunde erscheint es angebracht, dass eindeutig geklärt wird, ob sich noch Teile der römischen Straßen feststellen lassen.

Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 24.11.2008, B 765 Beratung im Ortsbeirat: 8

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 24. November 2008BB 765Bewahrung der Steinstraße als römisches KulturerbeMagistratsbericht
  2. 26. Januar 2009Sie sind hier
    OFOF 391/8Bewahrung der Steinstraße als römisches Kulturerbe
    Ortsbeiratsantrag · SPD
  3. 12. Februar 2009VV 876Bewahrung der Steinstraße als römisches KulturerbeAnfrage
  4. 3. März 2009Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 346Bewahrung der Steinstraße als römisches KulturerbeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 8
Sitzung 29 · 12.02.2009
TO I, TOP 11
Angenommen
Auskunftsersuchen V 876 2009 1. Die Vorlage B 765 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 391/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Enthaltung:
Grüne
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung GRÜNE zu 2. Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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