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Bewahrung der Steinstraße als römisches Kulturerbe

Vorlagentyp: STMagistrat
14 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2009, ST 346

Betreff:

Bewahrung der Steinstraße als römisches Kulturerbe

Die Trasse der römischen Steinstraße wurde bereits 2007 durch die gesetzliche Voruntersuchung gemäß dem Hessischen Denkmalschutzgesetz im Bereich des Neubaus Biologicum/Campus Niederursel südlich der Max-von-Laue-Straße erfasst und in ihrem grundsätzlichen Verlauf bestätigt.

Es handelte sich um einen Hohlweg, bei dem keine römischen Oberflächen erhalten waren.

Im Februar 2009 wurde der Bereich der geplanten Straßenbahntrasse an der Stelle archäologisch untersucht, an der sie die römische Straßentrasse quert; der Abschnitt liegt nördlich der Max-von-Laue-Straße. Hier zeigte sich das gleiche Bild, d.h. ein Hohlweg ohne römische Oberflächen.

Ob der Erhaltungszustand nach Norden bis zur Stadtgrenze verändert ist, wird im Rahmen der Erschließungsmaßnahmen im Bereich der der Straße Steppeläcker o.ä. im Tassenbereich geprüft.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 24. November 2008BB 765Bewahrung der Steinstraße als römisches KulturerbeMagistratsbericht
  2. 26. Januar 2009OFOF 391/8Bewahrung der Steinstraße als römisches KulturerbeOrtsbeiratsantrag · SPD
  3. 12. Februar 2009VV 876Bewahrung der Steinstraße als römisches KulturerbeAnfrage
  4. 3. März 2009Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 Wochen
    STST 346Bewahrung der Steinstraße als römisches Kulturerbe
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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