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Die Nahversorgung in Frankfurts Stadtteilen sichern (1 und 2): - Aus einem guten Gutachten praktische Konsequenzen ziehen - Konkreter Handlungsbedarf

Vorlagentyp: B
54 Wochen bis zur Antwort8 Stationen im Verfahren9 Sitzungen

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 06.12.2004, B 764

Betreff:

Die Nahversorgung in Frankfurts Stadtteilen sichern (1 und 2): - Aus einem guten Gutachten praktische Konsequenzen ziehen - Konkreter Handlungsbedarf

Vorgang:

Beschl. d. Stv.-V. vom 16.09.2004, § 7853

- NR 1403 und NR 1404 GRÜNE, OA 1669 OBR 2, l. B 301/04 -

Zu den Punkten II.1. und II.2. sowie III.1. wird im Frühjahr 2005 berichtet.

Zu II. 3.:

Der Magistrat bereitet Bebauungsplan-Aufstellungsbeschlüsse für all jene Gewerbe- und Industriegebiete vor, die durch ältere Bebauungspläne als solche Gebiete festgesetzt sind. Ziel dieser Bebauungsplanänderungen soll es sein, zentrenrelevanten Einzelhandel in der Größe deutlich zu beschränken bzw. auszuschließen.

Mit den Aufstellungsbeschlüssen für die entsprechenden Gebiete kann von den Mitteln der Planungssicherung nach BauGB Gebrauch gemacht werden; d.h. den Zielen der Planung zu wider laufende Bauvorhaben können zurückgestellt werden bzw. es können Veränderungssperren als Satzung beschlossen werden.

Für die Gewerbegebiete August Schanz Straße und Sossenheim liegen bereits Aufstellungsbeschlüsse mit diesem Ziel vor. Ebenso für die Industriegebiete nördlich und südlich der Wächtersbacher Straße (Bebauungsplan 849).

Zu II. 4.:

Eine generelle Aussage zu alternativen Nahversorgungskonzepten, wie sie auch im Einzelhandels- und Zentrenkonzept, Teil 1 aufgeführt sind, bezüglich der Grundversorgung einzelner Bereiche bzw. Wohnsiedlungsbereiche, kann nicht erfolgen. Vielmehr müssen dort, wo es keine Möglichkeiten gibt, vorhandene Läden zu sichern oder neue tragfähige anzusiedeln, in Einzelfallprüfungen alternative Nahversorgungskonzepte vor Ort und mit den Betroffenen entwickelt und ggfs. angepasst werden.

In Ergänzung zu Überlegungen alternativer Nahversorgungskonzepte erarbeitet beispielsweise die Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH in Zusammenarbeit mit dem Sozialrathaus für die östlichen Stadtteile ein Faltblatt, in dem über Lieferservice und Unterstützung beim Einkauf informiert wird. Ende diesen Jahres wird ein erweitertes Faltblatt auch für die Stadtteile Bornheim und Nordend erscheinen. Ziel dabei ist u.a. die Geschäfte des Stadtteils bekannt zu machen, die einen Lieferservice oder aber ihre Dienstleistungen auch zu Hause anbieten.

Zu II. 5.:

Dazu ist im Einzelhandelskonzept Folgendes vom Gutachter ausgeführt worden:

. . Die beispielhaft aufgeführten Modelle zur Sicherstellung einer wohnungsnahen Grundversorgung im Lebensmittelsektor dokumentieren, dass sowohl privatwirtschaftlich organisierte als auch genossenschaftlich strukturierte Nahversorgungskonzepte realisierbar sind, sofern die notwendigen Rahmenbedingungen in puncto Kaufkraft, Standort- und Objektqualität sowie Wettbewerbssituation gegeben sind. Unter marktwirtschaftlichen Aspekten ist darauf hinzuweisen, dass eine dauerhafte Subventionierung von Nahversorgungskonzepten einen Eingriff in die Marktmechanismen des Lebensmitteleinzelhandels darstellen würde, so dass die Wettbewerbschancen der privatwirtschaftlich agierenden Unternehmen beeinträchtigt würden. Als unbedenklich erscheint demgegenüber eine kommunale Anschubsubventionierung zur Bereitstellung geeigneter Räumlichkeiten, um einen Investitionsimpuls zur Etablierung kleinstrukturierter Nachbarschaftsläden zu vermitteln. Weiterhin ist eine Unterstützung der Nahversorgung möglich, indem Maßnahmen der Beschäftigungsförderung zu einer Subventionierung der Lohnkosten genutzt werden. Auch für dieses Modell wird jedoch unter marktwirtschaftlichen Aspekten zu bedenken gegeben, dass hiermit eine wettbewerbsverzerrende Wirkung ausgelöst werden kann, weil die Lohnsubventionierung den geförderten Betrieben gegenüber privatwirtschaftlich operierenden Lebensmittelanbietern Wettbewerbsvorteile verschafft. Aus gutachterlicher Sicht wurde der Stadt Frankfurt am Main empfohlen, in erster Linie privatwirtschaftlich organisierte Nahversorgungskonzepte weiterzuverfolgen, damit Eingriffe in die Marktmechanismen des Lebensmitteleinzelhandels vermieden werden. In Ausnahmefällen wird eine Anschubsubventionierung zur Diskussion gestellt, die jedoch nicht zu dauerhaften Eingriffen in das Marktgeschehen führen sollten. .

Aktuell sind keine Mietsubventionen gem. Empfehlung des Gutachters vom Magistrat der Stadt Frankfurt am Main geplant. Auch sind hierfür keine Mittel im aktuellen Haushalt bereitgestellt. Der Magistrat versucht jedoch, die Ansiedlung von tragfähigen Nahversorgungsläden an geeigneten Stellen zu unterstützen.

Zu III. 3a):

Es besteht ein Bebauungsplan für das Gebiet. Der Bauantrag für das betreffende Grundstück ist in einem weit vorangeschrittenen Stadium. Es besteht Rechtsanspruch. Im Übrigen hat sich der Ortsbeirat für die Ansiedlung eines großflächigen Einzelhandelsmarktes eingesetzt.

Zu III. 3b):

Gutachterlicherseits wird ein Bedarf an Lebensmitteleinzelhandel in einer Größenordnung von 4200 qm Verkaufsfläche festgestellt. Es wird vorgeschlagen, einen Magnetbetrieb (SB-Warenhaus bzw. Lebensmittel-Verbrauchermarkt) in städtebaulich integrierter Lage als Frequenzbringer im Bereich des Zentrums Berger Straße anzusiedeln. Dadurch kann das Angebot im Bereich der Nahrungs- und Genussmittel sowie im höherwertigen Bereich des mittel- und langfristigen Angebotssegmentes arrondiert werden. Die erhöhte Besucherfrequenz stabilisiert damit auch den ortsansässigen Einzelhandel. Aktuelle Planungen für den Bereich Obere Berger Straße sind nicht bekannt.

Für die Fläche des Straßenbahndepots Bornheim wird derzeit zusammen mit einem Kaufinteressenten ein Nutzungs- und Gestaltungskonzept erarbeitet. Hierbei und bei folgenden Planungen wird den Belangen von Wohnen und Einzelhandel als auch den verkehrlichen Auswirkungen und der Einfügung in die bauliche Struktur Rechnung getragen. Weiterhin werden Gespräche zwischen Magistrat, VGF und möglichen Investoren geführt.

Zu IV.:

Der Magistrat hat (gem. Schreiben von Frau OB Petra Roth an die Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher vom 17.06.2004) begonnen, durch das Stadtplanungsamt, zusammen mit der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH, der IHK Frankfurt am Main und dem Einzelhandelsverband Frankfurt-Hochtaunus-Maintaunus, die konkreten Ergebnisse für die einzelnen Ortsteile mit Ortsvorsteherinnen und Ortsvorstehern sowie den Fraktionsvorsitzenden und den örtlichen Vertretern des Einzelhandels und weiteren örtlichen Akteuren in den untersuchten Schwerpunktgebieten zu besprechen, um zu informieren und mit den Beteiligten Vorgehensstrategien im Ortsteil zu entwickeln.

Diese gemeinsamen Besprechungen sowie die Begleitung und weitere Ausformung der Ergebnisse der Studie durch Stadtplanungsamt, Wirtschaftsförderung, IHK und Einzelhandelsverband haben zum Ziel, Eckpunkte für das weitere Vorgehen zu fixieren und den Anstoß für konkrete Aktivitäten in den Ortsteilen zu geben, die dann in eigener Initiative vor Ort weitergeführt werden können. Dies gilt auch für das Versorgungszentrum Leipziger Straße.

Darüber hinaus sollen die Ergebnisse der Einzelhandelsuntersuchung auch bei den weiteren Planungen zur Umstrukturierung des Uni-Geländes und zur Gestaltung des Bereiches um die Bockenheimer Warte Eingang finden.

Die Planung für eine Ansiedlung eines großflächigen Lebensmittelanbieters (Vollversorger im ehemaligen Kaufhofgebäude) besteht seit einiger Zeit. Eine Baugenehmigung ist erteilt worden und Umbaumaßnahmen sind begonnen.

Bezüglich der Schaffung einer Fußgängerzone haben die Gewerbetreibenden durch ihren Gewerbeverein deutlich gemacht, dass ihrerseits keinerlei Interesse an der Schaffung einer Fußgängerzone besteht. Die Ausweisung eines Abschnittes der Leipziger Straße als Fußgängerzone (wie es im Einzelhandels- und Zentrenkonzept angedacht ist) kann durchaus zur Attraktivierung für den nichtmotorisierten Einkaufsverkehr beitragen und ist nicht grundsätzlich auszuschließen. Sie wäre jedoch zunächst unter Berücksichtigung der anliegenden Nutzungen, der Erreichbarkeit für den (auch dann noch) notwendigen Quell- und Zielverkehr der Anwohner, Lieferanten etc. und der ggf. resultierenden Verlagerungen des fließenden und ruhenden Kfz-Verkehrs in benachbarte Netzabschnitte zu prüfen. Aktuelle Planungen bestehen diesbezüglich nicht.

Außerdem besteht bereits ein enger Kontakt der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH zum Gewerbeverein "Interessengemeinschaft lebendiges Bockenheim" (ILB). Unter anderem werden in diesem Rahmen Aktionen des Gewerbevereins zur Anhebung der Attraktivität der Leipziger Straße durch die Wirtschaftsförderung Frankfurt unterstützt.

Nebenvorlage: Antrag vom 17.01.2005, OF 401/2 Anregung vom 17.01.2005, OA 1823

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 7. Mai 2004BB 301Einzelhandel und Zentrenkonzept 2. Teilbericht: .Analyse, Trends und Positionsbestimmung des Frankfurter Einzelhandels unter besonderer Berücksichtigung der Innenstadt.Magistratsbericht
  2. 4. Juli 2004OFOF 350/2Einzelhandels- und Zentrenkonzept: Welche Konsequenzen ergeben sich für Bockenheim?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  3. 5. Juli 2004OAOA 1669Einzelhandels- und Zentrenkonzept: Welche Konsequenzen ergeben sich für Bockenheim? Bericht des Magistrats vom 07.05.2004, B 301Anregung
  4. 6. Dezember 2004Sie sind hier
    BB 764Die Nahversorgung in Frankfurts Stadtteilen sichern (1 und 2): - Aus einem guten Gutachten praktische Konsequenzen ziehen - Konkreter Handlungsbedarf
    Magistratsbericht
  5. 17. Januar 2005OAOA 1823Einzelhandels- und Zentrenkonzept: Viel Papier, doch welche Taten? Bericht des Magistrats vom 06.12.2004, B 764Anregung
  6. 17. Januar 2005OFOF 401/2Einzelhandels- und Zentrenkonzept: Viel Papier, doch welche Taten?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  7. 28. Februar 2005BB 173Die Nahversorgung in Frankfurts Stadtteilen sichern (1 und 2): - Aus einem guten Gutachten praktische Konsequenzen ziehen - Konkreter HandlungsbedarfMagistratsbericht
  8. 20. Mai 2005Antwort des Magistrats · nach 54 WochenBB 399Die Nahversorgung in Frankfurts Stadtteilen sichern (1 und 2): - Aus einem guten Gutachten praktische Konsequenzen ziehen - Konkreter HandlungsbedarfMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf9 Beratungen
OBR 4
Sitzung 37 · 11.01.2005
TO II, TOP 7
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 764 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDREP
Ablehnung:
PDS
Enthaltung:
Grüne
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD und REP gegen PDS (= Zurückweisung) bei Enthaltung GRÜNE

OBR 6
Sitzung 37 · 11.01.2005
TO I, TOP 32
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 764 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 36 · 11.01.2005
TO II, TOP 30
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 764 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 38 · 17.01.2005
TO I, TOP 25
Zur Kenntnis
Anregung OA 1823 2005 1. a) Die Vorlage B 764 wird als Zwischenbericht unter Hinweis auf OA 1823 zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. 2. Der Vorlage OF 401/2 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
5 CDU3 SPDGrüneFDPPDS
Ablehnung:
1 CDU1 SPD
Enthaltung:
1 SPD
zu 2)
Zustimmung:
5 CDU3 SPDGrüneFDPPDS
Ablehnung:
1 SPD
Enthaltung:
1 CDU1 SPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. 5 CDU, 3 SPD, GRÜNE, FDP und PDS gegen 1 CDU und 1 SPD (= Kenntnis) bei Enthaltung 1 SPD zu 2. 5 CDU, 3 SPD, GRÜNE, FDP und PDS gegen 1 SPD (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 CDU und 1 SPD

OBR 11
Sitzung 37 · 17.01.2005
TO II, TOP 11
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 764 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 37 · 20.01.2005
TO I, TOP 23
Zur Kenntnis
a) Die Vorlage B 764 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen, da der Magistrat im ersten Satz des Berichts ankündigt, im Frühjahr erneut berichten zu wollen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDP
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

Ausschusses für Planen und Bauen
Sitzung 39 · 14.02.2005
TO I, TOP 30
Zur Kenntnis
1. Die Vorlage B 764 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 1823 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFAGREP
Sonstige:
FDP (B 764 = Kenntnis, OA 1823 = vereinfachtes Verfahren)PDS (B 764 = Kenntnis als Zwischenbericht, OA 1823 = Annahme)E.l (B 764 = Kenntnis als Zwischenbericht, OA 1823 = Annahme)BFF (B 764 = Kenntnis, OA 1823 = Ablehnung)ÖkoLinX-ARL (B 764 = Zurückweisung, OA 1823 = Ziffer 1. Ablehnung, Ziffer 2. Annahme)
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFAGREP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FAG und REP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FAG und REP Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (B 764 = Kenntnis, OA 1823 = vereinfachtes Verfahren) PDS und E.L. (B 764 = Kenntnis als Zwischenbericht, OA 1823 = Annahme) BFF (B 764 = Kenntnis, OA 1823 = Ablehnung) ÖkoLinX-ARL (B 764 = Zurückweisung, OA 1823 = Ziffer 1. Ablehnung, Ziffer 2. Annahme)

Wirtschaftsausschusses
Sitzung 38 · 15.02.2005
TO I, TOP 12
Zur Kenntnis
1. Die Vorlage B 764 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 1823 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAG
Sonstige:
REP (B 764 = Kenntnis als Zwischenbericht, OA 1823 = Annahme)
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFAGREP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FAG und REP Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (B 764 = Kenntnis als Zwischenbericht, OA 1823 = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 41 · 24.02.2005
TO II, TOP 47
Zur Kenntnis
1. Die Vorlage B 764 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 1823 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFAGREPPDSE.l
Ablehnung:
FDPBFFÖkoLinX-ARL
zu 2 / Ziffer 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFAGREPPDSE.l
Ablehnung:
FDPBFFÖkoLinX-ARL
zu 2 / Ziffer 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFAGREPPDSÖkoLinX-ARLE.l
Ablehnung:
FDPBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FAG, REP, PDS und E.L. gegen FDP und BFF (= Kenntnis) sowie ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, FAG, REP, PDS und E.L. gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE, FAG, REP, PDS, ÖkoLinX-ARL und E.L. gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) und BFF (= Ablehnung)

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