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Einzelhandels- und Zentrenkonzept: Welche Konsequenzen ergeben sich für Bockenheim?

Vorlagentyp: OFGRÜNE
54 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Begründung

Das genannte Gutachten bietet mit seinem umfassenden Datenmaterial und seinen weitreichenden Empfehlungen eine wichtige Grundlage für künftige Entscheidungen über die Weiterentwicklung der Frankfurter Stadtteilzentren. Daher soll der Magistrat nun begründet darlegen, welchen der einzelnen Empfehlungen für das Versorgungszentrum Leipziger Strasse er zu folgen gedenkt und wie er sich deren Umsetzung vorstellt. Antragstellende Fraktion: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 07.05.2004, B 301 Zuständige Ortsbeiräte: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2004, TO I, TOP 4 Beschluss: Anregung OA 1669 2004

  1. Die Vorlage B 301 dient unter Hinweis auf OA 1669 zur Kenntnis.
  2. Die Vorlage OF 350/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im zweiten Satz des Tenors nach den Worten "Stellung nehmen" die Worte "und dabei auch die künftige Entwicklung des Stadtteils berücksichtigen" eingefügt werden. Abstimmung: zu
  3. Einstimmige Annahme zu
  4. Einstimmige Annahme

Inhalt

Antrag vom 04.07.2004, OF 350/2

Betreff:

Einzelhandels- und Zentrenkonzept: Welche Konsequenzen ergeben sich für Bockenheim?

Der Ortsbeirat möge beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert, darzulegen, welche Konsequenzen er aus dem vorliegenden Einzelhandels- und Zentrenkonzept/Teil 1 und Teil 2 im Hinblick auf das Versorgungszentrum Leipziger Strasse zu ziehen gedenkt. Dabei möge er insbesondere zu den folgenden Empfehlungen des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts Stellung nehmen:

  • Initiativen zum Abbau von Leerständen und zur Ergänzung der Angebotsstruktur;
  • Ansiedlung eines großflächigen Lebensmittelanbieters in integrierter Standortlage des Versorgungszentrums;
  • Schaffung einer Fußgängerzone im südöstlichen Bereich der Leipziger Straße zwischen Adalbert-/Gräfstraße und Landgrafen-/Wildunger Straße.

    Begründung:

    Das genannte Gutachten bietet mit seinem umfassenden Datenmaterial und seinen weitreichenden Empfehlungen eine wichtige Grundlage für künftige Entscheidungen über die Weiterentwicklung der Frankfurter Stadtteilzentren. Daher soll der Magistrat nun begründet darlegen, welchen der einzelnen Empfehlungen für das Versorgungszentrum Leipziger Strasse er zu folgen gedenkt und wie er sich deren Umsetzung vorstellt.

    Antragstellende Fraktion:
    GRÜNEHauptvorlage:
    Bericht des Magistrats vom 07.05.2004, B 301
    Zuständige Ortsbeiräte: 2

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 7. Mai 2004BB 301Einzelhandel und Zentrenkonzept 2. Teilbericht: .Analyse, Trends und Positionsbestimmung des Frankfurter Einzelhandels unter besonderer Berücksichtigung der Innenstadt.Magistratsbericht
  2. 4. Juli 2004Sie sind hier
    OFOF 350/2Einzelhandels- und Zentrenkonzept: Welche Konsequenzen ergeben sich für Bockenheim?
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  3. 5. Juli 2004OAOA 1669Einzelhandels- und Zentrenkonzept: Welche Konsequenzen ergeben sich für Bockenheim? Bericht des Magistrats vom 07.05.2004, B 301Anregung
  4. 6. Dezember 2004BB 764Die Nahversorgung in Frankfurts Stadtteilen sichern (1 und 2): - Aus einem guten Gutachten praktische Konsequenzen ziehen - Konkreter HandlungsbedarfMagistratsbericht
  5. 28. Februar 2005BB 173Die Nahversorgung in Frankfurts Stadtteilen sichern (1 und 2): - Aus einem guten Gutachten praktische Konsequenzen ziehen - Konkreter HandlungsbedarfMagistratsbericht
  6. 20. Mai 2005Antwort des Magistrats · nach 54 WochenBB 399Die Nahversorgung in Frankfurts Stadtteilen sichern (1 und 2): - Aus einem guten Gutachten praktische Konsequenzen ziehen - Konkreter HandlungsbedarfMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 2
Sitzung 32 · 05.07.2004
TO I, TOP 4
Angenommen
Anregung OA 1669 2004 1. Die Vorlage B 301 dient unter Hinweis auf OA 1669 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 350/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im zweiten Satz des Tenors nach den Worten "Stellung nehmen" die Worte "und dabei auch die künftige Entwicklung des Stadtteils berücksichtigen" eingefügt werden.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

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