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Zentraler Bolzplatz an geeigneter Stelle in Schwanheim

Vorlagentyp: B
182 Wochen bis zur Antwort8 Stationen im Verfahren3 Sitzungen

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 01.09.2003, B 687

Betreff:

Zentraler Bolzplatz an geeigneter Stelle in Schwanheim

Vorgang:

l. Beschl. d. Stv.-V. vom 21.03.2002, § 2334

- OA 215 OBR 6, l. B 170/03 -

Zwischenbericht:

Für den Bau der Kindertagesstätte wird eine ca 2.500 qm große Teilfläche des Grundstückes in Anspruch genommen. Das Hochbauamt hat mittlerweile für den Bau der Kindertagesstätte einen Planungsauftrag.

Erst nach Abschluss dieser Planung kann eine Aussage darüber getroffen werden, welche Teilfläche des Grundstücks in der Deidesheimer Straße tatsächlich zur Nutzung als Bolzplatz / Spielwiese einer Nachbarschaftsinitiative zur Verfügung gestellt werden kann.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. Juli 2001OFOF 159/6Zentraler Bolzplatz an geeigneter Stelle in SchwanheimOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 14. August 2001OAOA 215Zentraler Bolzplatz an geeigneter Stelle in SchwanheimAnregung
  3. 25. Januar 2002BB 62Zentraler Bolzplatz an geeigneter Stelle in SchwanheimMagistratsbericht
  4. 29. Juli 2002BB 770Zentraler Bolzplatz an geeigneter Stelle in SchwanheimMagistratsbericht
  5. 3. März 2003BB 170Zentraler Bolzplatz an geeigneter Stelle in SchwanheimMagistratsbericht
  6. 1. September 2003Sie sind hier
    BB 687Zentraler Bolzplatz an geeigneter Stelle in Schwanheim
    Magistratsbericht
  7. 5. März 2004BB 150Zentraler Bolzplatz an geeigneter Stelle in SchwanheimMagistratsbericht
  8. 14. Januar 2005Antwort des Magistrats · nach 182 WochenBB 27Zentraler Bolzplatz an geeigneter Stelle in SchwanheimMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 6
Sitzung 24 · 07.10.2003
TO I, TOP 38
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 687 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Umwelt, Energie, Brandschutz und Stadtgrün
Sitzung 26 · 06.11.2003
TO I, TOP 15
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 687 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAG
Sonstige:
REP (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Kenntnis)

Sportausschusses
Sitzung 25 · 13.11.2003
TO I, TOP 9
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 687 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDP
Sonstige:
FAG (Kenntnis)REP (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG und REP (= Kenntnis)

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