Ringstraßenbahnlinie im Bereich des Marbachwegs hier: Haltestellen „Sozialzentrum Eckenheim“ und „Gießener Straße“
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 29.02.2016, B 67
Betreff: Ringstraßenbahnlinie im Bereich des Marbachwegs hier: Haltestellen "Sozialzentrum Eckenheim" und "Gießener Straße" Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 17.12.2015, § 6613 Ziffer V. - OA 697/15 OBR 10 - Die Verknüpfung der Ringstraßenbahn mit den radial auf die Innenstadt ausgerichteten ÖPNV-Linien ist ein wichtiges Ziel dieses Vorhabens. Dadurch sollen attraktive Tangentialverbindungen entstehen und Umwege über die Innenstadt entfallen. Die Verknüpfung der Ringstraßenbahn mit einzelnen ÖPNV-Linien ist auch vor dem Hintergrund der Fahrgastgewinnung und der Erhöhung des gesamtwirtschaftlichen Nutzens der Maßnahme ein wichtiges Ziel. Die Prüfung und Ausgestaltung der einzelnen Verknüpfungen, so auch der mit der Stadtbahnlinie U5, ist Gegenstand vertiefender Untersuchungen und erfolgt im Rahmen der weiterführenden Planungen der Ringstraßenbahn.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. November 2015OFOF 896/10Ringstraßenbahnlinie im Bereich des Marbachwegs hier: Haltestellen .Sozialzentrum Eckenheim. und .Gießener Straße.Ortsbeiratsantrag · CDU
- 1. Dezember 2015OAOA 697Ringstraßenbahnlinie im Bereich des Marbachwegs hier: Haltestellen „Sozialzentrum Eckenheim“ und „Gießener Straße“ Bericht des Magistrats vom 19.10.2015, B 381Anregung
- 29. Februar 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenBB 67Ringstraßenbahnlinie im Bereich des Marbachwegs hier: Haltestellen „Sozialzentrum Eckenheim“ und „Gießener Straße“Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Kenntnis)