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Ringstraßenbahnlinie im Bereich des Marbachwegs hier: Haltestellen „Sozialzentrum Eckenheim“ und „Gießener Straße“

Vorlagentyp: B
15 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren2 Sitzungen
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 29.02.2016, B 67

Betreff: Ringstraßenbahnlinie im Bereich des Marbachwegs hier: Haltestellen "Sozialzentrum Eckenheim" und "Gießener Straße" Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 17.12.2015, § 6613 Ziffer V. - OA 697/15 OBR 10 - Die Verknüpfung der Ringstraßenbahn mit den radial auf die Innenstadt ausgerichteten ÖPNV-Linien ist ein wichtiges Ziel dieses Vorhabens. Dadurch sollen attraktive Tangentialverbindungen entstehen und Umwege über die Innenstadt entfallen. Die Verknüpfung der Ringstraßenbahn mit einzelnen ÖPNV-Linien ist auch vor dem Hintergrund der Fahrgastgewinnung und der Erhöhung des gesamtwirtschaftlichen Nutzens der Maßnahme ein wichtiges Ziel. Die Prüfung und Ausgestaltung der einzelnen Verknüpfungen, so auch der mit der Stadtbahnlinie U5, ist Gegenstand vertiefender Untersuchungen und erfolgt im Rahmen der weiterführenden Planungen der Ringstraßenbahn.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 16. November 2015OFOF 896/10Ringstraßenbahnlinie im Bereich des Marbachwegs hier: Haltestellen .Sozialzentrum Eckenheim. und .Gießener Straße.Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 1. Dezember 2015OAOA 697Ringstraßenbahnlinie im Bereich des Marbachwegs hier: Haltestellen „Sozialzentrum Eckenheim“ und „Gießener Straße“ Bericht des Magistrats vom 19.10.2015, B 381Anregung
  3. 29. Februar 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 Wochen
    BB 67Ringstraßenbahnlinie im Bereich des Marbachwegs hier: Haltestellen „Sozialzentrum Eckenheim“ und „Gießener Straße“
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 10
Sitzung 1 · 03.05.2016
TO II, TOP 21
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 67 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Verkehrsausschusses
Sitzung 1 · 07.06.2016
TO I, TOP 19
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 67 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeBFFFRAKTIONFrankfurter
Sonstige:
FDP (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Kenntnis)

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