Städtebaubeirat
Zusammenfassung
Der Bericht des Magistrats beschreibt die Entwicklung und die Aufgaben des Städtebaubeirats in Frankfurt am Main. Ziel ist es, die Planungskultur zu fördern und neue Akteure in die Stadtentwicklung einzubinden. Die Reformen und neuen Formate des Beirats haben sich bewährt und werden positiv angenommen.
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Thema Stadtplanung verfolgenBericht
Der Städtebaubeirat der Stadt Frankfurt am Main wurde 1958 vom damaligen Planungsdezernenten Hans Kampffmeyer zur Förderung und Weiterentwicklung der Planungskultur in der Stadt Frankfurt am Main eingerichtet, er ressortiert im Geschäftsbereich des Dezernates IV. Ende der 1950er Jahre wurde die Profession Architektur von den beiden Berufsverbänden AIV und BDA vertreten, die folgerichtig von Beginn an im Städtebaubeirat vertreten sind. Da die Aufgaben der Stadtplanung und Stadtentwicklung in den vergangenen 60 Jahren vielfältiger und komplexer wurden und sich über den langen Zeitraum und die damit verbundenen Routinen auch Verkrustungsstrukturen entwickelten, hat das Dezernat IV ab 2016 einen Reformprozess durchgeführt. Die Zielsetzung dieser Reform bestand darin, neben den bewährten Partnern des Städtebaubeirats (AIV und BDA) weitere Akteure einzubinden, um so frischen Wind in das Gremium zu bringen und eine integrierte Betrachtung der anstehenden stadtentwicklungspolitischen Herausforderungen zu gewährleisten. Zusätzlich zu den o. g. Verbänden sind daher heute folgende Institutionen im Städtebaubeirat vertreten: - SRL - BDLA - Deutsches Architekturmuseum - Frankfurt University of Applied Sciences (Fachbereich Städtebau/Stadtplanung) - Goethe Universität Frankfurt (Institut für Humangeographie) - Deutsches Institut für Stadtbaukunst. Die Weiterentwicklung des Städtebaubeirats hat sich bewährt und die neuen Formate (insb. "Städtebaubeirat vor Ort") werden sehr gut angenommen. Die Einrichtung dieses Beirats sieht der Magistrat als sehr bedeutsamen Beitrag zur Förderung der Planungs- und Baukultur in Frankfurt am Main. Adressat der Beratungsergebnisse des Städtebaubeirats sind das Dezernat IV sowie, je nach Beratungsthema, die weiteren an der Entwicklung und baulichen Gestaltung der Stadt beteiligten Dezernate und Ämter. Darüber hinaus soll der Städtebaubeirat auch aktiv in die Kommunalpolitik und die Öffentlichkeit wirken. Stadtentwicklung und Stadtplanung arbeiten grundsätzlich Disziplinen übergreifend und integrativ. Von daher ist es selbstverständlich, dass sich der Städtebaubeirat thematisch situativ in seiner Arbeit öffnet und den Austausch mit diversen Dienststellen der Stadt Frankfurt am Main, dem hauptamtlichen Magistrat und den Frankfurter Stadtverordneten pflegt. Insofern lädt der Städtebaubeirat zu seinen Sitzungen und zu anderen Arbeitsformaten nicht einen gleichförmigen Kreis, sondern - auch um in seinen Sitzungen arbeitsfähig zu bleiben - in unterschiedlicher und dem Städtebaubeirat freistehender Weise anlass- und zielorientiert seine Gäste ein. Die aktive Kooperation des Städtebaubeirats mit den Stadtverordneten gehört daher zu einem festen Bestandteil der Arbeit dieses Gremiums. So hat der Vorsitzende des Städtebaubeirats Torsten Becker im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 20.01.2020 einen Rückblick über die Aufgaben und die Arbeit des Gremiums gegeben und in einer Vorausschau die "Strategie 2020" des Städtebaubeirats zu künftigen Themenfeldern und Arbeitsformaten erläutert. Die Geschäftsordnung des Städtebaubeirats enthält die Verpflichtung zur Abgabe eines solchen Jahresberichts in einer Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau sowie zur Veröffentlichung eines schriftlichen Jahresberichtes. Auf diesem Wege erhalten die Stadtverordneten die gewünschte regelmäßige Berichterstattung zu den Fragen 1. bis 3. sowie 5. des Antrags NR 1116 vom 21.02.2020. Eine zusätzliche Berichterstattung des Magistrats über die Arbeit des Städtebaubeirats wäre redundant und wird daher vom Magistrat für nicht erforderlich erachtet. Eine halbjährlich wiederkehrende Berichterstattung hält der Magistrat angesichts der begrenzten Sitzungs- und Arbeitstermine des Städtebaubeirats für nicht zielführend. Zu der im Antrag NR 1116 unter 4. gewünschten Berichterstattung des Magistrats zum Umgang mit den Arbeitsergebnissen und Empfehlungen des Gremiums wird der Planungsdezernent ergänzend zum Jahresbericht des Vorsitzenden des Städtebaubeirats mündlich in der jeweiligen Ausschusssitzung berichten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Februar 2020NRNR 1116StädtebaubeiratSTVV-Antrag · CDU, SPD, GRÜNE
- 27. November 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 40 WochenBB 629StädtebaubeiratMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU und FRAKTION (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: IBF (= Kenntnis) Gartenpartei (= Zurückweisung)