Wie digital sind Frankfurts Pflegeeinrichtungen?
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Bericht des Magistrats vom 22.02.2019, B 59
Betreff: Wie digital sind Frankfurts Pflegeeinrichtungen? Vorgang: A 376/18 FDP Digitalisierung im Gesundheitssektor ist insbesondere vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels in den letzten Jahren ein Thema, das auf unterschiedlichen Ebenen diskutiert und vorangetrieben wird. Aktuell wird dies in der Bundesdrucksache "Anschluss von Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen an das schnelle Internet- Breitbandversorgung im Gesundheitswesen" (19/3430) und an der E-Health-Initiative Hessen deutlich. Grundsätzlich obliegt es den Einrichtungsträgern, die digitalen Anwendungsmöglichkeiten autonom, eigenverantwortlich und auf die individuellen Bedürfnisse ausgerichtet einzusetzen. Der Magistrat hat hier rechtlich keine Eingriffsmöglichkeiten. Das Thema ist nach Kenntnis des Magistrats in den Einrichtungen grundsätzlich auch präsent. So wurde beim Heimleitertreffen des Frankfurter Forums für Altenpflege im April letzten Jahres ein Fachvortrag zum Thema Digitalisierung in der Pflege "Wie intelligente Technologien die Arbeit professionell Pflegender verändern" gehalten. Hierbei wurde ein Blick auf den gegenwärtigen Stand der Digitalisierung und auf aktuelle Sichtweisen der professionellen Pflege geworfen. Dem Magistrat liegen jedoch keine Übersichten zum Stand der Digitalisierung in Pflegeeinrichtungen vor. Für den stationären Bereich wurde daher eine Umfrage in Zusammenarbeit mit dem Frankfurter Forum für Altenpflege initiiert. Insgesamt wurden 42 Einrichtungen befragt. Da lediglich fünf Rückmeldungen erfolgten, lässt die Umfrage keine repräsentativen Rückschlüsse zu. Dies vorausgeschickt beantwortet der Magistrat die Fragen wie folgt: Fragen 1 - 2: Im Klinikum Frankfurt Höchst wird bereits die pflegerische Dokumentation digital umgesetzt. Angefangen von der Pflegeplanung über verschiedenste patientenindividuelle Anforderungen bis hin zu sogenannten European Nursing care Pathways sind digital hinterlegt. Im Jahr 2019 wird die digitale Patientenakte eingeführt, wodurch pflegerische, wie auch ärztliche Dokumentationen sowie große Teile der diagnostischen Bildgebung vollumfänglich digitalisiert werden. Frage 3: Im Klinikum Höchst stehen den Pflegekräften technische Assistenzen, wie zum Beispiel Patientenlifter, zur Verfügung. Weitere Informationen liegen dem Magistrat nicht vor. Frage 4: Ob und welche technischen Assistenzen in der häuslichen Pflege von ambulanten Pflegediensten eingesetzt werden, ist dem Magistrat nicht bekannt. Im Rahmen der Einzelfallhilfe im Sinne des SGB XII (Hilfe zur Pflege) unterstützt das Jugend- und Sozialamt den Einsatz technischer Hilfsmittel. Zum Beispiel können die Kosten für ein Hausnotrufsystem auch über die Grundgebühr und die monatlichen Kosten hinaus übernommen werden. Zusätzliche Kosten (z. B. für Schlüsselhinterlegung, Tagestaste, Erinnerung an Medikamenteneinnahme, etc.), die die Pflegekasse nicht übernimmt, werden in begründeten Einzelfällen ebenfalls gezahlt. Frage 5: Dem Magistrat liegen keine Informationen zur Beantwortung der Frage vor. Auch im Klinikum Höchst wird die Telepflege nicht praktiziert. Fragen 6 - 7: Bereits während der Ausbildung werden die Schülerinnen und Schüler im Umgang mit der digitalen Patientenakte und insbesondere der digitalen Pflegedokumentation geschult. In praktischen Einsätzen werden die theoretischen Kenntnisse vertieft. Neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Klinikums Höchst werden zur digitalen Pflegedokumentation geschult. Weitere Informationen liegen dem Magistrat nicht vor. Frage 8: Die E-Health-Initiative vonseiten des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration ist aus Sicht des Magistrats zuvorderst darauf ausgerichtet, zukünftig die ärztliche Versorgungsqualität besonders im ländlichen Raum zu verbessern. Die hessische Landesregierung stellt dafür sechs Millionen Euro im Jahr zur Verfügung. Darüber hinausgehende Bedarfe sind dem Magistrat nicht bekannt. Fragen 9 - 10: Das Klinikum Höchst nimmt am IVENA E-Health Verfahren teil. Damit werden Notfallpatienten, die mit Rettungsmitteln eingewiesen werden, in den Krankenhäusern angemeldet, und zwar mit vorher definierten Anforderungen an stationäre Behandlungsnotwendigkeiten. Weitere Erfahrungen mit den E-Health Initiativen, deren Entwicklungen auf Landesebene vorangetrieben werden, liegen dem Magistrat nicht vor. Der Wunsch nach einer Digitaloffensive in der Pflege in Form eines Modellprojektes ist bislang nicht an den Magistrat herangetragen worden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Juli 2018AA 376Wie digital sind Frankfurts Pflegeeinrichtungen?STVV-Anfrage · FDP
- 22. Februar 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 31 WochenBB 59Wie digital sind Frankfurts Pflegeeinrichtungen?Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Kenntnis)