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Vogelsterben im Stadtwald?

Vorlagentyp: B
13 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren3 Sitzungen

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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 15.09.2008, B 590

Betreff: Vogelsterben im Stadtwald? Vorgang: A 576 SPD Fragen 1 und 2 Eichenprozessionsspinner wurden in einzelnen Waldbereichen des Stadtwaldes mit Bazillus thuringiensis bekämpft. Die Ausbringung dieses Mittels auf einer Fläche von insgesamt 500 Hektar hatte in den beflogenen Gebieten des Frankfurter Stadtwaldes, in den unmittelbaren Randbereichen der Waldspielparks sowie in Randlage zu den Stadtteilen Goldstein und Schwanheim neben den Eichenprozessionsspinnern auch andere Schmetterlingsraupen in vergleichbaren Entwicklungsstadien getroffen. Bei dem eingesetzten Mittel handelte es sich um ein biologisches Insektizid zur Bekämpfung schädlicher Raupen im Acker-, Obst-, Gemüse-, Wein- und Zierpflanzenbau sowie im Forst. Nach der Aufnahme des Mittels durch die Raupen tritt ein Fraßstop ein, so dass die Tiere innerhalb weniger Tage absterben. Die für die Jungenaufzucht von Singvögeln verfügbare Insektennahrung wurde um eben diese Raupen reduziert. Gleichwohl ist ein resultierendes Vogelsterben, wie in der aktuellen Anfrage befürchtet, nicht zu beobachten. Andererseits sind auch aufgrund der aktuellen Wetterentwicklung in diesem Frühjahr zahlreiche andere Insekten und Raupen anderer Entwicklungsstadien vorhanden. Zudem ist der Stadtwald wie oben erwähnt nicht flächendeckend beflogen worden, weshalb ein Ausweichen nahrungssuchender Altvögel in die nicht beflogenen Areale möglich war. Allerdings hat sich ein nur spärliches Vorkommen der typischen "Eichenfraßgesellschaft" - Schmetterlingsraupen von Eichenwickler sowie Kleinem und Großem Frostspanner - in diesem Frühjahr sicher negativ auf den Bruterfolg verschiedener Singvogelarten ausgewirkt. Pflanzen, Vögel und Säugetiere waren durch die Befliegung in keiner Weise direkt betroffen. Die Wirkung des Mittels ist zeitlich begrenzt und nach vier Tagen nicht mehr existent. Frage 3. Auch in anderen beflogenen Teilen des Stadtwaldes liegen keine Beobachtungen vor, dass auffällig weniger Vögel vorgefunden und Nester mit unbebrüteten Eiern bzw. Jungvögeln verlassen wurden. Es ist eher das Gegenteil der Fall. Stichprobenartig durchgeführte Nistkastenkontrollen auf dem beflogenen Gelände Fasanerie/StadtWaldHaus beispielsweise und die Beobachtung zahlreicher Jungmeisen auf dem Gelände sprechen für einen aktuell guten Bruterfolg. Die bei diesem Anlass aus den Nistkästen entfernten Nester enthielten keine Alt-eier und auch keine toten Jungvögel. Bleiben Eier nach der Brut übrig - was häufig vorkommen kann - sind diese nicht befruchtet worden und konnten sich demzufolge nicht entwickeln. Die beobachteten aufgegebenen Bruten (verlassene Nester mit Eiern) sind - ohne das Öffnen von Nistkästen - eigentlich nur bei Offenbrütern wie Amseln usw. festzustellen. Amseln füttern aber vornehmlich Würmer und weniger Raupen. Frage 4 Der Magistrat sieht keinen Zusammenhang zwischen dem Vogelsterben und dem Befliegungseinsatz. Frage 5 Die einzelnen entdeckten verstorbenen Jungvögel können durch verschiedenste Ursachen zu Tode gekommen sein. Sofern es sich um Meisen handelt - hierfür hätten Nistkästen unberechtigt geöffnet werden müssen, siehe oben - gilt generell, dass die Brut in der Regel mit der Ablage des vorletzten Eies beginnt. Ein Nachzügler, nämlich der Vogel des letzten Eies ist beim Schlüpfen also einen Tag jünger als seine Geschwister und dementsprechend kleiner, hat somit also nur bei optimaler Nahrungsversorgung eine Chance. Das Absterben des gesamten Nachwuchses, dies wären bei Meisen normalerweise sechs bis zwölf Jungvögel, kann nur durch unsachgemäßes Kastenöffnen, Tod eines oder beider Altvögel, Besuch von Siebenschläfern, auch Einwirkung von Katzen usw. bewirkt werden. Frage 6 Es ist davon auszugehen, dass aufgrund der Klimabedingungen der Eichenprozessionsspinner auch in den Folgejahren in Frankfurt und Umgebung auftritt. Daher ist auch zukünftig, zum Schutz der Gesundheit der Besucherinnen und Besucher, eine Bekämpfung in den stark frequentierten mit Eichen bestandenen Teilen des Stadtwaldes unumgänglich. Dies gilt gleichermaßen für andere mit Eichen bestandenen, stark frequentierte Bereiche des Stadtgebiets, z. B. Spielplätze oder Außenanlagen von Schulen und Kindertagesstätten. Alternative Methoden zur angewandten biologischen Bekämpfung der Raupen und deren gesundheitsschädlicher Brennhaare gibt es nicht. Ein Verzicht auf eine Bekämpfung der Raupen würde nach gegenwärtigem Sachstand voraussichtlich über Wochen andauernde Sperrungen z. B. der meisten Waldspielparks und anderer Bereiche des Stadtwaldes erforderlich machen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 18. Juni 2008AA 576Vogelsterben im Stadtwald?STVV-Anfrage · SPD
  2. 15. September 2008Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 Wochen
    BB 590Vogelsterben im Stadtwald?
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 6
Sitzung 27 · 21.10.2008
TO I, TOP 43
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 590 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 27 · 24.10.2008
TO I, TOP 48
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 590 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 26 · 27.11.2008
TO I, TOP 30
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 590 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGBFF
Sonstige:
REP (Kenntnis)NPD (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Kenntnis)

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