Die Stadt Frankfurt und die AWO XL - Investitionskosten
Zusammenfassung
Der Bericht des Magistrats behandelt die Investitionskosten der AWO in Frankfurt am Main. Es wird erläutert, dass die AWO keine eigenen Altenpflegeeinrichtungen betreibt, sondern Immobilien an die Johanna-Kirchner-Stiftung verpachtet. Der Magistrat informiert über die Fördermittel und Investitionskosten, die für die Einrichtungen zur Verfügung stehen.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenBericht
Der Magistrat nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung:
Zu 1.: Einleitend ist darauf hinzuweisen, dass die AWO selbst keine Altenpflegeeinrichtungen betreibt. Die AWO ist Eigentümerin der Gebäude und Grundstücke, welche sie an den Träger und Betreiber der Einrichtungen, die Johanna-Kirchner-Stiftung, verpachtet. Es gibt drei stationäre Altenpflegeeinrichtungen im angefragten Zeitraum: - Johanna-Kirchner-Altenhilfezentrum, - August-Stunz-Zentrum, - Bürgermeister-Menzer-Haus: Die Einrichtung wurde zum 20.07.2016 geschlossen und die Bewohner auf das August-Stunz-Zentrum sowie das Johanna-Kirchner-Altenhilfezentrum verlegt. Nach Kenntnis des Magistrats, gab es durch das Land Hessen Investitionsförderungen für die Liegenschaften/Einrichtungen. Von Seiten des Stadtschulamts erfolgte die investive Förderung zur Neuschaffung bzw. zum Bestandserhalt von Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen. Es handelt sich hier um Liegenschaften, welche von der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Frankfurt am Main e. V. zum Betrieb als Kindertageseinrichtung angemietet wurden. Die investiven städtischen Fördermittel wurden sowohl zur Durchführung des Umbaus als auch für die Beschaffung der für den Betrieb der Einrichtungen notwendigen Ausstattungsgegenstände verwandt. Alternativ hierzu gibt es auch die Konstellation, dass es sich um einen Neubau im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main zur Betreuung von Kindern bis zum Eintritt in das Schulalter handelt und die AWO die Betriebsträgerschaft übernommen hat. In diesen Fällen wurde ein entsprechender Vertrag geschlossen, der die unentgeltliche Nutzung der Räumlichkeiten zum Betrieb der Einrichtung vorsieht. Dies trifft derzeit auf zwei Kindertageseinrichtungen zu. Die AWO hat hier keine Fördermittel aus dem bereits genannten städtischen Sofortprogramm erhalten, da der Bau von der Stadt Frankfurt am Main finanziert wurde. Der AWO wurden jedoch städtische Mittel für die Beschaffung der Erstausstattung im Hinblick auf die Inbetriebnahme der Kindertageseinrichtung zugewiesen. Derzeit bestehen im Stadtgebiet keine Kindertageseinrichtungen im Eigentum der AWO.
Zu 2.: In Bezug auf die AWO/Johanna-Kirchner-Stiftung ist die geförderte Immobilie noch im Besitz der Stiftung. Inwieweit es auf Landesebene hierzu Vorgaben gibt, ist dem Magistrat nicht bekannt.
Zu 3.: Mit Bescheid des RP Gießen vom 10.11.2014 wurde gesondert berechenbaren Investitionskosten in Höhe von EUR 15,19 täglich für die Zeit vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015 für das Johanna-Kirchner-Altenhilfezentrum zugestimmt. Eine Vereinbarung für das August-Stunz-Zentrum über betriebsnotwendige Investitionsaufwendungen wurde mit der Stadt Frankfurt am Main in Höhe von EUR 15,14 für die Zeit ab dem 01.04.2008 geschlossen. Beim Bürgermeister-Menzer-Haus betrug der Investitionsbetrag seit 2012 EUR 12,03 pro Platz und Tag. Der Betrag der betrieblichen Investitionsaufwendungen beim Johanna-Kirchner-Altenhilfezentrum liegt im Vergleich mit anderen Einrichtungen in Frankfurt am Main im Rahmen. 2015 lag der Durchschnittsbetrag von Pflegeeinrichtungen bei EUR 22,80. Auch das Vorgehen ist nicht ungewöhnlich und wird auch von anderen Einrichtungen so genutzt. Beim Bürgermeister-Menzer-Haus betrug der Investitionsbetrag seit 2012 EUR 12,03 pro Platz und Tag. Der Durchschnittsbetrag nicht investiv geförderter Heime in Frankfurt am Main lag im gleichen Jahr bei EUR 21,32. Auch das Entgelt für betriebsnotwendige Investitionsaufwendungen beim August-Stunz-Zentrum liegt im Vergleich mit anderen Einrichtungen in Frankfurt am Main im Rahmen. 2008 lag der Durchschnittsbetrag von Pflegeeinrichtungen bei EUR 21,32. Dieses Vorgehen ist nicht ungewöhnlich und wurde auch mit anderen Einrichtungen so praktiziert. Hinsichtlich der Förderung nach Landesrecht kann der Magistrat keine Aussage treffen. Die Zuständigkeit für die Förderung liegt beim Hessischen Ministerium für Soziales und Integration sowie den Regierungspräsidien. Die Förderung beim Stadtschulamt bewegt sich allgemein im Rahmen der im Sofortprogramm unabhängig vom Träger vorgesehenen Pauschalen. Diese belaufen sich auf bis zu EUR 4.000,00 pro Kindergarten-/Hortplatz und bis zu EUR 6.000,00 pro U3-Platz.
Zu 4.: Die Grundlage für die gesondert berechenbaren Investitionskosten findet sich in § 82 Abs. 3, 4 SGB XI. Pflegeeinrichtungen, die nicht nach Landesrecht gefördert werden, können ihre betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen den Pflegebedürftigen ohne Zustimmung der zuständigen Landesbehörde gesondert berechnen. Die gesonderte Berechnung ist der zuständigen Landesbehörde mitzuteilen. Die Grundlage für die Förderung von Investitionskosten nach Landesrecht findet sich in § 9 SGB XI. Die Zuständigkeit hierfür liegt beim Hessischen Ministerium für Soziales und Integration sowie den Regierungspräsidien. Grundlage für die Förderung beim Stadtschulamt sind die Magistratsbeschlüsse aus den Jahren 1990 und 1999.
Zu 5.: Über einen Verkauf von AWO Immobilien - hier stationäre Pflegeeinrichtungen - seit 2007, welche in Frankfurt am Main gefördert wurden, liegen dem Magistrat keine Informationen vor. Es bestehen und bestanden im Stadtgebiet keine Kindertageseinrichtungen im Eigentum der AWO.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Februar 2020AA 676Die Stadt Frankfurt und die AWO XL - InvestitionskostenSTVV-Anfrage · FDP
- 28. August 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 28 WochenBB 403Die Stadt Frankfurt und die AWO XL - InvestitionskostenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis)