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Rekonstruktion des Uhrtürmchens am Eingang zur Kelsterbacher Straße in das Investitionsprogramm aufnehmen; Rekonstruktion des Uhrtürmchens auf dem Torbogen Kelsterbacher Straße

Vorlagentyp: B
302 Wochen bis zur Antwort9 Stationen im Verfahren3 Sitzungen
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Bericht des Magistrats vom 31.08.2012, B 386

Betreff: Rekonstruktion des Uhrtürmchens am Eingang zur Kelsterbacher Straße in das Investitionsprogramm aufnehmen; Rekonstruktion des Uhrtürmchens auf dem Torbogen Kelsterbacher Straße Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 31.05.2012, § 1694 - EA 121/06 OBR 5, A 407/07 SPD, l. B 921/09 - Der Frauenhof ist bereits als No 203 der Ortssatzung vom 10.02.1972 als Kulturdenkmal ausgewiesen. Die damaligen Besitzer haben sich bereits ab 1979 an das Denkmalamt, damals Referat für Denkmalpflege, gewandt. In Bezug auf die anfallenden Sanierungskosten und die geplante Rekonstruktion führte die zerstrittene Erbengemeinschaft zwischen 2001 und 2005 Prozesse über mehrere Instanzen, die mit einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 24.10.2005 endeten. Während die Erhaltungsmaßnahmen als notwendige Investition bestätigt wurden, folgt das Urteil dem "Anspruch auf Errichtung des Uhrtürmchens" ausdrücklich nicht, die Kosten sind 2005 auf rund 60.000 Euro veranschlagt. Die Rekonstruktion war von einem Teil der Erbengemeinschaft geplant, es konnte jedoch auf Seiten der Eigentümer keine Einigung darüber erzielt werden. Aus diesem Grund konnte auch der in Aussicht gestellte Zuschuss für den denkmalwerten Mehraufwand in Höhe von 7.000 Euro nicht ausgezahlt werden. Im Jahr 2007 kam es im Wege einer Zwangsversteigerung zu einem Besitzerwechsel. Während zunächst die ursprünglichen Pläne fortgeführt werden sollten, konnte die Maßnahme trotz mehrfacher Gespräche auf Initiative des Denkmalamtes weder konkretisiert noch abschließend beraten oder gar umgesetzt werden. Seit 20.08.2008 verfolgt der neue Eigentümer Pläne, die ausdrücklich nicht denkmalgerecht sind, allerdings auch nicht mit dem Denkmalamt besprochen werden. Das Denkmalamt hat bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass die Rekonstruktion des Uhrtürmchens zwar wünschenswert und von der Denkmalpflege begrüßt wird. Es liegt im Ermessen des Eigentümers, ob er die Pläne weiter verfolgt oder nicht. Da es sich um ein privates Bauvorhaben handelt, ist eine Beförderung im Rahmen eines Investitionsprogramms nicht möglich.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. November 2006OFOF 144/5Haushalt 2007 Produktbereich: 15 Bauaufsicht und Denkmalschutz Produktgruppe: 15.02 Denkmalschutz und Pflege Rekonstruktion des Uhrtürmchens Eingang zur Kelsterbacher Straße in das Investitionsprogramm aufnehmenOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 1. Dezember 2006EAEA 121Haushalt 2007 Produktbereich: 15 Bauaufsicht und Denkmalschutz Produktgruppe: 15.02 Denkmalschutz und -pflege Rekonstruktion des Uhrtürmchens am Eingang zur Kelsterbacher Straße in das Investitionsprogramm aufnehmenEtatanregung
  3. 1. Juni 2007BB 391Rekonstruktion des Uhrtürmchens am Eingang zur Kelsterbacher Straße in das Investitionsprogramm aufnehmenMagistratsbericht
  4. 8. Dezember 2007AA 407Rekonstruktion des Uhrtürmchens auf dem Torbogen Kelsterbacher StraßeSTVV-Anfrage · SPD
  5. 3. März 2008BB 118Rekonstruktion des Uhrtürmchens auf dem Torbogen Kelsterbacher StraßeMagistratsbericht
  6. 11. April 2008BB 179Rekonstruktion des Uhrtürmchens am Eingang zur Kelsterbacher Straße in das Investitionsprogramm aufnehmenMagistratsbericht
  7. 6. November 2009BB 920Rekonstruktion des Uhrtürmchens auf dem Torbogen Kelsterbacher StraßeMagistratsbericht
  8. 6. November 2009BB 921Haushalt 2007 Produktbereich: 15 Bauaufsicht und Denkmalschutz Produktgruppe: 15.02 Denkmalschutz und -pflege Rekonstruktion des Uhrtürmchens am Eingang zur Kelsterbacher Straße in das Investitionsprogramm aufnehmenMagistratsbericht
  9. 31. August 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 302 Wochen
    BB 386Rekonstruktion des Uhrtürmchens am Eingang zur Kelsterbacher Straße in das Investitionsprogramm aufnehmen; Rekonstruktion des Uhrtürmchens auf dem Torbogen Kelsterbacher Straße
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
KAV
Sitzung 18 · 24.09.2012
TO II, TOP 131
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 386 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

OBR 5
Sitzung 14 · 28.09.2012
TO I, TOP 54
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 386 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 14 · 05.11.2012
TO I, TOP 42
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 386 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDPiratenRömer
Sonstige:
Linke (Kenntnis)FDP (Kenntnis)Freie Wähler (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Piraten und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE., FDP und FREIE WÄHLER (= Kenntnis)

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