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Bericht zu Kreditneuaufnahmen oder Umschuldungen hier: 4. Bericht 2019

Vorlagentyp: B
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 18.10.2019, B 381

Betreff: Bericht zu Kreditneuaufnahmen oder Umschuldungen hier: 4. Bericht 2019 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 13.12.2018, § 3483 (M 193) Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 3483 vom 13.12.2018 (M 193/2018) berichtet der Magistrat alle zwei Monate, sofern es in diesem Zeitraum zu Kredit-neuaufnahmen oder Umschuldungen gekommen ist. Der Magistrat hat fünf Darlehen aus dem Hessischen Investitionsfonds Abt. C bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen in Höhe von insgesamt 49.040.000,- € zu folgenden wesentlichen Bedingungen aufgenommen: Auszahlung: 100 % Auszahlungstermin: 01.10.2019

Laufzeit: bis 31.12.2039 Zinsen: 0,20 % p.a., zahlbar halbjährlich nachträglich Tilgung: in 40 gleichen Halbjahresraten

Kündbarkeit: das ordentliche Kündigungsrecht ist beiderseits ausgeschlossen Die Darlehen dienen zur Mitfinanzierung der folgenden Maßnahmen: a) 28.000.000,- EUR Schulcampus Westend incl. Cafeteria b) 11.000.000,- EUR KGS Niederrad, Neubau des Provisoriums incl. Cafeteria c) 1.870.000,- EUR Sanierung Eissporthalle d) 470.000,- EUR Neugestaltung des Wasserspielplatzes im Waldspielpark Schwanheim

e) 7.700.000,- EUR Römerstadtschule, Abriss und Neubau Die feste Verzinsung dieser Darlehen von 0,20 % p.a. für die gesamte Laufzeit ist im Vergleich zu einem Kapitalmarktdarlehen marktgerecht. Die Darlehen werden zu Lasten der Kreditermächtigung 2019 aufgenommen. Ferner dient zur Kenntnis, dass aufgrund der Höhe der Zinssätze auf den Abruf zweier Darlehen aus dem Hessischen Investitionsfonds Abt. B in Höhe von 4.585.000,- € (Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung § 6634 vom 17.12.2015 (M 180) und § 2211 vom 11.10.2012 (M 178)) verzichtet wird. Bis Ende Oktober 2019 werden keine weiteren Neuaufnahmen und Umschuldungen erfolgen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis

Der Weg dieser Vorlage

Am 18. Oktober 2019 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 36 · 10.12.2019
TO I, TOP 21
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 381 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

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