Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 2.342.000 Euro aus dem Hessischen Investitionsfonds Abt. B (Schulbaupauschale 2018)
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Vortrag des Magistrats vom 29.10.2018, M 193
Betreff: Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 2.342.000 Euro aus dem Hessischen Investitionsfonds Abt. B (Schulbaupauschale 2018)
- Es dient zur Kenntnis, dass die WIBank - Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen - auf Veranlassung des Hessischen Ministeriums der Finanzen im Einvernehmen mit dem Hessischen Ministerium des Innern - der Stadt Frankfurt am Main ein Darlehen gemäß § 13 Investitionsfondsgesetz aus dem Hessischen Investitionsfonds Abteilung B in Höhe von 2.342.000,-- € gewährt hat, das zur Deckung von Investitionsausgaben für den Schulbau und die Ausstattung der Schulen bestimmt ist (Schulbaupauschale 2018).
- Es wird zugestimmt, dass die Stadt Frankfurt am Main dieses Darlehen zu den folgenden Bedingungen bei der WIBank - Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen - aufnimmt: Auszahlung: 100 % Auszahlungstermin: 20.12.2018 Laufzeit: bis 31.12.2040 Zinsen: 1,43%; zahlbar halbjährlich nachträglich Tilgung: in 44 Halbjahresraten mit 4,0% p.a. zuzüglich ersparter Zinsen; Annuität 63.585,30 € halbjährlich Kündbarkeit: seitens der Gläubigerin nur bei Vertragsverletzung kündbar
- Das Darlehen ist in dem für die Auszahlung vorgesehenen Haushaltsjahr in der Produktgruppe 98.10 - Kredite und Schuldendienst - zu vereinnahmen. Begründung: Mit Erlass vom 13.09.2018 teilte das Hessische Ministerium der Finanzen die endgültige Festsetzung der Schulbaupauschale 2018 auf der Grundlage der Verordnung über die Berechnung von pauschalen Investitionszuwendungen (InvZuwVO) vom 29.11.2004, zuletzt geändert durch Verordnung vom 13.12.2013, mit. Neben der Möglichkeit, das Darlehen nach § 12 Investitionsfondsgesetz (InvFondsG) als Darlehen mit verkürzter Ansparzeit zu erhalten, bestand die Möglichkeit, das Darlehen wahlweise auch als annuitätisches Darlehen mit einem Zinssatz von 1,43% p.a. nach § 13 InvFondsG zu erhalten. Für ein Darlehen mit verkürzter Ansparzeit nach § 12 InvFondsG sind Ansparraten und eventuell Sonderbeiträge für jedes Jahr der vorzeitigen Auszahlung zu zahlen. Dies führt zu einer Verzinsung des Darlehens von mindestens 2,5 % p.a. Aus wirtschaftlichen Gründen wurde durch die Stadt Frankfurt die Auszahlung der Schulbaupauschale 2018 zu den vorgenannten Konditionen als Darlehen nach § 13 InvFondsG gewählt. Das Darlehen in Höhe von 2.342.000,- € ist für den Schulbau und für die Ausstattung von Schulen in städtischer Trägerschaft zu verwenden. Es wird von der WIBank - Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen -, rechtlich unselbstständige Anstalt in der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale, gewährt. Aufgrund der seit dem 01.01.2016 geltenden Gesetzeslage (§ 103 HGO), wonach der Magistrat über die Aufnahme von Krediten und die Kreditbedingungen entscheidet, soweit die Gemeindevertretung keine andere Regelung trifft, wird die Stadtverordnetenversammlung zukünftig nicht mehr über Darlehensaufnahmen entscheiden. Es wird alle zwei Monate ein Bericht an die Stadtverordnetenversammlung erfolgen, sofern es in diesem Zeitraum zu Kreditneuaufnahmen oder Umschuldungen kam.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 29. Oktober 2018 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 13.12.2018 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Ablehnung)