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Bericht zu Kreditneuaufnahmen oder Umschuldungen hier: 1. Bericht 2019

Vorlagentyp: B
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Bericht des Magistrats vom 04.03.2019, B 66

Betreff: Bericht zu Kreditneuaufnahmen oder Umschuldungen hier:

  1. Bericht 2019 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 13.12.2018, § 3483 (M 193) Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 3483 vom 13.12.2018 (M 193/2018) berichtet der Magistrat alle zwei Monate, sofern es in diesem Zeitraum zu Kreditneuaufnahmen oder Umschuldungen kam. Der Magistrat hat einen Kredit bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu den folgenden wesentlichen Bedingungen aufgenommen: Nominalbetrag: 15.170.000,-- € Auszahlung: 100 % Zinssatz: wird erst am Tag des Abrufes auf Basis des dann geltenden Programmzinssatzes der KfW festgelegt (Stand 17.01.2019: 0,59 % p. a.) Tilgung: nach drei tilgungsfreien Jahren in 67 gleich hohen Vierteljahresraten i. H. v. 223.089,-- € und einer abweichenden Schlussrate i. H. v. 223.037,-- € Zinsbindung: 10 Jahre (bis 15.02.2029) Der Kredit dient zur Mitfinanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des städtischen Haushalts für den Finanzierungsabschnitt 2017 und wird auf die übertragene Kreditermächtigung 2017 angerechnet. Es handelt sich um zinsvergünstigte Mittel aus dem KfW-Programm "Investitionskredit Kommunen". Bis Ende Februar 2019 werden keine weiteren Neuaufnahmen und Umschuldungen erfolgen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis

Der Weg dieser Vorlage

Am 4. März 2019 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 30 · 02.04.2019
TO I, TOP 20
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 66 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

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