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1.000 neue Bäume: „Der Baum in meiner Nachbarschaft - Bäume für die Stadtteile“

Vorlagentyp: B
278 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren18 Sitzungen

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 17.08.2020, B 360

Betreff: 1.000 neue Bäume: "Der Baum in meiner Nachbarschaft - Bäume für die Stadtteile" Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 26.03.2020, § 5473 - NR 1125/20 CDU/SPD/GRÜNE - Der Magistrat ist sich über das große Interesse der Frankfurter/-innen bewusst, sich an Baumpflanzaktionen zu beteiligen. Dies hat der Aktionstag im Herbst 2019 im Stadtwald deutlich gezeigt. Bei Baumpflanzungen gilt es Folgendes grundsätzlich zu beachten: Die Auswahl der Standorte: Vor allem bei Straßenbäumen sind häufig andere Fachämter hinzuzuziehen und räumliche Gegebenheiten, z. B. Rettungswege, behindertengerechte Zugänge, Wenderadien sowie Leitungstrassen zu prüfen und zu beachten. Erfahrungsgemäß ist hierfür ein intensiver, leider oft auch langwieriger Abstimmungsprozess notwendig. Oft liegt es an diesen Rahmenbedingungen, wenn ein ursprünglich geplanter Baumstandort nicht bepflanzt werden kann. In Grünanlagen erfolgen die Baumpflanzungen in der Regel zeitnah, da keine weiteren Abstimmungen erforderlich sind. Begrenzender Faktor ist hier vielmehr der Altbaumbestand: In bereits sehr dichten Beständen erfolgt keine Nachpflanzung, da die Jungbäume hier sehr schwierige Bedingungen haben wie z. B. Schatten oder stark durchwurzelte Böden. Die Dimensionierung der Standorte: Gerade bei Straßenumbauten und Platzgestaltungen verfolgt das Fachamt das Ziel, für neue Baumstandorte besonders im Hinblick auf den verfügbaren Wurzelraum ausreichend große Volumina zu bemessen, um eine dauerhafte Vitalität und gute Wachstumsmöglichkeiten für die Bäume sicherzustellen. Eine einfache Nachpflanzung an einem Standort, an dem bereits ein Baum abgestorben ist, hat ohne vorherige Verbesserung deutlich geringere Erfolgsaussichten. Die Qualität des Standortes und der Baumpflege: Ebenso wichtig wie die Dimensionierung der Baumgruben, sind die Beschaffenheit des Baumsubstrates und die Sicherstellung einer dauerhaften Wasserversorgung in den ersten Jahren nach der Pflanzung sowie eine entsprechende Kronenpflege. Dies wiederum hat Auswirkungen auf die Kosten einer Neupflanzung und der nachfolgenden Pflege. Aus Sicht des Fachamtes gilt hier Qualität vor der reinen Quantität, damit die Baumpflanzungen erfolgreich sind. Die Beteiligung der Bürger/-innen bei der Pflanzung: Bei der Pflanzaktion im Stadtwald wurden Setzlinge aus der Forstbaumschule gepflanzt, die nur etwa 50 cm hoch und vorwiegend ballenlos waren. So konnten alle Bevölkerungsgruppen problemlos mitmachen. Eine weitere Pflanzaktion ist für den Herbst geplant. Straßen- oder Parkbäume sind zum Pflanzzeitpunkt ca. 5-6 m hoch, sind im Durchschnitt 12-16 Jahre alt, wiegen zwischen 300 kg und 400 kg und werden mithilfe eines Krans in die Pflanzgrube gehoben. Die Pflanzgrube muss professionell vorbereitet werden, d.h. durch Ausheben der Baumgrube mittels Bagger möglichst tief und breit, durch Lockerung des Untergrundes, Düngerbeigaben, Verwendung spezieller Substratmischungen, Einbau einer Bewässerungseinrichtung und Einbringung von Befestigungsmaterialien für den neu gepflanzten Baum. Hinzu kommen die vorbereitenden Kronenschnittarbeiten, die vor der Pflanzung eines Baumes notwendig sind. Ein selbstständiges Pflanzen durch Laien ist aus vielerlei Gründen aus Sicht des Fachamtes nicht sinnvoll, auch im Hinblick auf die Arbeitssicherheit und die hohen Kosten bei Ausfall eines Baumes. Im Rahmen des "Tag des Baumes" werden alljährlich Baumpflanzaktionen mit Schulklassen durchgeführt. Die Schüler/-innen füllen die Pflanzgruben der vom Fachamt vorbereiteten Bäume und bereiten das Thema Baum im Unterricht fachlich auf. Um das Thema in Zukunft weitreichender zu bespielen, wäre eine Ausweitung des Aktionstages denkbar. Baumpatenschaften werden seit jeher vom Fachamt unterstützt. Im Sommer startete eine neue Kampagne zur Werbung für Pat/-innen für Bäume, Baumscheiben und Blumenkübel. Auch Schulklassen und Umwelt-AGs haben bereits Patenschaften übernommen und können dies weiterhin tun. Die Finanzierung von Bäumen: Die finanziellen Mittel zur Nachpflanzung von Bäumen an geeigneten Standorten in Grün- und Parkanlagen stehen grundsätzlich in ausreichendem Maße im Haushalt zur Verfügung. Allerdings werden gern zweckgebundene Spenden von engagierten Personen und Institutionen angenommen. Anders gestaltet es sich bei Baumpflanzungen im Straßenbereich. Hier können Kosten von (bis zu) 20.000,-- Euro pro Baum entstehen, sollten die zuvor benannten Rahmenbedingungen (Dimension der Baumgrube etc.) eingehalten werden. Bäume auf privaten Grundstücken: Im privaten Bereich gilt bereits seit 1978 die Baumschutzsatzung der Stadt Frankfurt, die für jede Baumfällung einen entsprechenden Ausgleich bzw. eine Ausgleichszahlung fordert. In diesem Zusammenhang sei auch das Programm "Der geschenkte Baum" des Umweltamtes erwähnt, das aus diesen Ausgleichszahlungen finanziert wird und über welches Privatpersonen kostenlos einen Laubbaum für ihr Grundstück erhalten können. Unter der Voraussetzung, dass die fachlichen Belange bei Pflanzaktionen Berücksichtigung finden, steht das Fachamt gern für einen Austausch mit den Ortsberät/-innen zur Verfügung.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. Februar 2020NRNR 11251.000 neue Bäume: „Der Baum in meiner Nachbarschaft - Bäume für die Stadtteile“STVV-Antrag · CDU, SPD, GRÜNE
  2. 17. August 2020Sie sind hier
    BB 3601.000 neue Bäume: „Der Baum in meiner Nachbarschaft - Bäume für die Stadtteile“
    Magistratsbericht
  3. 7. Juni 2024STST 1139Schulweg von der Flüchtlingsunterkunft „Sportfeld Edwards“ nach Berkersheim verbessernStellungnahme
  4. 11. Februar 2025VV 1122Carsharing im Frankfurter Westen - Aktueller Stand?Anfrage
  5. 23. Juni 2025Antwort des Magistrats · nach 278 WochenSTST 1040Carsharing im Frankfurter Westen - Aktueller Stand?Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf18 Beratungen
OBR 9
Sitzung 41 · 27.08.2020
TO II, TOP 14
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 360 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 41 · 28.08.2020
TO I, TOP 72
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 360 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 14
Sitzung 43 · 14.09.2020
TO I, TOP 18
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 360 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 42 · 15.09.2020
TO I, TOP 22
Beraten
Die Vorlage B 360 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 43 · 15.09.2020
TO I, TOP 47
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 360 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDCDUGrüneFDPBFFÖkoLinX-ARLDie ParteiU.b
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL, Die PARTEI und U.B.

OBR 4
Sitzung 43 · 15.09.2020
TO II, TOP 23
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 360 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 42 · 15.09.2020
TO I, TOP 31
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 360 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 43 · 15.09.2020
TO II, TOP 27
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 360 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 13
Sitzung 43 · 15.09.2020
TO I, TOP 13
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 360 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 41 · 17.09.2020
TO I, TOP 24
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 360 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 15
Sitzung 42 · 18.09.2020
TO I, TOP 11
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 360 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 43 · 18.09.2020
TO I, TOP 65
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 360 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 43 · 21.09.2020
TO II, TOP 34
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 360 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
3 CDU1 SPDGrüneLinkeBFFPiraten
Ablehnung:
FDP2 SPD
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: 3 CDU, 1 SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen FDP (= Kenntnis als Zwischenbericht) bei Abwesenheit 1 CDU und 2 SPD

OBR 11
Sitzung 41 · 21.09.2020
TO II, TOP 1
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 360 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 16
Sitzung 40 · 22.09.2020
TO I, TOP 11
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 360 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 42 · 24.09.2020
TO II, TOP 39
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 360 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 43 · 22.10.2020
TO I, TOP 17
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 360 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPBFFFRAKTION
Sonstige:
AfD (Kenntnis)Frankfurter (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRANKFURTER (= Kenntnis)

OBR 7
Sitzung 43 · 27.10.2020
TO I, TOP 9
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 360 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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