Löschung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zugunsten der Stadt Frankfurt am Main
Zusammenfassung
Der Magistrat berichtet über die Löschung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zugunsten der Stadt Frankfurt am Main. Diese Maßnahme ist notwendig, um die vertraglichen Vereinbarungen mit dem Investor zu klären und die rechtlichen Rahmenbedingungen zu sichern. Das erwartete Ergebnis ist eine klare rechtliche Situation für alle Beteiligten.
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Thema Wohnen verfolgenBericht
- Der ursprünglich im Jahr 2016 dem vorherigen Eigentümer angebotene Ablösebetrag basiert auf der kommunalen Wertermittlung Nr. 78/2016 vom 13.12.2016, die einen Wert in Höhe von 1,04 Mio. EUR für die bestehende Bau- und Benutzungsbeschränkung sowie einen Betrag von 2,07 Mio. EUR für das zugunsten der Stadt Frankfurt am Main eingetragene Vorkaufsrecht ausweist.
- Von der Absicherung der Erdgeschossnutzung durch einen Grundbucheintrag wurde zunächst im Hinblick auf eine mit dem Investor vereinbarte Baulast gleichen Inhalts abgesehen, da diese Baulast zur Verhinderung der Genehmigung einer anderen als der vorgesehenen öffentlichen Nutzung geeignet gewesen wäre. Da die Bauaufsicht jedoch im Zuge der Vertragsabwicklung die vorgesehene Baulast als nicht eintragungsfähig angesehen hat, wurde zwischenzeitlich stattdessen eine entsprechende dingliche Sicherung (beschränkte persönliche Dienstbarkeit zugunsten der Stadt Frankfurt am Main) im Grundbuch vereinbart.
- Dem Bericht des Magistrats vom 22.11.2019, B 457, ist ausdrücklich zu entnehmen, dass rechtsverbindliche Zusagen seitens der Stadt Frankfurt am Main nicht abgegeben wurden und der Magistrat davon ausgeht, dass mögliche an die Stadt gerichtete Ansprüche des Investors gegenstandslos sind. Diese Ausführungen sind schlüssig, der Hintergrund der erneuten Anfrage erschließt sich aus diesem Grund nicht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. November 2019BB 457Löschung der dinglich gesicherten Nutzungsbeschränkung und des Wiederkaufsrechts zugunsten der Stadt Frankfurt am Main an dem Grundstück Schwarzburgstraße 25 (Glauburgbunker)Magistratsbericht
- 4. Dezember 2019AA 610Löschung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zugunsten der Stadt Frankfurt am MainSTVV-Anfrage · AfD
- 3. August 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 36 WochenBB 340Löschung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zugunsten der Stadt Frankfurt am MainMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE.,FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER