Verlängerung der U 5 zum Frankfurter Berg
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Bericht des Magistrats vom 18.09.2017, B 306
Betreff: Verlängerung der U 5 zum Frankfurter Berg Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 01.06.2017, § 1429 Anlage 7 - E 220/17 FDP - Eine Wiederaufnahme der Planung wurde von der Stadtverordnetenversammlung in Zusammenhang mit dem Beschluss zum Haushalt 2017, § 1429 vom 01.06.2017, im Rahmen der Vorlage E 28 beschlossen. Vor einem Baubeginn ist das Baurecht durch ein Planfeststellungsverfahren zu schaffen. Dafür müssen vorher die vorhandenen Planunterlagen auf ihre Aktualität in Bezug auf die verkehrlichen und städtebaulichen Randbedingungen, sowie auf die derzeit gültigen Regelwerke überprüft werden. Eine Fertigstellung der Stadtbahnlinie zum Frankfurter Berg könnte voraussichtlich dennoch bis zum Jahr 2022 erfolgen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. März 2017EE 220Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentlicher Personennahverkehr Verlängerung U 5 zum Frankfurter BergEtatantrag · FDP
- 18. September 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 26 WochenBB 306Verlängerung der U 5 zum Frankfurter BergMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis)