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Bebauungsplan Nr. 804 Am Martinszehnten Kommt nun die Großmarkthalle in das neue Gewerbegebiet?

Vorlagentyp: B
31 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren5 Sitzungen

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 17.04.2001, B 306

Betreff:

Bebauungsplan Nr. 804 Am Martinszehnten Kommt nun die Großmarkthalle in das neue Gewerbegebiet?

Vorgang:

Beschl. d. Stv.-V. vom 14.12.2000, § 7477 - OA 1700 OBR 15 -

Am 15. Januar 2001 haben drei Firmengruppen Konzepte zur Verlegung des Großmarktes für Obst und Gemüse und zur Vermarktung des derzeitigen Geländes im Rahmen einer Ausschreibung nach der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) beim Magistrat eingereicht. Die vom Ortsbeirat 15 in der Anregung vom 20.10.2000 angesprochenen Fragen hinsichtlich eines neuen Standortes für die Großmarkthalle (benötigte Fläche, verkehrsgünstige Anbindung und Belastungen) und die möglichen finanziellen Belastungen für die Stadt sind Gegenstand der o. g. Ausschreibung.

Der Magistrat wertet zurzeit die vorgelegten Konzepte des Auslobungsverfahrens aus und wird nach Abschluss dieser Überprüfung über das Resultat abschließend berichten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 15. September 2000BB 719Bebauungsplan Nr. 804 - Am Martinszehnten hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGBMagistratsbericht
  2. 4. Oktober 2000OFOF 330/15Bebauungsplan Nr. 804 Am Martinszehnten Kommt nun die Großmarkthalle in das neue Gewerbegebiet?Ortsbeiratsantrag · CDU
  3. 20. Oktober 2000OAOA 1700Bebauungsplan Nr. 804 Am Martinszehnten Kommt nun die Großmarkthalle in das neue Gewerbegebiet? Bericht des Magistrats vom 15.09.2000, B 719Anregung
  4. 17. April 2001Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 31 Wochen
    BB 306Bebauungsplan Nr. 804 Am Martinszehnten Kommt nun die Großmarkthalle in das neue Gewerbegebiet?
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
OBR 15
Sitzung 1 · 04.05.2001
TO I, TOP 48
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 306 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 1 · 04.05.2001
TO I, TOP 46
Zur Kenntnis
a) Die Vorlage B 306 wird zurückgewiesen. b) Es dient zur Kenntnis, dass Herr Matejka und Herr Venino gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen haben.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu a)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu a) Einstimmige Annahme

Wirtschaftsausschusses
Sitzung 2 · 29.05.2001
TO I, TOP 17
Zur Kenntnis
a) Die Vorlage B 306 dient zur Kenntnis. b) Es dient zur Kenntnis, dass Stadtverordneter Rust gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Sonstige:
FAG (Kenntnis)REP (Kenntnis)
Enthaltung:
PDS
zu a)
Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu a) CDU, SPD, GRÜNE und F.D.P. Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG und REP (= Kenntnis) PDS (= Enthaltung)

Ausschusses für Planen und Bauen
Sitzung 2 · 07.06.2001
TO I, TOP 52
Zur Kenntnis
a) Die Vorlage B 306 dient zur Kenntnis. b) Es dient zur Kenntnis, dass Herr Stadtverordneter Rust gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Sonstige:
BFF (Kenntnis)
zu a)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFAGREP
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu a) CDU, SPD, GRÜNE, F.D.P., FAG und REP Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 3 · 19.06.2001
TO II, TOP 131
Zur Kenntnis
a) Die Vorlage B 306 dient zur Kenntnis. b) Es dient zur Kenntnis, dass Herr Stadtverordneter Rust gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu a)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFAGREPÖkoLinX-ARLE.l
Enthaltung:
PDS
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu a) CDU, SPD, GRÜNE, F.D.P., FAG, REP, ÖkoLinX-ARL und E.L; PDS (= Enthaltung)

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