Bebauungsplan Nr. 804 Am Martinszehnten Kommt nun die Großmarkthalle in das neue Gewerbegebiet?
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Bericht des Magistrats vom 17.04.2001, B 306
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 804 Am Martinszehnten Kommt nun die Großmarkthalle in das neue Gewerbegebiet?
Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom 14.12.2000, § 7477 - OA 1700 OBR 15 -
Am 15. Januar 2001 haben drei Firmengruppen Konzepte zur Verlegung des Großmarktes für Obst und Gemüse und zur Vermarktung des derzeitigen Geländes im Rahmen einer Ausschreibung nach der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) beim Magistrat eingereicht. Die vom Ortsbeirat 15 in der Anregung vom 20.10.2000 angesprochenen Fragen hinsichtlich eines neuen Standortes für die Großmarkthalle (benötigte Fläche, verkehrsgünstige Anbindung und Belastungen) und die möglichen finanziellen Belastungen für die Stadt sind Gegenstand der o. g. Ausschreibung.
Der Magistrat wertet zurzeit die vorgelegten Konzepte des Auslobungsverfahrens aus und wird nach Abschluss dieser Überprüfung über das Resultat abschließend berichten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. September 2000BB 719Bebauungsplan Nr. 804 - Am Martinszehnten hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGBMagistratsbericht
- 4. Oktober 2000OFOF 330/15Bebauungsplan Nr. 804 Am Martinszehnten Kommt nun die Großmarkthalle in das neue Gewerbegebiet?Ortsbeiratsantrag · CDU
- 20. Oktober 2000OAOA 1700Bebauungsplan Nr. 804 Am Martinszehnten Kommt nun die Großmarkthalle in das neue Gewerbegebiet? Bericht des Magistrats vom 15.09.2000, B 719Anregung
- 17. April 2001Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 31 WochenBB 306Bebauungsplan Nr. 804 Am Martinszehnten Kommt nun die Großmarkthalle in das neue Gewerbegebiet?Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu a) Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu a) CDU, SPD, GRÜNE und F.D.P. Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG und REP (= Kenntnis) PDS (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu a) CDU, SPD, GRÜNE, F.D.P., FAG und REP Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu a) CDU, SPD, GRÜNE, F.D.P., FAG, REP, ÖkoLinX-ARL und E.L; PDS (= Enthaltung)