Grundwasserspiegel in Bergen-Enkheim und Frankfurts Wasserversorgung
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Bericht des Magistrats vom 11.11.2016, B 283
Betreff: Grundwasserspiegel in Bergen-Enkheim und Frankfurts Wasserversorgung Vorgang: A 59/16 BFF Zu Frage 1: Ursache für die angesprochenen Überflutungen am 12.06.2016 in Bergen-Enkheim waren außergewöhnlich starke Regenfälle. An dem Regenmesser am Standort Volkshaus Enkheim wurde eine Regenhöhe von ca. 68 mm innerhalb von 4 Stunden registriert. Dies entspricht nach den Auswertungen der Stadtentwässerung Frankfurt einem Regenereignis, das im statistischen Mittel einmal in 100 Jahren eintritt. Ein solches Ereignis liegt weit über den für die Bemessungen der Kanalisation nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik maßgebenden Regenereignissen. Das Kanalnetz ist bestimmungsgemäß nicht in der Lage, derartige Wassermassen abzuleiten. Es kommt daher einerseits zu einem Rückstau in der Kanalisation verbunden mit Austritt von Abwasser aus den Schächten. Andererseits sind die Sinkkästen nicht in der Lage, solche außergewöhnlichen Wassermengen zu fassen und in das Kanalnetz abzuleiten. Tritt Überstau auf, ist das Straßenprofil bis zu einem gewissen Grad in der Lage, das Wasser schadenlos abzuleiten. Stärkere Regenfälle erfordern die Eigenvorsorge der Grundstückseigentümer. Die hydraulische Leistungsfähigkeit des Kanalnetzes von Bergen-Enkheim wurde anhand von Niederschlag-Abflussmessungen im Jahr 2010 überprüft. Das Ergebnis war, dass das Kanalnetz den Anforderungen gemäß den Regeln der Entwässerungstechnik entspricht. Lediglich an einigen wenigen Schächten in der Vilbeler Landstraße im Bereich Wilhelmshöher Straße und Taschnerstraße tritt beim Bemessungsregen rechnerisch Abwasser aus. Es läuft nach den Erkenntnissen der SEF auf der Straße ab und wird durch weiter unterhalb liegende Straßensinkkästen schadenlos wieder dem Kanal zugeleitet. Überflutungen in diesem Bereich, die durch Bemessungsregen ausgelöst wurden, sind der Stadtentwässerung Frankfurt (SEF) nicht bekannt. Bei der Überprüfung der hydraulischen Leistungsfähigkeit der Kanalisation berücksichtigt die SEF in Prognoseberechnungen bekannte weiter Verdichtungen und neue Baugebiete. Für die befürchtete zunehmende Starkregenhäufigkeit liegen aus der Fachwelt wegen fehlender statistischer Signifikanz noch keine neuen Bemessungskriterien für die hydraulische Auslegung der Kanalisation vor. Der Bebauungsplan Nr. 377, rechtskräftig seit 20.12.2005, berücksichtigt den zum Zeitpunkt seiner Aufstellung vorherrschenden hohen Grundwasserstand im Plangebiet der "Leuchte" und setzt das in dem Zusammenhang erarbeitete Regenwasserbewirtschaftungskonzept planungsrechtlich um. Demnach ist es das planerische Ziel, das Niederschlagswasser vollständig im Gebiet zurückzuhalten und zu verwerten, um die Abwasserabflussmenge zu verringern und das Gesamtnetz zu entlasten sowie den Trinkwasserverbrauch zu senken und den Schutz des Grundwassers zu gewährleisten. Zu den planungsrechtlichen Festsetzungen gehören die Begrünung von Dachflächen und das Sammeln des Niederschlagswassers aller Dachflächen in Zisternen. Mit Hilfe dieser Maßnahmen wurden auch der begrenzten Aufnahmekapazität des Enkheimer Kanalnetzes Rechnung getragen. Aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen hinsichtlich des Grundwasserstands prüft der Magistrat derzeit das Entwässerungskonzept für die Abwicklung des Baugebiets "Leuchte". Zu Frage 2: Eine "Wiederbelebung" der Wassergewinnung auf der Grundlage des ehemaligen Wasserwerks ist nicht möglich. Das Wasserrecht ist in Absprache mit den zuständigen Behörden zurückgegeben worden. Die Brunnen wurden gemäß den Vorgaben des technischen Regelwerks zurückgebaut. Im Übrigen wird auf den Magistratsbericht B 45 vom 02.02.2015 verwiesen, in dem der Magistrat zum gleichen Sachverhalt (Wiederinbetriebnahme von Trinkwasserbrunnen) bereits ausführlich Stellung genommen hat. Zu Frage 3: Der Stadtteil Bergen-Enkheim wird in Mischsystem entwässert. Das Abpumpen von Grundwasser in den Kanal ist gemäß § 11 der Satzung über die Entwässerung der Stadt Frankfurt am Main nicht zulässig. Dieses Verbot hat zwei fachliche Gründe: Zum einen würde das Grundwasser die Leistungsfähigkeit für das Abfließen von Regenwasser im Kanal einschränken. Zum anderen würde das (saubere) Regenwasser mit dem Schmutzwasser vermischt und bis zur Kläranlage weiterfließen, wo es mitbehandelt werden müsste. Die Reinigungskosten müssen von allen Kanalbenutzungsgebührenzahlern getragen werden. Zu Frage 4: Zisternen sind wasserrechtlich nicht genehmigungspflichtig. Nur bei einem Anschluss des Überlaufs der Zisterne an eine technische Versickerungsanlage (z. B. Rigolen oder Mulden) handelt es sich um eine gezielte Benutzung des Grundwassers, die wasserrechtlich erlaubnispflichtig ist. Bei einem wasserrechtlichen Antrag zur gezielten Versickerung über Anlagen muss der Antragsteller den Nachweis erbringen, dass der Untergrund für eine Versickerung geeignet ist.Nebenvorlage: Antrag vom 14.11.2016, OF 86/16
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Juni 2016AA 59Grundwasserspiegel in Bergen-Enkheim und Frankfurts WasserversorgungSTVV-Anfrage · BFF
- 11. November 2016Sie sind hierBB 283Grundwasserspiegel in Bergen-Enkheim und Frankfurts WasserversorgungMagistratsbericht
- 14. November 2016OFOF 86/16Grundwasserspiegel in Bergen-Enkheim Hier: Zisternen in Bergen-Enkheim ohne Überlauf in den KanalOrtsbeiratsantrag · BFF
- 29. November 2016OMOM 989Grundwasserspiegel in Bergen-Enkheim hier: Zisternen in Bergen-Enkheim ohne Überlauf in den KanalDirektanregung
- 13. März 2017STST 553Grundwasserspiegel in Bergen-Enkheim hier: Zisternen in Bergen-Enkheim ohne Überlauf in den KanalStellungnahme
- 8. September 2017Antwort des Magistrats · nach 63 WochenSTST 1739Grundwasserspiegel in Bergen-Enkheim hier: Zisternen in Bergen-Enkheim ohne Überlauf in den KanalStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. WBE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen BFF (= Zurückweisung) zu 2. WBE, 1 CDU, BFF und FDP gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung) bei 4 Enthaltungen CDU
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP gegen BFF (= Kenntnis als Zwischenbericht unter Hinweis auf OM 989/16) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und Frankfurter; BFF (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis)