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Tempo 30 auf der Königsteiner Straße

Vorlagentyp: B
21 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren2 Sitzungen
Vorlage
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 17.05.2013, B 270

Betreff: Tempo 30 auf der Königsteiner Straße Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 28.02.2013, § 2844 - OA 306/13 OBR 6 - Die Anordnung verkehrsbeschränkender Maßnahmen zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm bedarf nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) der Zustimmung des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (HMWVL). Ein bereits für den Abschnitt der Königsteiner Straße zwischen der BAB 66 und dem Burgunderweg nach dieser Rechtsgrundlage gestellter Antrag, wurde durch das Regierungspräsidium Darmstadt dem HMWVL vorgelegt, da sich die oberste Landesbehörde zur Frage von Tempo-30-Nachts eine Grundsatzentscheidung vorbehalten hat. Vor diesem Hintergrund hätte ein Antrag, aus Lärmschutzgründen für den Bereich der Königsteiner Straße zwischen der BAB 66 und dem Dalbergkreisel Tempo 30 anordnen zu können, gegenwärtig keine Aussicht auf eine zeitnahe Entscheidung. Zusätzlich kommt hinzu, dass der bereits zur Entscheidung vorliegende Antrag, der ursprünglich den Bereich zwischen der BAB 66 und dem Sossenheimer Weg umfasst hatte, bereits auf den Abschnitt bis zum Burgunderweg gekürzt werden musste, nachdem die Berechnungen der Schallpegelrichtwerte für den, dem Burgunderweg folgenden Straßenabschnitt keine Überschreitung der zulässigen Richtwerte ergeben haben. Bei dieser Sachlage sieht der Magistrat gegenwärtig leider keine Möglichkeit, erfolgversprechend im Sinne des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung tätig zu werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. Dezember 2012OFOF 596/6Tempo 30 auf der Königsteiner StraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 22. Januar 2013OAOA 306Tempo 30 auf der Königsteiner StraßeAnregung
  3. 17. Mai 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 Wochen
    BB 270Tempo 30 auf der Königsteiner Straße
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 6
Sitzung 22 · 18.06.2013
TO I, TOP 49
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 270 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFreie Wähler
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Zurückweisung)

Verkehrsausschusses
Sitzung 22 · 03.09.2013
TO I, TOP 24
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 270 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPFreie WählerPiratenRömer
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht)

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