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Wann und wie geht es mit Bewohnerparken in Frankfurt weiter?

Vorlagentyp: B
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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 17.08.2018, B 265

Betreff: Wann und wie geht es mit Bewohnerparken in Frankfurt weiter? Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.12.2017, § 2045 - OA 199/17 OBR 6 - Aus dem Bericht B 807/90 sind die Bereiche "Bockenheim Zentrum" "Gallusviertel" noch nicht umgesetzt. allerdings werden in diesem Bericht die zwei Gebiete westlich der S-Bahn als Bereich "Gallusviertel" bezeichnet und zusätzlich der Bereich "Frankenallee Ost" aufgeführt. Der Bereich "Frankenallee Ost" ist inzwischen als Bewohnerparkbereich 37 "Gallus Ost" eingerichtet, die beiden Gebiete westlich der S-Bahn sind noch nicht umgesetzt. Aus dem Bericht B 97/98 sind noch die Gebiete "Hessischer Rundfunk", Friedrich-Ebert-Siedlung" und "City West" offen. Im Jahr 2013 wurden im Bereich der Friedrich-Ebert-Siedlung Parkraumerhebungen durchgeführt. Trotz insgesamt hoher Auslastung ab es zu jeder Zeit freie Parkstände in zumutbarerer fußläufiger Distanz. Die beobachteten Nachfragespitzen in den Tagesrandzeitungen zeigen, dass die Parkraumnachfrage quartiersfremder Besucher und Beschäftigter hinter der Spitzennachfrage der Quartiersbewohner zurückbleibt. Auch die erkennbar den Autohäusern auf der Mainzer Landstraße zuzuordnenden Fahrzeuge haben die Parksituation für die Bewohner nicht wesentlich verschärft. Daher hat der Magistrat dem Ortsbeirat 1 mit ST 330 vom 22.02.2013 mitgeteilt, dass die Einrichtung einer Bewohnerparkzone im Bereich der Friedrich-Ebert-Siedlung nicht weiterverfolgt wird. Somit sind aus den o. a. Berichten die Bewohnerparkgebiete "Bockenheim Zentrum", "Gallusviertel", "Hessischer Rundfunk" und "City West" noch umzusetzen. Diese Gebiete haben sich in der Zwischenzeit deutlich verändert bzw. eine Veränderung ist noch zu erwarten. Grundsätzlich sollen in diesen Gebieten aber nach Möglichkeit noch Bewohnerparkregelungen eingerichtet werden. Ein konkreter Zeitrahmen kann hierfür noch nicht benannt werden. Die Erfahrungen zeigen, dass zur Durchsetzung von Parkraumbewirtschaftungsmaßnahmen eine hohe Kontrolldichte erforderlich ist: Mit der Einrichtung von Bewohnerregelungsbereichen erwarten die betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner, dass die dafür ausgewiesenen Flächen auch zur Verfügung stehen. Dementsprechend muss eine hohe Überwachungsdichte für die Bewohnerregelungsbereiche gewährleistet werden können. Die Personalressourcen der Verkehrsüberwachung sind jedoch begrenzt, so dass bei einer räumlichen Ausdehnung des Bewohnerparkens über die bestehenden Bereiche hinaus die erforderliche Kontrolldichte nicht mehr gewährleistet werden könnte. Eine weitere Aufstockung des Personals im Bereich der städtischen Verkehrspolizei ist aufgrund der angespannten Haushaltslage derzeit nicht vorgesehen. Nach einer überschlägigen Einschätzung müssten rund 30 Stellen geschaffen werden, damit mit städtischem Personal eine ausreichende Überwachung der noch offenen Bereiche gewährleistet werden könnte. Derzeit strebt der Magistrat nur noch für Teile von Bornheim eine Bewohnerparkregelung an. Dabei soll pilothaft ein gegenüber der in Frankfurt verbreiteten Regelungsform des Bewohnerparkens verändertes Parkraummanagement erprobt werden. In Abhängigkeit von den Erfahrungen in Bornheim wird dann zu gegebener Zeit geprüft, ob die Umsetzung dieser Regelungsform auch in anderen Teilen des Stadtgebietes sinnvoll und möglich ist. Vor diesem Hintergrund bedauert der Magistrat, dass eine Umsetzung von weiteren Bewohnerparkgebieten solange nicht in Aussicht gestellt werden kann, wie eine adäquate Überwachung aller Gebiete nicht gewährleistet werden kann. Dies gilt leider auch für ursprünglich bereits zur Umsetzung vorgesehene Gebiete.Nebenvorlage: Antrag vom 29.08.2018, OF 533/3 Antrag vom 07.10.2018, OF 645/2 Antrag vom 08.03.2019, OF 779/2

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis

Der Weg dieser Vorlage

Am 17. August 2018 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf EA 215 zurück — Etatanregung, beschlossen am 26. November 2018. In 11 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf11 Beratungen
OBR 2
Sitzung 25 · 10.09.2018
TO I, TOP 26
Beraten
Die Vorlage B 265 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 25 · 11.09.2018
TO I, TOP 51
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 265 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 25 · 13.09.2018
TO I, TOP 32
Beraten
1. Die Vorlage B 265 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 533/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 25 · 18.09.2018
TO I, TOP 65
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 265 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
1 CDUGrüneLinkeFDPBFFU.b
Ablehnung:
SPD3 CDUÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: 1 CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und U.B. gegen SPD, 3 CDU und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

OBR 9
Sitzung 25 · 20.09.2018
TO II, TOP 7
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 265 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 26 · 25.10.2018
TO I, TOP 29
Beraten
1. a) Die Vorlage B 265 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 533/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 26 · 29.10.2018
TO I, TOP 11
Zur Kenntnis
Anregung an den Magistrat OM 3850 2018 1. Die Vorlage B 265 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 645/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass folgender Text vorangestellt wird: "Die Vorlage B 265/18 wird mit der Maßgabe zur Kenntnis genommen, dass".

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüne1 FDP1 LinkePiraten
Enthaltung:
1 FDP1 LinkeBFF
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüne1 FDP1 LinkePiraten
Enthaltung:
1 FDP1 LinkeBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, 1 FDP, 1 LINKE. und Piraten bei Enthaltung 1 FDP, 1 LINKE. und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, 1 FDP, 1 LINKE. und Piraten bei Enthaltung 1 FDP, 1 LINKE. und BFF

Verkehrsausschusses
Sitzung 25 · 30.10.2018
TO I, TOP 18
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 265 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFDP
Ablehnung:
Linke
Sonstige:
BFF (Kenntnis)FRAKTION (Kenntnis)Frankfurter (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE. (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis)

OBR 3
Sitzung 27 · 29.11.2018
TO I, TOP 48
Beraten
1. Die Vorlage B 265 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 533/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 28 · 24.01.2019
TO I, TOP 40
Beraten
1. Die Vorlage B 265 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 533/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 29 · 21.02.2019
TO II, TOP 5
Beraten
Anregung OA 368 2019 1. Die Vorlage B 265 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 533/3 wird in der geänderten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDPÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
CDUBFF
zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPDLinkeÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
CDUFDPBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Kenntnis) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)

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