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Quartiersgarage(n) statt Bewohnerparkzonen?

Vorlagentyp: OM
20 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Anregung an den Magistrat vom 30.10.2018, OM 3885 entstanden aus Vorlage: OF 739/1 vom 23.09.2018

Betreff: Quartiersgarage(n) statt Bewohnerparkzonen? Vorgang: B 265/18 Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, 1. ob im Gebiet westlich der S-Bahn im Gallus (im Bericht B 265 als "Gallusviertel" bezeichnet) statt des beschlossenen Bewohnerparkens die Einrichtung einer Quartiersgarage möglich ist und 2. ob die Einrichtung von Quartiersgaragen auch in anderen Bereichen des Ortsbezirks 1 möglich ist und wenn ja, wo diese eingerichtet werden könnten.

Begründung: Die Antwort des Magistrats in der Vorlage B 265 ist ernüchternd. Anwohner benötigen Parkzonen, die nur für sie reserviert sind. Es sollte deshalb geprüft werden, ob in Gebieten mit hohem Parkdruck für Bewohner eventuell Quartiersgaragen als alternative Lösungsmöglichkeit dienen könnten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 23. September 2018OFOF 739/1Quartiersgarage(n) statt Bewohnerparkzonen?Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 30. Oktober 2018Sie sind hier
    OMOM 3885Quartiersgarage(n) statt Bewohnerparkzonen?
    Direktanregung
  3. 8. Februar 2019Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 334Quartiersgarage(n) statt Bewohnerparkzonen?Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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