Kontrolle des ruhenden Verkehrs vorübergehend an externe Firmen vergeben
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Anregung an den Magistrat vom 30.10.2018, OM 3900 entstanden aus Vorlage: OF 767/1 vom 12.10.2018
Betreff: Kontrolle des ruhenden Verkehrs vorübergehend an externe Firmen vergeben Vorgang: B 265/18 Im Bericht B 265 des Magistrats sagt dieser, dass neue Bewohnerparkzonen nur eingerichtet werden würden, wenn die Überwachungsdichte gewährleistet sei. Dies ist sinnvoll und richtig. Weiter berichtet der Magistrat, dass rund 30 Stellen geschaffen werden müssten, damit mit städtischem Personal eine ausreichende Überwachung der noch offenen Bereiche gewährleistet werden könnte. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, die Überwachung und Kontrolle der Bewohnerparkzonen durch externe Firmen in den Bereichen durchführen zu lassen, die nicht mit städtischem Personal überwacht werden können, solange bis ausreichend städtische Stellen geschaffen sind. Dabei ist darauf zu achten, dass die Mitarbeiter der Firmen ausreichend geschult werden, sodass die Kontrollen professionell durchgeführt werden.
Begründung: Die Ablehnung der Einrichtung weiterer Bewohnerparkzonen des Magistrats ist nicht hinnehmbar. Gerade im innerstädtischen Bereich benötigen Anwohner zumindest teilweise Bewohnerparkzonen, da sie sonst keinen Parkplatz finden. Wenn der Magistrat seiner Aufgabe mit eigenem Personal nicht nachkommen kann, sollten externe Firmen mit dieser Aufgabe betraut werden, bis neue Stellen geschaffen werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Oktober 2018OFOF 767/1Kontrolle des ruhenden Verkehrs an externe Firmen vergebenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 30. Oktober 2018Sie sind hierOMOM 3900Kontrolle des ruhenden Verkehrs vorübergehend an externe Firmen vergebenDirektanregung
- 8. Februar 2019Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 336Kontrolle des ruhenden Verkehrs vorübergehend an externe Firmen vergebenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats