Kontrolle des ruhenden Verkehrs vorübergehend an externe Firmen vergeben
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 336
Betreff: Kontrolle des ruhenden Verkehrs vorübergehend an externe Firmen vergeben Ein Einsatz von externen Firmen ist rechtlich an enge Grenzen gebunden. Die Verkehrsüberwachung ist eine hoheitliche Aufgabe, die grundsätzlich nicht an private Unternehmen vergeben werden kann. Auch eine Beschäftigung von Leiharbeitskräften ist -selbst im eingeschränkten inhaltlichen Umfang- nur dann möglich, wenn diese räumlich und organisatorisch an die Städtische Verkehrspolizei angegliedert sind. Gegenwärtig sind bei der Städtischen Verkehrspolizei neben den Städtischen Bediensteten noch 45 Leiharbeitnehmer für die Überwachung des ruhenden Verkehrs eingesetzt. Der Magistrat verfolgt das Ziel, diese Anzahl weiter sukzessive zu reduzieren und stattdessen städtische Stellen im Haushalt zu schaffen. Die Anzahl der Leiharbeitskräfte wieder zu erhöhen, würde dem Gedanken der Rekommunalisierung der Städtischen Verkehrspolizei zuwiderlaufen. Der Anregung kann deshalb nicht entsprochen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Oktober 2018OFOF 767/1Kontrolle des ruhenden Verkehrs an externe Firmen vergebenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 30. Oktober 2018OMOM 3900Kontrolle des ruhenden Verkehrs vorübergehend an externe Firmen vergebenDirektanregung
- 8. Februar 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 336Kontrolle des ruhenden Verkehrs vorübergehend an externe Firmen vergebenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab