Stadion am Bornheimer Hang - Nutzung durch die U.23-Mannschaft von Eintracht Frankfurt und FSV
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Bericht des Magistrats vom 25.05.2012, B 229
Betreff: Stadion am Bornheimer Hang - Nutzung durch die U 23-Mannschaft von Eintracht Frankfurt und FSV Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 01.03.2012, § 1211 - A 1282/10 SPD, B 465/11 - Zwischenbericht: Die infrastrukturellen Vorgaben für Stadien mit Regionalligatauglichkeit sind bekannt. Mit der die Sportanlage am Riederwald nutzenden Eintracht Frankfurt e.V. sind Gespräche über eine finanzielle Beteiligung und den Abschluss eines Pflege- und Nutzungsvertrages im Gange. Erst danach kann über einen möglichen Ausbau der Sportanlage entschieden werden. In der Zwischenzeit wird am bestehenden Verfahren (Spielstätte am Bornheimer Hang) festgehalten. Der Magistrat wird berichten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. August 2010AA 1282Stadion am Bornheimer Hang - Nutzung durch die U23-Mannschaften von Eintracht Frankfurt und FSVSTVV-Anfrage · SPD
- 3. Dezember 2010BB 748Stadion am Bornheimer Hang - Nutzung durch die U23-Mannschaften von Eintracht Frankfurt und FSVMagistratsbericht
- 27. Mai 2011BB 288Stadion am Bornheimer Hang - Nutzung durch die U 23-Mannschaften von Eintracht Frankfurt und FSVMagistratsbericht
- 18. November 2011BB 465Stadion am Bornheimer Hang - Nutzung durch die U 23-Mannschaft von Eintracht Frankfurt und FSVMagistratsbericht
- 25. Mai 2012Sie sind hierBB 229Stadion am Bornheimer Hang - Nutzung durch die U.23-Mannschaft von Eintracht Frankfurt und FSVMagistratsbericht
- 3. Dezember 2012Antwort des Magistrats · nach 118 WochenBB 505Stadion am Bornheimer Hang - Nutzung durch die U.23-Mannschaften von Eintracht Frankfurt und FSVMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Kenntnis)