Stadion am Bornheimer Hang - Nutzung durch die U23-Mannschaften von Eintracht Frankfurt und FSV
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Anfrage vom 30.08.2010, A 1282
Betreff: Stadion am Bornheimer Hang - Nutzung durch die U23-Mannschaften von Eintracht Frankfurt und FSV Die Auseinandersetzung um die Spielstätten der zweiten Mannschaften von Eintracht Frankfurt und Frankfurter Sportverein 1899 e.V. - beide haben beantragt, im Stadion am Bornheimer Hang ihre Ligaspiele austragen zu können - führte zu öffentlichen Diskussionen. Die Deutsche Fußballliga (DFL) erlaubt grundsätzlich Ligaspiele für zwei Profimannschaften in einem Stadion und die erste Mannschaft des Frankfurter Sportvereins wird dort ebenfalls ihre Ligaspiele austragen. Nun gibt es eine vorübergehende, eine sehr kurzfristige Lösung, nämlich eine Sondergenehmigung für eine halbe Spielzeit. Wo die zweiten Mannschaften der beiden Fußballclubs die Heimspiele ihrer Rückrunde austragen werden, ist noch völlig offen. Offiziell gibt es keine Begründung für die Entscheidung der Stadt Frankfurt am Main, weshalb die Eintracht weiterhin am Bornheimer Hang spielen soll, da der betreuende Verein FSV ein Nutzungsrecht für seine Mannschaften vertraglich mit der Stadt vereinbart hat. Wir fragen deshalb den Magistrat:
- Gibt es erneute Gespräche zur Klärung des Problems der Spielstättenvergabe durch die Stadt und dem betreuenden Verein?
- Falls die zweite Mannschaft des FSV in der Commerzbank-Arena spielen müsste, werden die Kosten für den Verein denen der Eintracht am Stadion am Bornheimer Hang angeglichen?
- Mit welcher Begründung besteht die Stadt auf einer Nutzung durch die zweite Mannschaft der Eintracht Frankfurt und versucht, die zweite Mannschaft des FSV aus dem Stadion am Bornheimer Hang zu vertreiben?
- Wie viele Ligavereine spielen derzeit in der Commerzbank-Arena, die es unmöglich machen, dass die Eintracht U23 dort spielen kann?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. August 2010Sie sind hierAA 1282Stadion am Bornheimer Hang - Nutzung durch die U23-Mannschaften von Eintracht Frankfurt und FSVSTVV-Anfrage · SPD
- 3. Dezember 2010BB 748Stadion am Bornheimer Hang - Nutzung durch die U23-Mannschaften von Eintracht Frankfurt und FSVMagistratsbericht
- 27. Mai 2011BB 288Stadion am Bornheimer Hang - Nutzung durch die U 23-Mannschaften von Eintracht Frankfurt und FSVMagistratsbericht
- 18. November 2011BB 465Stadion am Bornheimer Hang - Nutzung durch die U 23-Mannschaft von Eintracht Frankfurt und FSVMagistratsbericht
- 25. Mai 2012BB 229Stadion am Bornheimer Hang - Nutzung durch die U.23-Mannschaft von Eintracht Frankfurt und FSVMagistratsbericht
- 3. Dezember 2012Antwort des Magistrats · nach 118 WochenBB 505Stadion am Bornheimer Hang - Nutzung durch die U.23-Mannschaften von Eintracht Frankfurt und FSVMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate