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Lebensräume für Vögel und Insekten

Vorlagentyp: B
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 18.05.2015, B 201

Betreff: Lebensräume für Vögel und Insekten Vorgang: A 793/15 LINKE. Über Brutmöglichkeiten an städtischen Gebäuden wird keine Statistik geführt. Das Anbringen von Nistmöglichkeiten am oder in der Nähe der Gebäude obliegt dem einzelnen Nutzern bzw. Ämtern. Eine Nacherhebung bei mehr als 1200 städtischen Liegenschaften ist auf Grund des Aufwandes nicht sinnvoll.

Zu 1: Hierüber wird keine Statistik geführt.

Zu 2: Ein Nachweis wird hierüber nicht geführt. Sollten jedoch im Zuge von Abrissvorhaben, Wärmedämmungen oder sonstigen baulichen Veränderungen an Gebäuden, Brut- oder Nistplätze entfallen, ergeht eine Auflage der Unteren Naturschutzbehörde, Brutplätze in gleicher Anzahl wiederherzustellen. Dies gilt für private und städtische Liegenschaften gleichermaßen. Zum Beispiel wurden bei der Sanierung des Kinderzentrums Karl-Flesch-Straße 22 Brutplätze des Haussperlings aus den Rollladenkästen entfernt. Auf dem Außengelände wurden in gleicher Anzahl neue Brutmöglichkeiten geschaffen. Die ABG Frankfurt Holding hat in den Jahren 2003 - 2013 ca. 626 Nistplätze neu erstellt. Zahlen für 2014 liegen noch nicht vor.

Zu 3: An einem städtischen Wohngebäude in der Frankfurter Innenstadt wurden 8 Nistkästen für Mauersegler angebracht. Insgesamt wurden fünf Storchenester auf dem Gebiet der Stadt Frankfurt am Main errichtet. Die einzelnen Kinderzentren haben die Möglichkeit im Rahmen ihres pädagogischen Auftrages selbst Brutmöglichkeiten auf ihrem Gelände zu schaffen. Ein entsprechender Nachweis wird jedoch nicht geführt. Weiterhin wurde durch das Umweltamt die Anbringung von Brutröhren für den Steinkauz in den vergangenen Jahren gezielt gefördert. In Zusammenarbeit mit der Hessischen Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz wurden zahlreiche Brutröhren insbesondere in Streuobstwiesen installiert. Dies hat zu einer erfreulichen Zunahme der Steinkauzpopulation geführt. Auch vom Grünflächenamt wurden Nistkästen in Bäumen auf Flächen des Grünflächenamtes aufgehängt. In Bezug auf die Nistmöglichkeiten für Gebäudebrüter gibt es in Frankfurt am Main sehr aktive Naturschutzorganisationen, die ehrenamtlich mit Hausbesitzern zusammenarbeiten und auf diese Weise konnten zahlreiche neue Nisthilfen angebracht werden. Für das Umweltamt steht die Erhaltung der natürlichen Nistplätze im Vordergrund. Diesbezüglich hat es mit dem Projekt "Höhlenbäume im urbanen Raum" neue Standards gesetzt, die dazu geführt haben, dass Baumhöhlen von städtischen Bäumen nach Möglichkeit erhalten werden und im Falle unvermeidlicher Schnittmaßnahmen Höhlen an Bäumen erhalten werden. Dies kann nicht immer gelingen, insbesondere wenn Verkehrssicherungsgründe und der Personenschutz eine Rolle spielen. In diesen Fällen gibt es jedoch immer die Auflage durch Aufhängen von Nistkästen in der Umgebung des wegfallenden Brutplatzes neue Brut- und Nistmöglichkeiten anzubieten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. Februar 2015AA 793Lebensräume für Vögel und InsektenSTVV-Anfrage · LINKE.
  2. 18. Mai 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 Wochen
    BB 201Lebensräume für Vögel und Insekten
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 41 · 02.07.2015
TO I, TOP 19
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 201 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPBFFRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 41 · 06.07.2015
TO I, TOP 28
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 201 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinke
Sonstige:
FDP (Kenntnis)BFF (Kenntnis)Römer (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, BFF und RÖMER (= Kenntnis)

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