Wohnsituation alleinerziehender Mütter und Väter und deren Kinder in Frankfurt
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 29.03.2010, B 199
Betreff: Wohnsituation alleinerziehender Mütter und Väter und deren Kinder in Frankfurt Vorgang: A 1133 LINKE.
Zu 1.: Dem Magistrat liegen keine detaillierten Erkenntnisse zur Wohnsituation alleinerziehender Mütter und Väter und ihrer Kinder in Frankfurt am Main vor. Etwa 5% aller Haushalte in Frankfurt waren in 2007 alleinerziehend (17.742)1. Hiervon waren lediglich 788 Haushalte (4,5%)2 beim Amt für Wohnungswesen als wohnungssuchend registriert.
Zu 2.: Beim Amt für Wohnungswesen registrierte alleinerziehende Haushalte (2- und 3-Personen) haben eine gute Chance, in einem angemessenen Zeitraum mit Wohnraum versorgt zu werden. Die Vermittlungsquote lag in 2008 bei 43 %2, und damit deutlich über dem Vermittlungsdurchschnitt der Gesamthaushalte von 33,8 %2. Bei größeren, alleinerziehenden kinderreichen Haushalten muss aber, wie bei kinderreichen Normalfamilien, mit einer längeren Wartezeit gerechnet werden, da bei Großwohnungen auch weiterhin ein Missverhältnis zwischen Angebot und Nachfrage besteht. Das Amt für Wohnungswesen hat daher den "Ankauf von Belegungsrechten" besonders auf kleinere 3-Zimmerwohnungen und größere, familiengerechte Wohnungen fokussiert. 1 = Statistisches Jahrbuch Frankfurt am Main 2008 2 = Kommunale Wohnraumversorgung - Jahresbericht 2008 des Amtes für Wohnungswesen Zu 3.: Dem Magistrat liegen, wie unter 1. bereits ausgeführt, keine Informationen über die Wohnzufriedenheit alleinerziehender Mütter und Väter vor.
Zu 4.: Alleinerziehende Mütter und Väter sind in allen Frankfurter Stadtteilen wohnhaft. Die Quoten dieser Haushalte im Verhältnis zu den Gesamthaushalten liegen zwischen 1,4 % (Bahnhofsviertel) und 7,1 % (Fechenheim), gefolgt von Ginnheim und Heddernheim mit 7,0 %. Bei drei viertel der Frankfurter Ortsteile liegt die Quote dieser Haushalte zwischen 4 und 7 %.
Zu 5.: Dem Magistrat liegen keine Informationen darüber vor, wie viele alleinerziehende Mütter und Väter derzeit in gefördertem Wohnraum leben. Zahlen zu der Aufteilung der Haushalte von 2004 bis 2007 insgesamt können aber der Tabelle 2.36 des Statistischen Jahrbuchs Frankfurt am Main von 2008 entnommen werden.
Zu 6.: Haushalte mit Kindern, deren Haushaltseinkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet, können mit Förderdarlehen des Landes Hessen und der Stadt Frankfurt beim Erwerb von Wohneigentum unterstützt werden. Alleinerziehende sind selten unter den Darlehnsnehmern. 2009 konnte ein Förderantrag für eine Alleinerziehende genehmigt werden. Weitere Alleinerziehende wurden zu den Fördermöglichkeiten beraten. Grund für die geringe Inanspruchnahme der Förderung waren die im Verhältnis zum Haushaltseinkommen zu hohen Kosten der Immobilie / eine zu hohe monatliche Gesamtbelastung aus Bankdarlehen und Förderdarlehen. Darüber ob und in welchem Umfang Alleinerziehende ohne Inanspruchnahme von Fördermitteln Wohneigentum erwerben, liegen bei uns keine Informationen vor.
Zu 7. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Anzahl der Alleinerziehenden, aufgeschlüsselt nach Müttern und Vätern, welche in den letzten fünf Jahren Wohngeld bezogen haben. Jahr Gesamtzahl der Haushalte mit Freibetrag für Alleinerziehende davon weiblich davon männlich 2005 403 394 9 2006 320 313 7 2007 238 231 7 2008 248 245 3 2009 285 278 7 Lediglich die Anzahl der erwerbstätigen Alleinerziehenden mit Kindern unter zwölf Jahren kann beziffert werden. Für diesen Personenkreis sieht das Wohngeldgesetz (WoGG) einen Freibetrag in Höhe von 600 Euro jährlich pro Kind unter 12 Jahren vor. Nicht erwerbstätige Wohngeldbezieher und Wohngeldbezieher mit Kindern über 12 Jahren sind in der Gesamtzahl nicht enthalten und können auch nicht ermittelt werden.
Zu 8. Die Aufwendungen aus dem städtischen Haushalt zur Erstattung des Wohngeldes für die in Frankfurt lebenden alleinerziehenden Mütter und Väter in den letzten fünf Jahren sind in der nachfolgenden Tabelle aufgelistet: Jahr Wohngeld monatlich im Durchschnitt in Euro 2005 121,28 2006 118,94 2007 114,78 2008 112,32 2009 149,35 Wohngeld wird vom Land Hessen gezahlt und zur Hälfte durch den Bund erstattet (§ 32 WoGG.) Die Daten wurden anhand einer Auflistung der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung ermittelt und erfassen alle Haushalte, die im jeweiligen Jahr mindestens einen Monat Wohngeld bezogen haben.
Zu 9.: Alleinerziehende 2- Personenhaushalte werden beim Bezug von öffentlichen Leistungen (Hartz IV; Sozialhilfe) hinsichtlich der Unterkunftskosten wie Ehepaare behandelt. Die Obergrenze der "angemessenen Wohnfläche" liegt bei ca. 60 qm, mit der Folge, dass Schwierigkeiten bei der Vermittlung von passenden 3-Zimmerwohnungen auftreten (dieser Wohnungstyp wird durchweg von "Einelternfamilien" gewünscht), und ihnen daher nur 2- Zimmerwohnungen angeboten werden können. Gerade für Alleinerziehende mit älteren Kindern ist eine 2-Zimmerwohnung meist nicht ausreichend. Dreizimmerwohnungen mit Wohnflächen um 60qm sind aber bei Wiederbelegung unterrepräsentiert, bzw. gehören zu den Beständen, die zunehmend aus der Belegungsbindung fallen. Dieser Umstand hat in der Vergangenheit immer wieder zu längeren Wartezeiten bei diesen Haushalten geführt. Alleinerziehende Mütter und Väter sind Zielgruppe des Wohnraumförderungsgesetzes, aber die Förderrichtlinien sehen für Alleinerziehende keine eigenen Planungsgrundlagen vor. Für einen Haushalt mit einem Alleinerziehenden und einem Kind bedeutet dies, dass innerhalb der gemäß Landesrichtlinie für den sozialen Mietwohnungsbau festgelegten maximalen Wohnflächen von 60qm eine 3-Zimmerwohnung mit 2 Individualräumen statt einem Schlafzimmer geplant werden muss. Damit wird der Notwendigkeit Rechnung getragen, dass die Größe der Wohnung in Relation zum Einkommen Alleinerziehender steht und bezahlbar bleibt.
Zu 10.: Der Magistrat - Amt für Wohnungswesen - bevorzugt bei der Vergabe von kleinen 3-Raumwohnungen bereits seit Jahren alleinerziehende 2-Personenhaushalte und berücksichtigt diesen Wohnungstyp auch vorrangig beim Ankauf von Belegungsrechten. Schwangere Wohnungssuchende, die als "Alleinerziehende" geführt werden, können seit dem Jahre 2003 in die Dringlichkeiten 1 und 2 eingestuft und innerhalb ihrer Dringlichkeitseinstufung bevorzugt mit Wohnraum versorgt werden. Diese Maßnahmen haben dazu geführt, dass die Versorgungsquote Alleinerziehender inzwischen deutlich über dem Durchschnitt liegt (s. 2.). Für Neubauvorhaben, insbesondere im geförderten Mietwohnungsbau, wird im Rahmen der Mischung der Wohnungsgrößen (Wohnungsgemenge) im Übrigen darauf geachtet, dass ein Anteil von Wohnungen entsteht, der den Bedürfnissen von Alleinerziehenden besonders Rechnung trägt (s. Nr. 9).
Zu 11.: Hier sind verschiedene gemeinschaftliche Wohnprojekte, wie die "Frankfurter Familie" in Preungesheim, der Verein "ProWoKulta" am Frankfurter Berg sowie die Frauenwohnbau eG "Lila Luftschloss" zu nennen, wobei die letztere bevorzugt Wohnungen an alleinerziehende Frauen vergibt. Sie hat ihr alternatives Wohnen in zwei Liegenschaften (Bornheim und Gutleutviertel) realisiert; ein 3. Projekt im Ostend befindet sich in der Planung.
Zu 12.: Siehe unter 10.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Januar 2010AA 1133Wohnungssituation alleinerziehender Mütter und Väter und deren Kinder in FrankfurtSTVV-Anfrage · LINKE.
- 29. März 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 WochenBB 199Wohnsituation alleinerziehender Mütter und Väter und deren Kinder in FrankfurtMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf8 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen LINKE. (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG, FREIE WÄHLER und NPD (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER