Stromversorgung für Frankfurt absichern
Zusammenfassung
Der Bericht des Magistrats befasst sich mit der Sicherstellung der Stromversorgung in Frankfurt am Main. Es werden Maßnahmen zur Erhöhung der Netzkapazitäten und zur Verbesserung der Versorgungszuverlässigkeit vorgestellt, um den steigenden Strombedarf durch Digitalisierung und E-Mobilität zu decken. Ziel ist es, die Infrastruktur bis 2027 signifikant auszubauen und die Netzstabilität zu gewährleisten.
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Thema Stadtplanung verfolgenBericht
Zuständig für das Stromnetz in den Frankfurter Stadtteilen Höchst, Nied, Sindlingen, Sossenheim, Unterliederbach und Zeilsheim ist die Syna GmbH, einer Tochtergesellschaft der Süwag Energie AG. Für das weitere Stadtgebiet Frankfurt am Main sind die Netzdienste Rhein-Main (NRM), eine Tochtergesellschaft der Mainova AG, zuständig. Der Magistrat steht mit Vertretern beider Gesellschaften im Austausch - insbesondere um gemeinsame Ansätze für den steigenden Strombedarf zu entwickeln, der für die Stadt Frankfurt am Main in den nächsten Jahren erwartet wird. Dieser ist auf verschiedene Entwicklungen zurückzuführen, etwa den Ausbau der E-Ladeinfrastruktur und die zunehmende Digitalisierung. Die Versorgungszuverlässigkeit wird deutschlandweit nach dem Verfahren der Bundesnetzagentur (BNetzA) ermittelt und gemessen. Die NRM Netzdienste Rhein-Main hat derzeit eine statistische Ausfallzeit, bzw. Nichtverfügbarkeit (System Average Interruption Duration Index, SAIDI-Wert) von 7 Minuten in 2020 (Vergleich deutschlandweit 10,7 Min.). Das Stromnetz der Mainova-Tochter NRM ist damit als überdurchschnittlich zuverlässig zu beurteilen. Die Netzkapazitäten der NRM entsprechen den Vorgaben der BNetzA. Das heißt, die vorhandene Infrastruktur reicht für den derzeitigen Bedarf aus und die vorgegebene Menge an Reservekapazität steht zur Verfügung. Die Sicherheit des Netzes wird durch regelmäßige Wartungen und Erneuerungsmaßnahmen seitens der NRM sichergestellt. Mit Blick auf die anstehenden Herausforderungen investiert die Mainova AG bis zum Jahr 2027 mit Partnern 750 Millionen Euro für die Erhöhung der Netzkapazitäten Frankfurts um 50 Prozent. Das entspricht dem Leistungsbedarf einer Stadt wie Hannover mit 500.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Parallel finden eine umfangreiche Erneuerung und ein Ausbau des Frankfurter Stromverteilnetzes statt. Dadurch wird auch zukünftig die nötige Netzstabilität für den wachsenden Bedarf gewährleistet. Für die schnelle Reaktion auf einen Stromausfall steht rund um die Uhr, an allen Tagen, Fachpersonal sowie Material für die Entstörung zur Verfügung. Im Falle einer Störung ist das Fachpersonal der Erstentstörung in der Regel innerhalb kurzer Zeit vor Ort, um die Entstörung einzuleiten. Für lokal begrenzte Stromausfälle (z.B. wenige Straßenzüge) hält Mainova zusätzlich mobile Lösungen bereit. Es existieren umfangreiche Notfallpläne für Stromausfälle und sonstige Ereignisse, die stetig aktualisiert werden. Die Mainova AG betreibt zurzeit eine mittlere vierstellige Zahl an Trafostationen. Dieser Bestand ist derzeit ausreichend, jedoch erfordert die Erschließung neuer Baugebiete oder die Nachverdichtung bzw. Nutzungsänderungen einen Zubau von Trafostationen. Alle Umspannwerke der Mainova AG werden nach dem aktuellen Stand der Technik betrieben. Die Betriebsmittel in den Umspannwerken unterliegen einem branchenüblichen Wartungs- und Instandhaltungsplan. Die Nichtverfügbarkeit der Syna liegt in den letzten Jahren in einer Größenordnung von 17 min/a. Das Stromnetz der Syna ist nach Stand der Technik für die derzeitigen Anforderungen ausgelegt, wird kontinuierlich instandgehalten und die Substanz des Netzes wird durch Investitionen kontinuierlich verbessert. Die Stromnetze sind redundant ausgelegt und je nach Spannungsebene unmittelbar oder nach Umschaltung auch bei Ausfällen von Betriebsmitteln wieder verfügbar ((n-1)-Kriterium). Eine Wiederversorgung im Störungsfall wird in enger Abstimmung zwischen Netzbetrieb und Netzführung zu jederzeit sichergestellt und gehört zu den Kernaufgaben eines Netzbetreibers. Für Extremereignisse mit großflächigen Konsequenzen verfügt die Syna über ein professionelles Krisenmanagement. Die Syna plant in den nächsten Jahren weiterhin signifikante Investitionen. Darüber hinaus ist für die Netze der Mittel- und Niederspannung derzeit ein mittel- und langfristiges Zielkonzept in Arbeit und teilweise bereits in der Umsetzung. Dieses enthält Maßnahmen zur Verbesserung der Zuverlässigkeit und zur Erhöhung der Redundanz im Netz der westlichen Stadtteile. Maßnahmen, die abgeleitet und nun umgesetzt werden, beinhalten eine schrittweise weitere Umstellung von 10 kV auf 20 kV in der Mittelspannung sowie den Einsatz intelligenter Ortsnetzstationen. Die Umspannanlage in Höchst wird einer Komplettrevision unterzogen, teilweise erneuert und um eine georedundante Auslegung ergänzt. Derzeit wird durch eine mobile Schaltanlage, die kurzfristig am Standort Höchst zum Einsatz gebracht wurde, eine zusätzliche Absicherung hergestellt. In den Hochspannungsnetzen der Syna erfolgt eine detaillierte Zielnetz- und Ausbauplanung, um ausreichende Netzinfrastrukturen für den stark steigenden Leistungsbedarf im Frankfurter Raum in der Hochspannungsebene zur Verfügung zu stellen. Diese Netzentwicklung erfolgt in enger Abstimmung mit den Netzanschlusskunden der Hochspannungsebene und dem vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber Amprion. Aktuell sind hinreichend Trafostationen vorhanden. Die Einführung intelligenter Ortsnetzstationen im Netzgebiet wird darüber hinaus vorangetrieben. Die Anlagen werden viermal im Jahr inspiziert. Die notwendige Wartung erfolgt zustands- und betriebsmittelabhängig mit unterschiedlichen Intervallen, die in technischen Regelwerken festgelegt sind.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. November 2021NRNR 160Stromversorgung für Frankfurt absichernSTVV-Antrag · CDU
- 29. April 2022Sie sind hierBB 196Stromversorgung für Frankfurt absichernMagistratsbericht
- 20. Juni 2022OFOF 347/10Notfallplan Stromversorgung im Ortsbezirk 10Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 5. Juli 2022OAOA 218Notfallplan Stromversorgung im Ortsbezirk 10 Bericht des Magistrats vom 29.04.2022, B 196Anregung
- 4. März 2024Antwort des Magistrats · nach 122 WochenSTST 465Notfallplan Stromversorgung im Ortsbezirk 10Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf20 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und FRAKTION zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD und FRAKTION (= Annahme); CDU (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (B 196 = Kenntnis als Zwischenbericht, OA 218 = Annahme) BFF-BIG (B 196 = Kenntnis, OA 218 = vereinfachtes Verfahren)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen BFF-BIG (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= Ablehnung) sowie LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (B 196 = Kenntnis, OA 218 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei gegen BFF-BIG (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= Ablehnung) sowie LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme)