Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Stromversorgung für Frankfurt absichern

Vorlagentyp: B
122 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren20 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Bericht des Magistrats befasst sich mit der Sicherstellung der Stromversorgung in Frankfurt am Main. Es werden Maßnahmen zur Erhöhung der Netzkapazitäten und zur Verbesserung der Versorgungszuverlässigkeit vorgestellt, um den steigenden Strombedarf durch Digitalisierung und E-Mobilität zu decken. Ziel ist es, die Infrastruktur bis 2027 signifikant auszubauen und die Netzstabilität zu gewährleisten.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Stadtplanung verfolgen

Bericht

Zuständig für das Stromnetz in den Frankfurter Stadtteilen Höchst, Nied, Sindlingen, Sossenheim, Unterliederbach und Zeilsheim ist die Syna GmbH, einer Tochtergesellschaft der Süwag Energie AG. Für das weitere Stadtgebiet Frankfurt am Main sind die Netzdienste Rhein-Main (NRM), eine Tochtergesellschaft der Mainova AG, zuständig. Der Magistrat steht mit Vertretern beider Gesellschaften im Austausch - insbesondere um gemeinsame Ansätze für den steigenden Strombedarf zu entwickeln, der für die Stadt Frankfurt am Main in den nächsten Jahren erwartet wird. Dieser ist auf verschiedene Entwicklungen zurückzuführen, etwa den Ausbau der E-Ladeinfrastruktur und die zunehmende Digitalisierung. Die Versorgungszuverlässigkeit wird deutschlandweit nach dem Verfahren der Bundesnetzagentur (BNetzA) ermittelt und gemessen. Die NRM Netzdienste Rhein-Main hat derzeit eine statistische Ausfallzeit, bzw. Nichtverfügbarkeit (System Average Interruption Duration Index, SAIDI-Wert) von 7 Minuten in 2020 (Vergleich deutschlandweit 10,7 Min.). Das Stromnetz der Mainova-Tochter NRM ist damit als überdurchschnittlich zuverlässig zu beurteilen. Die Netzkapazitäten der NRM entsprechen den Vorgaben der BNetzA. Das heißt, die vorhandene Infrastruktur reicht für den derzeitigen Bedarf aus und die vorgegebene Menge an Reservekapazität steht zur Verfügung. Die Sicherheit des Netzes wird durch regelmäßige Wartungen und Erneuerungsmaßnahmen seitens der NRM sichergestellt. Mit Blick auf die anstehenden Herausforderungen investiert die Mainova AG bis zum Jahr 2027 mit Partnern 750 Millionen Euro für die Erhöhung der Netzkapazitäten Frankfurts um 50 Prozent. Das entspricht dem Leistungsbedarf einer Stadt wie Hannover mit 500.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Parallel finden eine umfangreiche Erneuerung und ein Ausbau des Frankfurter Stromverteilnetzes statt. Dadurch wird auch zukünftig die nötige Netzstabilität für den wachsenden Bedarf gewährleistet. Für die schnelle Reaktion auf einen Stromausfall steht rund um die Uhr, an allen Tagen, Fachpersonal sowie Material für die Entstörung zur Verfügung. Im Falle einer Störung ist das Fachpersonal der Erstentstörung in der Regel innerhalb kurzer Zeit vor Ort, um die Entstörung einzuleiten. Für lokal begrenzte Stromausfälle (z.B. wenige Straßenzüge) hält Mainova zusätzlich mobile Lösungen bereit. Es existieren umfangreiche Notfallpläne für Stromausfälle und sonstige Ereignisse, die stetig aktualisiert werden. Die Mainova AG betreibt zurzeit eine mittlere vierstellige Zahl an Trafostationen. Dieser Bestand ist derzeit ausreichend, jedoch erfordert die Erschließung neuer Baugebiete oder die Nachverdichtung bzw. Nutzungsänderungen einen Zubau von Trafostationen. Alle Umspannwerke der Mainova AG werden nach dem aktuellen Stand der Technik betrieben. Die Betriebsmittel in den Umspannwerken unterliegen einem branchenüblichen Wartungs- und Instandhaltungsplan. Die Nichtverfügbarkeit der Syna liegt in den letzten Jahren in einer Größenordnung von 17 min/a. Das Stromnetz der Syna ist nach Stand der Technik für die derzeitigen Anforderungen ausgelegt, wird kontinuierlich instandgehalten und die Substanz des Netzes wird durch Investitionen kontinuierlich verbessert. Die Stromnetze sind redundant ausgelegt und je nach Spannungsebene unmittelbar oder nach Umschaltung auch bei Ausfällen von Betriebsmitteln wieder verfügbar ((n-1)-Kriterium). Eine Wiederversorgung im Störungsfall wird in enger Abstimmung zwischen Netzbetrieb und Netzführung zu jederzeit sichergestellt und gehört zu den Kernaufgaben eines Netzbetreibers. Für Extremereignisse mit großflächigen Konsequenzen verfügt die Syna über ein professionelles Krisenmanagement. Die Syna plant in den nächsten Jahren weiterhin signifikante Investitionen. Darüber hinaus ist für die Netze der Mittel- und Niederspannung derzeit ein mittel- und langfristiges Zielkonzept in Arbeit und teilweise bereits in der Umsetzung. Dieses enthält Maßnahmen zur Verbesserung der Zuverlässigkeit und zur Erhöhung der Redundanz im Netz der westlichen Stadtteile. Maßnahmen, die abgeleitet und nun umgesetzt werden, beinhalten eine schrittweise weitere Umstellung von 10 kV auf 20 kV in der Mittelspannung sowie den Einsatz intelligenter Ortsnetzstationen. Die Umspannanlage in Höchst wird einer Komplettrevision unterzogen, teilweise erneuert und um eine georedundante Auslegung ergänzt. Derzeit wird durch eine mobile Schaltanlage, die kurzfristig am Standort Höchst zum Einsatz gebracht wurde, eine zusätzliche Absicherung hergestellt. In den Hochspannungsnetzen der Syna erfolgt eine detaillierte Zielnetz- und Ausbauplanung, um ausreichende Netzinfrastrukturen für den stark steigenden Leistungsbedarf im Frankfurter Raum in der Hochspannungsebene zur Verfügung zu stellen. Diese Netzentwicklung erfolgt in enger Abstimmung mit den Netzanschlusskunden der Hochspannungsebene und dem vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber Amprion. Aktuell sind hinreichend Trafostationen vorhanden. Die Einführung intelligenter Ortsnetzstationen im Netzgebiet wird darüber hinaus vorangetrieben. Die Anlagen werden viermal im Jahr inspiziert. Die notwendige Wartung erfolgt zustands- und betriebsmittelabhängig mit unterschiedlichen Intervallen, die in technischen Regelwerken festgelegt sind.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. November 2021NRNR 160Stromversorgung für Frankfurt absichernSTVV-Antrag · CDU
  2. 29. April 2022Sie sind hier
    BB 196Stromversorgung für Frankfurt absichern
    Magistratsbericht
  3. 20. Juni 2022OFOF 347/10Notfallplan Stromversorgung im Ortsbezirk 10Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  4. 5. Juli 2022OAOA 218Notfallplan Stromversorgung im Ortsbezirk 10 Bericht des Magistrats vom 29.04.2022, B 196Anregung
  5. 4. März 2024Antwort des Magistrats · nach 122 WochenSTST 465Notfallplan Stromversorgung im Ortsbezirk 10Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf20 Beratungen
OBR 15
Sitzung 11 · 20.05.2022
TO I, TOP 25
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 196 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 11 · 23.05.2022
TO II, TOP 14
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 196 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 14
Sitzung 11 · 23.05.2022
TO I, TOP 29
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 196 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 10 · 24.05.2022
TO II, TOP 14
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 196 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 11 · 24.05.2022
TO I, TOP 47
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 196 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 11 · 24.05.2022
TO I, TOP 60
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 196 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 11 · 30.05.2022
TO II, TOP 46
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 196 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 11 · 31.05.2022
TO II, TOP 38
Beraten
Die Vorlage B 196 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 16
Sitzung 11 · 31.05.2022
TO I, TOP 28
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 196 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 11 · 31.05.2022
TO II, TOP 21
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 196 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 13
Sitzung 11 · 31.05.2022
TO I, TOP 21
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 196 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 11 · 02.06.2022
TO I, TOP 37
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 196 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 11 · 02.06.2022
TO I, TOP 49
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 196 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 11 · 02.06.2022
TO II, TOP 9
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 196 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 11 · 03.06.2022
TO I, TOP 26
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 196 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 11 · 03.06.2022
TO I, TOP 47
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 196 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 12 · 05.07.2022
TO I, TOP 14
Zur Kenntnis
Anregung OA 218 2022 1. a) Die Vorlage B 196 wird als Zwischenbericht unter Hinweis auf OA 218 zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. 2. Die Vorlage OF 347/10 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen
Sitzung 10 · 06.09.2022
TO I, TOP 20
Zur Kenntnis
1. Die Vorlage B 196 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 218 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltFRAKTION
Sonstige:
ÖkoLinX-ELF (B 196 = Kenntnis als Zwischenbericht, OA 218 = Annahme)BFF-BIG (B 196 = Kenntnis, OA 218 = vereinfachtes Verfahren)
zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
LinkeAfDFRAKTION
Sonstige:
CDU (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und FRAKTION zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD und FRAKTION (= Annahme); CDU (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (B 196 = Kenntnis als Zwischenbericht, OA 218 = Annahme) BFF-BIG (B 196 = Kenntnis, OA 218 = vereinfachtes Verfahren)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 13 · 20.09.2022
TO I, TOP 30
Zur Kenntnis
1. Die Vorlage B 196 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 218 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELF
Ablehnung:
BFF-BIG
Sonstige:
FRAKTION (B 196 = Kenntnis, OA 218 = Annahme)Gartenpartei (B 196 = Kenntnis, OA 218 = Annahme)
zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPVoltBFF-BIG
Ablehnung:
CDULinkeAfDÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen BFF-BIG (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= Ablehnung) sowie LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (B 196 = Kenntnis, OA 218 = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 15 · 22.09.2022
TO II, TOP 69
Zur Kenntnis
1. Die Vorlage B 196 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 218 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONGartenpartei
Ablehnung:
BFF-BIG
zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPVoltBFF-BIG
Ablehnung:
CDULinkeAfDÖkoLinX-ELFFRAKTIONGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei gegen BFF-BIG (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= Ablehnung) sowie LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen