S-Bahn-Station Zeilsheim
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Bericht des Magistrats vom 07.03.2003, B 195
Betreff:
S-Bahn-Station Zeilsheim
Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom 29.04.1999, § 4032 - M 61/99 -
Auf der Grundlage der zwischen der DB AG , dem RMV und der Stadt Frankfurt am Main abgeschlossenen Kooperations- und Planungsverträge wird die baureife Planung für den Neubau der S- Bahnstation Zeilsheim weiter intensiv betrieben. Die baureife Planung basiert dabei auf der von der StVV mit Beschluss § 4032 vom 29.04.1999 beschlossenen Vorplanung.
Die Planungsbearbeitung hat inzwischen einen Stand erreicht, dass danach die DB Netz AG das für diese Maßnahme zur Schaffung des Baurechtes erforderliche Planfeststellungsverfahren bereits im Oktober 2002 beim Eisenbahnbundesamt bzw. Regierungspräsidium in Darmstadt eingeleitet hat.
Nach dem derzeitigen Planungsstand kann jetzt schon ausgesagt werden, dass sich die Gesamtkosten der S- Bahnstation Zeilsheim gegenüber den seinerzeit im Rahmen der Vorplanung ermittelten Schätzkosten in Höhe von ca. 5,99 Mio DM bzw. 3,06 Mio € ( brutto ) auf voraussichtlich 6,50 Mio € ( brutto ) erhöhen werden.
Begründet wird die Kostenerhöhung wie folgt:
Nach der im Rahmen der Entwurfsplanung vorgenommenen Bodenuntersuchung wurden schlechte Bodenverhältnisse festgestellt, so dass von der ursprünglich bei der Vorplanung vorgesehenen Flachgründung der Rampen im Böschungsbereich und der Treppen Abstand genommen werden musste. Diese Bauwerksanlagen müssen nunmehr im Schutze einer Fangedammkonstruktion auf Rammpfählen gegründet werden, was sich sehr kostenerhöhend ausgewirkt hat.
Bahntechnische Maßnahmen wie z.B. signaltechnische und elektrotechnische Maßnahmen im Gleisbereich, Kabelverlegearbeiten, Abtauanlagen der Rampen und Treppen konnten seinerzeit im Rahmen der Vorplanung aufgrund der geringen Planungstiefe nicht im vollen Umfang berücksichtigt werden.
Baunebenkosten, wie z. B. Bahnbetriebskosten, Sicherheitsposten, baubegleitende Bodengutachtertätigkeiten, die Ausgleichzahlung auf Grundlage des Landschaftspflegerischen Begleitplanes sowie die Entwässerungsmaßnahmen konnten seinerzeit im Rahmen der Vorplanung auch aufgrund der noch fehlenden Planungstiefe nicht im vollen Umfang erfasst werden. Weiterhin erhöhten sich die Kosten gegenüber der Vorplanung aufgrund der Vorgaben der DB Station&Service AG hinsichtlich der Ausstattung der Rampen und Treppen sowie der Bahnsteigüberdachung einschließlich des Beleuchtungs- und Beschallungskonzeptes.
Die im Rahmen der Vorplanung vorgenommene Kostenschätzung basiert auf einem Preisstand aus dem Jahr 1998. Die seit dieser Zeit eingetretenen Preissteigerungen sind in der neuen Kostenermittlung einkalkuliert, was sich ebenfalls kostenerhöhend ausgewirkt hat.
Da sich die Herstellungskosten erhöht haben, erhöhen sich dementsprechend auch die prozentual davon abhängigen Planungs-, die Bauüberwachungs-, die Baunebenkosten und Gebühren.
Unter Berücksichtigung des neuen Kostenstandes wurde vorab auch eine überschlägliche Nutzenkostenberechnung durchgeführt. Aufgrund des Ergebnisses kann der Bau der S- Bahnstation Zeilsheim weiterhin als wirtschaftlich vertretbar eingestuft werden.
Kostenträger des Neubaus der S- Bahnstation Zeilsheim ist die Stadt Frankfurt am Main.
Der RMV beteiligt sich auf der Grundlage von bereits abgeschlossenen Verträgen zu 50% an den gesamten anfallenden Planungskosten.
Diese Maßnahme ist vom Land in das Programm zur Förderung von Maßnahmen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG/ÖPNV) aufgenommen worden, so dass mit einer entsprechenden Bezuschussung gerechnet werden kann.
Unter Berücksichtigung der zu erwartenden Zuwendungen und der Beteiligung des RMV an den Planungskosten wird der von der Stadt zu finanzierende Kostenanteil voraussichtlich noch etwa 1,57 Mio € betragen.
Zu dem städtischen Kostenanteil kommt noch ein an die DB AG zu zahlender Betrag für die Ablösung der Erhaltungskosten für die Bahnsteiganlage hinzu, der aber zur Zeit kostenmäßig noch nicht beziffert werden kann.
Die laufenden Unterhaltungskosten der S- Bahnstation werden nach derzeitigem Verhandlungsstand vom RMV in den Stationspreis eingerechnet.
Der vorgenannte städtische Eigenanteil soll aus Stellplatzablösemitteln finanziert werden.
Aufbauend auf diesem noch als vorläufig zu wertenden Finanzierungsmodell und unter Berücksichtigung der inzwischen ermittelten Mehrkosten werden die Finanzierungs-verhandlungen mit den Beteiligten, insbesondere aber mit dem Land als Zuwendungsgeber, weiter intensiv geführt.
Erst nach Vorliegen der exakt ermittelten Kosten und Einigung über die Finanzierungsmodalitäten mit den an der Maßnahme Beteiligten kann beim Land der formelle Zuwendungsantrag nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz ( GVFG/ÖPNV und FAG ) gestellt und auch die Bau- und Finanzierungsvorlage der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Nach Vorliegen des Stadtverordnetenbeschlusses kann dann der Bau- und Finanzierungsvertrag mit DB AG und dem RMV abgeschlossen werden. Sobald der Zuwendungsbescheid des Landes zur Förderung der Maßnahme und das erforderliche Baurecht, d.h. der Planfeststellungsbeschluss vorliegen, wären die Voraussetzungen zur Ausschreibung der Bauarbeiten bzw. zur Durchführung der Maßnahme gegeben.
Unter der Voraussetzung, dass die vorgenannten Verwaltungsabläufe zeitlich optimal abgewickelt werden können und unter der Voraussetzung, dass das Land die Maßnahme zeitgerecht und auch im vollen Umfang bezuschussen wird, kann mit einem Baubeginn frühestens Mitte 2004 gerechnet werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. März 1999MM 61S-Bahn-Station ZeilsheimMagistratsvortrag
- 7. März 2003Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 208 WochenBB 195S-Bahn-Station ZeilsheimMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und REP gegen FAG (= Kenntnis als Zwischenbericht)