Saure Künstler haben null Bock auf blauen Bock! Unregelmäßigkeiten beim Frankfurter Apfelweinfestival und der Dippemess?
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Bericht des Magistrats vom 02.04.2012, B 143
Betreff: Saure Künstler haben null Bock auf blauen Bock! Unregelmäßigkeiten beim Frankfurter Apfelweinfestival und der Dippemess? Vorgang: A 106/12 SPD
- Ist es richtig, dass die TCF die "Oberbayern KG" mit der Organisation beziehungsweise Teilen der Organisation des Frankfurter Apfelweinfestivals 2011 betraute. Wenn nein, welches andere Unternehmen? TCF hat bei der Oberbayern KG, vertreten durch Jürgen Vieth, für zwei Termine zum Apfelweinfestival jeweils ein "Künstlerpaket" für den "Blauen-Bock-Tag" eingekauft. Bei dieser gängigen Verfahrenspraxis hat die Oberbayern KG sich als Agentur verpflichtet, zu den benannten Terminen jeweils mehrere zu dem Themenschwerpunkt stimmigen Künstler zu überlassen. Im Gegenzug sicherte TCF der Oberbayern KG hierfür eine Gesamt-Honorarsumme für alle Künstler zu beiden Terminen, also das gesamte "Paket" zu.
- Ist es richtig, dass das Festzelt der Frankfurter Dippemess 2011 von der Firma "Dippodrom" und dem Festzeltwirt Jürgen Vieth betrieben wurde. Wenn nein, welches andere Unternehmen beziehungsweise von welchem anderen Festzeltwirt? Das Festzelt zu den Frankfurter Dippemessen im Frühjahr und Herbst wurde 2011 von der Oberbayern KG, vertreten durch Jürgen Vieth, betrieben. Beim "Dippodrom" handelt es sich nicht um eine Firma, dies ist nur die Benennung für das Festzelt gewesen.
- Stehen nach dem Kenntnisstand des Magistrats beide Firmen, Oberbayern KG und Dippodrom, in einer geschäftlichen Verbindung? Da "Dippodrom" lediglich ein Festzelt-Name war, kann es keine Geschäftsverbindung zwischen "Dippodrom" und Oberbayern KG geben.
- Ist es richtig, dass die Künstler trotz wiederholter Erinnerungen und Mahnungen bis dato noch keine Gage erhalten haben und ist es richtig, dass ein Vollstreckungsverfahren seitens der geschädigten Künstler läuft? Fundierte Erkenntnisse, ob und in welcher Höhe Künstler, die im Rahmen des unter 1. beschriebenen "Paketes" mitwirkten, Gagen erhalten oder nicht erhalten haben, liegen bei TCF nicht vor. Dies gilt auch für eventuell anhängige Vollstreckungsverfahren.
- Wer ist für die Auszahlung der Gagen an die Künstler verantwortlich? Für die Auszahlung der Gagen an die einzelnen Künstler ist der Vertragspartner (Besteller) der Künstler verantwortlich. Die Verträge sind der TCF nicht bekannt.
- Wurden seitens der TCF Gelder für Gagen überwiesen. Wenn ja, wann und an wen? TCF ist ihrer Vertragspflicht zur Zahlung der vereinbarten Gesamtgage für das "Künstlerpaket" für beide "Blauer-Bock-Tage" an ihren Vertragspartner, die Oberbayern KG, in voller Höhe nachgekommen. Die Rechnung der Oberbayern KG über die vereinbarte Gage ging am 22.08.2011 bei der TCF ein und wurde am 23.08.2011 von TCF angewiesen.
- Hat die Stadt Frankfurt beziehungsweise die TCF schon länger geschäftliche Verbindungen zu den angeführten Firmen. Wenn ja, seit wann und in welcher Form? Die Oberbayern KG, vertreten durch Jürgen Vieth, betreibt seit 1995 gastronomische Stände mit Bühnenpräsentationen zum Frankfurter Wäldchestag, zum Mainfest und zum Museumsuferfest. Bis zum Jahre 2011 sind TCF niemals Unregelmäßigkeiten der Oberbayern KG bekannt geworden, ebenso wurden alle vertraglichen Pflichten von ihr gegenüber TCF erfüllt.
- Ist es im Sinne der Stadt Frankfurt beziehungsweise der TCF, dass die Künstler um ihre Gage geprellt werden oder hält sie solches Geschäftsgebaren für seriös? TCF kann als städtische Gesellschaft im Sinne ihrer Positionierung einzig Interesse daran haben, dass Vereinbarungen eingehalten und Gagen vertragsgemäß gezahlt werden. Die Vorgehensweise, für einen Themenbereich bei einer Agentur ein "Künstlerpaket" einzukaufen, ist gängige Praxis. Da TCF mit der Oberbayern KG bis 2011 eine positive Geschäftsverbindung hatte, die dadurch geprägt war, dass alle Verpflichtungen, auch finanzieller Art, über Jahre ohne jede Beanstandung eingehalten wurden, konnte TCF im Zeitpunkt des Vertragsschlusses zum Apfelweinfestival auch auf die Zuverlässigkeit der Oberbayern KG vertrauen und diese als seriös bewerten.
- Haben sich die geschädigten Künstler in ihrer Not an die Oberbürgermeisterin gewandt. Wenn ja, wie war die Antwort oder Hilfsstellung der Oberbürgermeisterin? Ein geschädigter Künstler hat sich schriftlich an die Oberbürgermeisterin gewandt. Die Oberbürgermeisterin hat neben ihrem Bedauern die Rechtssituation dargestellt und erläutert, dass der Künstler einzig gegen seinen direkten Vertragspartner Forderungen geltend machen kann. Sie wies darauf hin, dass TCF die Gagenzahlung für alle über die Agentur Oberbayern KG für das Apfelweinfestival gebuchten Künstler geleistet hat. Ebenso verdeutlichte sie, dass der jeweilige Festzeltwirt alleinverantwortlich sein Bühnenprogramm konzipiert, die Engagements verwirklicht und für die Gagenzahlungen zuständig ist. Sie konstatierte, dass TCF allen Einfluss geltend gemacht habe, die Oberbayern KG dringend zu den ausstehenden Gagenzahlungen anzuhalten. Abschließend informierte sie, dass TCF aufgrund der neuen Erkenntnisse nicht mehr mit der Oberbayern KG zusammenarbeiten wird und ermutigte den Künstler, den Rechtsweg zur Beitreibung seiner Gage zu auszuschöpfen.
- Sollten die Anschuldigungen gegenüber den beiden Firmen zutreffen, ist dann die Stadt Frankfurt beziehungsweise die TCF weiterhin gewillt, mit beiden Firmen Geschäftsverbindungen aufrechtzuerhalten oder werden dann für zukünftige Veranstaltungen andere Partnerfirmen gesucht? Nach den aktuellen Erfahrungen wird TCF keine Künstler mehr über die Oberbayern KG buchen. Das Festzelt zu den Dippemessen wird ebenso nicht mehr von der Oberbayern KG betrieben. Die Geschäftsverbindungen werden somit nicht aufrechterhalten, sondern abgebrochen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Januar 2012AA 106Saure Künstler haben null Bock auf Blauen Bock! Unregelmäßigkeiten beim Frankfurter Apfelweinfestival und der Dippemess?STVV-Anfrage · SPD
- 2. April 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 10 WochenBB 143Saure Künstler haben null Bock auf blauen Bock! Unregelmäßigkeiten beim Frankfurter Apfelweinfestival und der Dippemess?Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER und Piraten (= Kenntnis)