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Hauptwache: Vorschläge der Stiftung Altes Neuland prüfen

Vorlagentyp: B
42 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren3 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Bericht schlägt vor, die Vorschläge der Stiftung Altes Neuland zur Umgestaltung der Hauptwache zu prüfen und in einen breiten Entwurfs- und Beteiligungsprozess einzubinden. Dies soll sicherstellen, dass die Umgestaltung qualitativ hochwertig und nachhaltig erfolgt, insbesondere im Hinblick auf die bevorstehende TGA Sanierung.

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Thema Stadtplanung verfolgen

Bericht

Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss §815 vom 11.11.2021 kein Konzept zur temporären Umgestaltung der Frankfurter Hauptwache beschlossen. In dem Beschluss wurde über eine Studie des Stadtplanungsamtes hingegen nachgewiesen, dass eine qualitätvolle Umgestaltung der Platzfläche auch ohne Deckelung des großen Trichters möglich wäre. Die Studie ist nicht mit einem beschlossenen Konzept zu verwechseln, einerseits weil dazu zu wenig belastbare technische Daten zum Gebäude der B-Ebene vorliegen und andererseits, weil die Studie nicht das Ergebnis eines konkurrierenden Planungsverfahrens ist. Siehe dazu Punkt 1) Abs.2 und Punkt 4) in der dem Beschluss zu Grunde liegenden Magistratsvorlage 157 vom 09.11.2021. Darüber hinaus bezog sich die Studie nicht auf eine temporäre ad hoc Umgestaltung der Hauptwache, sondern hatte baulich-zeitlich die dauerhafte Umgestaltung nach der TGA Sanierung der VGF im Fokus. Die TGA Sanierung der Hauptwache wird sich voraussichtlich über die nächsten zehn bis fünfzehn Jahre erstrecken. Da eine konkrete Planung der VGF noch nicht vorliegt, kann derzeit auch keine Einschätzung gegeben werden, welche Oberflächen der Hauptwache für bauliche Maßnahmen oder Baustelleneinrichtung benötigt bzw. blockiert werden. Vor diesem Hintergrund wurde mit dem Beschluss §815 die Erstellung eines Entwurfskonzeptes für eine Interimsgestaltung beschlossen sowie die nötigen Planungsmittel dafür freigegeben. Einige der Grundbedingungen an eine Interimsgestaltung sind demzufolge Flexibilität, Wandelbarkeit und leichter Unterhalt. Für eine klare und verständliche Kommunikation, intern und gegenüber der Öffentlichkeit sollte daher immer unmissverständlich mindestens in diese zwei Projektphasen unterteilt werden: Phase 1 - eine flexible und wandelbare Interimsgestaltung die sich auch als Reallabor präsentieren kann. Phase 2 - Entwicklung einer endgültigen Gestaltung der Hauptwache nach der TGA Sanierung. Die Umgestaltung der Hauptwache, als einem der zentralsten Plätze von Frankfurt, soll ein breit angelegter Entwurfs- und Beteiligungsprozess vorangehen. Eine vorgezogene Prüfung eines einzelnen Gestaltungsvorschlages oder Teilen daraus, mit dem Ziel diese auch umzusetzen, widerspricht diesem Vorgehen. Die Vorschläge der Stiftung Altes Neuland sind professionell und auf jeden Fall ernst zu nehmen. Die Stiftung kann sich natürlich im weiteren Verlauf des bereits begonnenen Beteiligungsprozesses einbringen und sich auch im späteren Planungsverfahren zur endgültigen Umgestaltung beteiligen. Aus den oben genannten Punkten ergibt sich, dass eine Auseinandersetzung mit der Rückkehr des Schillerdenkmals an die Hauptwache erst nach der TGA Sanierung und im Zusammenhang mit einem finalen Entwurfskonzept sinnhaft ist. Weiterhin wird dann zu prüfen sein, ob das Gewicht des Denkmals von den Decken der B-Ebene am gewünschten Ort getragen werden kann. Die Pflanzung von großkronigen Bäumen schließt sich aufgrund der vollständigen Unterbauung der Hauptwache durch ein unterirdisches Gebäude aus (Wurzelraum entspricht dem Kronenumfang). Sollte ein umfänglicher Umbau des unterirdischen Gebäudes oder Teilen des Gebäudes, während der TGA Sanierung der VGF oder in den weiteren, zukünftigen Umbauphasen zum Tragen kommen, werden neue Baumstandorte durch die entsprechenden Fachämter selbstverständlich geprüft. Das ersatzweise Aufstellen von großen Baumkübeln oder Pflanzbeeten ist leider ebenfalls schwierig aufgrund der unsicheren statischen und konstruktiven Gegebenheiten des unterirdischen Gebäudes aus den 60er Jahren. Als Einschätzung: Die aktuell im Oederweg aufgestellten Baumkübel haben ein Gewicht von 4,7 Tonnen pro Kübel. Daher muss vor einer Begrünung mit Baumkübeln eine Überprüfung der Belastungsfähigkeit der Decken der B-Ebene erfolgen. Nach einer ersten Einschätzung ist darüber hinaus davon auszugehen, dass die vorhandenen statischen Unterlagen und Daten aus der Bauzeit eine solche Überprüfung nicht vollumfänglich hergeben.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 1. Juni 2022NRNR 412Hauptwache: Vorschläge der Stiftung Altes Neuland prüfenSTVV-Antrag · CDU
  2. 20. März 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 42 Wochen
    BB 137Hauptwache: Vorschläge der Stiftung Altes Neuland prüfen
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 1
Sitzung 20 · 02.05.2023
TO I, TOP 69
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 137 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeDie Partei
Ablehnung:
CDUÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und Die Partei gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
Sitzung 18 · 05.06.2023
TO I, TOP 15
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 137 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeVoltFRAKTIONÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Ablehnung:
CDU
Sonstige:
AfD (Kenntnis)Gartenpartei (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und Gartenpartei (= Kenntnis)

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 18 · 13.06.2023
TO I, TOP 14
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 137 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTION
Ablehnung:
CDUÖkoLinX-ELF
Sonstige:
BFF-BIG (Kenntnis)Gartenpartei (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Gartenpartei (= Kenntnis)

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