Tarifgerechte Bezahlung in allen Betrieben mit Beteiligung der Stadt Frankfurt
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Bericht des Magistrats vom 28.04.2014, B 137
Betreff: Tarifgerechte Bezahlung in allen Betrieben mit Beteiligung der Stadt Frankfurt Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 30.01.2014, § 4195 - NR 729/13 SPD, l. B 430/13 - Dem Magistrat ist die Tarifbindung sehr wichtig. Sie wird von den Beteiligungsgesellschaften, an denen die Stadt Frankfurt zu 100 % oder mehrheitlich beteiligt ist überwiegend erfüllt. Es gibt nur elf Gesellschaften (und z.T. deren Tochterunternehmen), die keine Tarifbindung haben. Darunter sind drei Projektgesellschaften, die nur für eine befristete Zeit gegründet wurden. Weiterhin sind darunter Gesellschaften, die in Zusammenarbeit mit der Gewerkschaft Haustarife abgeschlossen haben (z.B. Alte Oper Frankfurt GmbH) oder ihre Mitarbeiter/-innen in Anlehnung an den TVöD bezahlen. Dabei handelt es sich um die Folgenden: Schirn Kunsthalle Frankfurt am Main GmbH: Die Gesellschaft hat zwar keine Tarifbindung, dennoch gibt es für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Mindeststandards für die Arbeits- und Einkommensbedingungen. In Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem Betriebsrat und den geltenden Gesetzen hat die Gesellschaft über Urlaubs- und Arbeitszeiten zufriedenstellende Lösungen für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen umgesetzt. Wirtschaftsförderung Frankfurt - Frankfurt Economic Development - GmbH: Die Arbeits- und Einkommensbedingungen bei der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH liegen auf dem Niveau der Stadt Frankfurt am Main. Die Einführung eines Tarifvertrags, z.B. des TVöD, erscheint angesichts der differenzierten Aufgabenstellungen mit den damit einhergehenden Anforderungen (z.B. chinesische, russische Sprache) und spezifischem (auch technischem) Know How nicht geeignet, individuell flexible Regelungen im Rahmen der Mitarbeitergewinnung und bei bestehenden Arbeitsverhältnissen sowohl im Sinne der Interessen der Beschäftigten als auch für das Unternehmen anwenden zu können. Künstlerhaus Mousonturm Frankfurt am Main GmbH: Die Gesellschaft hält die branchenübliche Bezahlung ein. Darüber hinaus nehmen die Gehälter üblicherweise an den Gehaltsanpassungen nach TVöD teil. DomRömer GmbH: Die DomRömer GmbH ist eine auf Zeit gegründete Projektgesellschaft. Die Projektgesellschaft arbeitet mit einem kleinen Team von sechs festangestellten Mitarbeitern inkl. Geschäftsführer. Ein Teil der Mitarbeiter wurde unter Wahrung ihres Besitzstandes aus der Historie der DomRömer GmbH von einer Projektgesellschaft übernommen. Dabei stellt sich die Gehaltsstruktur innerhalb der DomRömer GmbH als branchenüblich dar. Rebstock Projektgesellschaft mbH: Die Rebstock Projektgesellschaft mbH ist eine zeitlich befristete Projektgesellschaft mit 50 %iger Beteiligung. Der Urlaubsanspruch und die Bezahlung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen wurden bei der freien Verhandlung der Arbeitsverträge an branchenübliche Tarife angelehnt. Gateway Gardens Projektentwicklungs-GmbH: Auch hier handelt es sich um eine zeitlich befristete Projektgesellschaft. Die Gesellschaft besteht ausschließlich aus der Geschäftsführung und dem Prokuristen, die eigene Verträge haben. In der Gesellschaft gibt es keine Angestellten. Alte Oper Frankfurt Konzert- und Kongresszentrum GmbH: Die Gesellschaft hat mit der Gewerkschaft Ver.di - in Anlehnung an den TVöD - einen Haustarifvertrag abgeschlossen. Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (inkl. Tochterunternehmen): Die FES GmbH und ihre Tochtergesellschaften sind durch einen Tarifvertrag gebunden. Die Arbeitsverhältnisse der FFR GmbH sind durch Einzelarbeitsverträge begründet. Hier gilt jedoch der Mindestlohn des Hausreinigungsgewerbes, wobei die Individualentgelte über dem Mindestlohn liegen. Tourismus- und Congress GmbH (TCF): Bei der Gründung der TCF im Jahr 1995 hatten die städtischen Gremien sich für eine flexible, kostenbewusste, einnahmeorientierte und leistungsfähige Ausrichtung der TCF entschieden. Um dies zu erreichen wurde mit dem geschlossenen Überleitungsvertrag die weitere Beschäftigung des von der Stadt Frankfurt übernommenen Personals nach dem TVöD vereinbart, für die neu bei der TCF eingestellten Mitarbeiter jedoch keine Tarifbindung festgelegt. Diese Grundlagen haben es der Geschäftsführung der TCF in den letzten fast 20 Jahren ermöglicht, bei der Personalgewinnung ein an dem Anforderungsprofil und der Erfahrung des Bewerbers orientiertes individuelles Gehalt zu vereinbaren, das sich an dem im Tourismusbereich mit Hotellerie, Reiseveranstalter und Veranstaltungsagenturen üblichen Korridor und den im weiteren Verlauf erbrachten Leistungen ausrichtet. Die Gehaltszahlungen liegen im Bereich des TVöD. Medizinisches Versorgungszentrum am Klinikum Frankfurt Höchst GmbH (MVZ): Eine Tarifbindung für Arzthelfer/-innen/Medizinisch fachliche Assistenten/-innen besteht beim MVZ nicht. Allerdings hat die Geschäftsführung durch externe Beratung eine Recherche von Vergütungshöhen für den Bereich Arzthelfer/-innen/Medizinisch fachliche Assistenten/-innen durchführen lassen und daraus ein Vergütungstableau entwickelt. Dieses ist von der Gesellschafterversammlung genehmigt. Seither sind fünf der derzeit zehn Assistenten eingestellt worden. Das Vergütungstableau hat sich dabei als marktgängig erwiesen. Vier Ärzte werden mit einem Gehalt, das sich am TV-Ärzte orientiert, plus Tantiemen vergütet. Drei Ärzte erhalten als Teilinhaber einer ärztlichen Stelle einen Minijoblohn. Der Umfang ihres Zeitkontingents führt bei üblichen Vergütungen zu einer Lohnhöhe, die sozialversicherungsrechtlich als Minijob abzuwickeln ist. Zwei nichtärztliche Mitarbeiter erhalten einen Minijoblohn. Es handelt sich um eine Rentnerin, ehemals Vollzeitbeschäftigte im Empfang, und einen IT-Fachmann. Letzterer betreut neben seiner Haupttätigkeit mit einem schmalen Zeitkontingent die überschaubaren IT-Themen des MVZ. Der Umfang des Zeitkontingents beider Personen führt bei üblichen Vergütungen zu einer Lohnhöhe, die sozialversicherungsrechtlich als Minijob abzuwickeln ist. HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH: Die HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH (HFM) hat den operativen Geschäftsbetrieb mit dem Pachtvertrag der Marktbetriebe vom 17.01.2007 und dem Pachtvertrag der Hafenbetriebe vom 27.05.2002 sowie dem Personalgestellungsvertrag der Marktbetriebe vom 17.01.2007 und dem Personalgestellungsvertrag der Hafenbetriebe vom 28.11.2002 von den Hafen- und Marktbetrieben gepachtet. Daraus ergibt sich, dass die HFM drei verschiedene Bediensteten-Gruppen beschäftigt. Es handelt sich um derzeit 42 personalgestellte Mitarbeiter der Hafenbetriebe und neun personalgestellte Mitarbeiter der Marktbetriebe. Diese Mitarbeiter werden aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu den beiden Eigenbetrieben nach TVöD bezahlt. Die übrigen 43 Mitarbeiter sind bei der HFM angestellt. Die HFM ist in keinem Arbeitgeberverband Mitglied und unterliegt somit keiner Tarifbindung. In der Vergangenheit fand bereits eine Orientierung der Monatsgehälter, insbesondere die der niedrigen Einkommensgruppen, an den Einstufungen des TVöD statt. Die Gehälter der HFM Mitarbeiter werden individuell ausgehandelt. Die HFM beschäftigt darüber hinaus sieben geringfügig Beschäftigte auf 450 Euro-Basis. Diese Mitarbeiter werden an Samstagen auf den Flohmärkten eingesetzt. Die Geschäftsleitung hat beschlossen, dass im Jahr 2014 eine Überprüfung des bestehenden Gehaltsgefüges der HFM Mitarbeiter stattfinden soll, um eine eventuelle negative Abweichung gegenüber der Entgelttabelle des TVöD festzustellen und ggfs. Anpassungen vorzunehmen.Nebenvorlage: Antrag vom 18.06.2014, NR 940
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. September 2013BB 430Tarifgerechte Bezahlung in Frankfurt - Nachfragen zur Vorlage B 145Magistratsbericht
- 2. November 2013NRNR 729Tarifgerechte Bezahlung in allen Betrieben mit Beteiligung der Stadt FrankfurtSTVV-Antrag · SPD
- 28. April 2014Sie sind hierBB 137Tarifgerechte Bezahlung in allen Betrieben mit Beteiligung der Stadt FrankfurtMagistratsbericht
- 18. Juni 2014NRNR 940Tarifgerechte Bezahlung in allen Betrieben mit Beteiligung der Stadt FrankfurtSTVV-Antrag · SPD
- 8. September 2017NRNR 400Tarifgerechte Bezahlung in allen Betrieben und Beteiligungen der Stadt FrankfurtSTVV-Antrag · LINKE.
- 13. April 2018Antwort des Magistrats · nach 240 WochenBB 112Tarifgerechte Bezahlung in allen Betrieben und Beteiligungen der Stadt FrankfurtMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und RÖMER (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Zurückweisung) FREIE WÄHLER und ELF Piraten (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., ELF Piraten und ÖkoLinX-ARL zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., ELF Piraten und ÖkoLinX-ARL FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER, NPD und REP haben an der Abstimmung über die Vorlagen B 137 und NR 940 nicht teilgenommen.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER und ELF Piraten gegen SPD, LINKE. und RÖMER (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD und REP (B 137 = Kenntnis, NR 940 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten, NPD und REP gegen SPD, LINKE. und RÖMER (= Zurückweisung) zu 2. zu a) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten, RÖMER, NPD und REP (= Annahme)