Störfall bei WeylChem im Industriepark Griesheim
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 29.04.2016, B 126
Betreff: Störfall bei WeylChem im Industriepark Griesheim Vorgang: A 974/16 CDU/GRÜNE Zu den Fragen 1 und 6 Der Ablauf der Ereignisse am 18.12.2015 ist Gegenstand polizeilicher Untersuchungen, die noch nicht abgeschlossen wurden. Aus diesem Grund können die Fragen zurzeit nur aufgrund von vorläufigen Angaben beantwortet werden. Die nachfolgenden Angaben basieren auf den Auskünften der Firma WeylChem Griesheim GmbH, der Infrasite Griesheim GmbH, dem Regierungspräsidium Darmstadt sowie der Branddirektion Frankfurt am Main. Die Mitarbeiter der WeylChem Griesheim GmbH haben um 03:53 Uhr bemerkt, dass Salzsäuregas (HCI-Gas) aus einem undichten Behälter austritt. Ein weiterer Behälter ist von Mitarbeitern geöffnet worden, da ein Druckanstieg im Inneren zu beobachten war. Nach Feststellung des Stoffaustritts wurde umgehend die Werkfeuerwehr des Industrieparks Griesheim alarmiert, die betroffene Anlage in einen sicheren Zustand heruntergefahren und das Betriebsgebäude geräumt. Um 03:59 Uhr war die Werkfeuerwehr am Einsatzort und der Notfallmanager stufte das Ereignis als Kategorie "D3 - Gefährdung außerhalb der Werksgrenzen wahrscheinlich oder bereits gegeben" ein. Diese Kategorisierung im Falle einer Betriebsstörung sieht einen konkreten und zwischen allen beteiligten Einsatzkräften abgestimmten Ablaufplan vor, sodass Werkfeuerwehr, Berufsfeuerwehr der Stadt Frankfurt am Main und die Polizei die notwendigen Maßnahmen rasch einleiten konnten. Um 04:01 Uhr wurden die Sirenen in den umliegenden Stadtteilen Schwanheim, Goldstein, Nied und Griesheim durch die Werkfeuerwehr ausgelöst. Um 04:03 Uhr erfolgten automatische telefonische Warndurchsagen an die sogenannten Sonderschutzobjekte wie Schulen, Kindergärten, Altersheime und Krankenhäuser durch die Leitstelle der Werkfeuerwehr. Die Polizei informierte die Anwohner mittels Lautsprecherdurchsagen und veranlasste Radio-meldungen. Der Austritt des HCl ereignete sich im Anlagenteil "Diskontinuierliche Chlorierung". Nach dem turnusmäßigen Wechsel der Ringflüssigkeit der Flüssigkeitsring-Vakuumpumpen wurde diese in zwei Intermediate Bulk Container (IBC) mit einem Fassungsvermögen von je ca. 1000 l gelagert. Dieser Wechsel findet regelmäßig (3 - 4-mal im Jahr) statt. Durch die Einsatzkräfte der Feuerwehren wurde das austretende HCI-Gas mittels Wasserschleier niedergeschlagen und die IBC mit Wasser geflutet, um die Reaktionen in den IBCs zu stoppen. Mit Abschluss aller Schadstoffmessungen an verschiedenen Standorten in der Umgebung des Industrieparks Griesheim durch die Sondereinheit "Umwelt und Sicherheit" der Berufsfeuerwehr Frankfurt am Main gab diese um 6:43 Uhr Entwarnung. Der chronologische Ablauf stellt sich wie folgt dar: • 03:54 Uhr: Durch die Firma WeylChem Griesheim wurde der Notruf bei der Gefahrenabwehrzentrale des Industriepark Höchst abgesetzt. • 03:59 Uhr: Durch den Notfallmanager der Werkfeuerwehr Griesheim erfolgte die Einstufung als Störfall der Stufe D 3. • 04:02 Uhr: Durch den Industriepark Höchst erfolgte die Warnung der Anwohner durch Auslösung der Sirenen in den Stadtteilen Nied, Griesheim, Schwanheim und Goldstein. • 04:03 Uhr: Der Industriepark Höchst beginnt mit automatischen Anrufen bei den Sonderschutzobjekten mit Informationen über den Störfall. • 04:37 Uhr: Durch die Branddirektion Frankfurt am Main erfolgte die erste Information über den Nachrichtendienst "Twitter" mit dem Hinweis, Fenster und Türen geschlossen zu halten sowie auf Rundfunkdurchsagen zu achten. • 04:57 Uhr: Freischaltung einer aktuellen Informationsseite auf der Website der Feuerwehr Frankfurt mit folgendem Hinweis: "Im Industriepark kam es zu einem Störfall. Die Warnsirenen wurden entsprechend ausgelöst. Halten Sie Türen und Fenster geschlossen und schalten Rundfunkgeräte ein". (In der Folge mehrere Tweets mit Verhaltenshinweisen und Informationen zur Lage am Einsatzort.) • 05:00 Uhr: Der Führungs- und Lagedienst der Polizei aktivierte die Rundfunkwarnungen über Verhalten im Störfall. • 06:24 Uhr: Durch die Branddirektion Frankfurt am Main erfolgte der Tweet mit folgendem Inhalt: "Der Stoffaustritt ist gestoppt, es ist alles unter Kontrolle. Wir informieren, sobald Entwarnung gegeben werden kann." • 06:37 Uhr: Offizielle Beendigung der Gefahrenabwehrmaßnahmen durch die Feuerwehr und Veranlassung der Entwarnung über Sirenen durch den Führungsstab der Feuerwehr Frankfurt am Main. • 06:41 Uhr: Die Branddirektion Frankfurt am Main twittere zur Entwarnung: "Entwarnung! Es besteht keine Gefahr mehr, die Einsatzmaßnahmen der Feuerwehr sind beendet." • 06:43 Uhr: Durch den Industriepark Höchst erfolgte die Entwarnung mittels Sirenen. Die Nachrichten vom Twitteraccount der Feuerwehr Frankfurt erhalten derzeit etwa 10.000 Follower. Es ist somit klar, dass damit nur ein Bruchteil der sich in Frankfurt aufhaltenden Bevölkerung erreicht werden kann. Jedoch folgen diesem Account viele regionale und überregionale Onlinemedien sowie Radiosender, sodass dennoch ein rascher und inhaltsgleicher Informationsfluss in die breite Masse über diesen Kanal erreicht werden kann. Zu Frage 2 Die Behälter enthielten ein Lösemittelgemisch, das in Verbindung mit Wasser zu Salzsäuregas reagiert. Aufgrund eines Gutachtens der WeylChem wird vermutet, dass sich in den Behältern noch Restwasser einer Reinigung befand. Zu Frage 3 Nach Aussage des mit der Untersuchung des Ereignisses beauftragten Sachverständigen wurde überwiegend HCI-Gas freigesetzt. Berechnungen des Sachverständigen haben ergeben, dass unter Beachtung des momentanen Standes der Untersuchungen vermutlich bis zu 95 m3 dieses Gases je Behälter freigesetzt wurden. Da vom HCI-Gas eine akute und chronische gesundheitliche Gefahr ausgeht, wurde unverzüglich mit der Niederschlagung durch Erzeugung eines Wasserschleiers durch die Einsatzkräfte begonnen. Das mit chemischen Stoffen vermischte Wasser wurde in den betrieblichen Rückhaltesystemen aufgefangen. Nach heutigen Erkenntnissen bestanden außerhalb des Industrieparks Griesheim keine gesundheitsgefährdenden Konzentrationen an HCl-Gas für die Anwohner. Es liegen allerdings noch keine abschließenden Informationen zu den ausgetretenen Schadstoffmengen und möglichen Auswirkungen vor. Zu Frage 4 Bei allen Messungen nach 06:00 Uhr durch den Umweltdienst der Branddirektion Frankfurt am Main inner- und außerhalb des Industrieparks Griesheim konnten keine schädlichen Stoffe nachgewiesen werden. Nachdem der Nachweis der Wirksamkeit der durch die Einsatzkräfte der Werkfeuerwehren der Industrieparks Höchst und Griesheim eingeleiteten Maßnahmen erbracht wurde, die beiden Behälter keinerlei weitere Reaktion zeigten und es somit keinen weiteren Austritt von Salzsäuregas gab, konnten die Sicherheitsmaßnahmen reduziert werden. Es konnte daraufhin um 06:43 Uhr mittels Sirenen entwarnt werden. Zu Frage 5 Für die Zusammenarbeit zwischen Industriepark Griesheim, Feuerwehr Frankfurt am Main und Polizei sind im Rahmen der Gefahrenabwehrplanungen diverse Vereinbarungen getroffen, die sich im Laufe der Zeit regelmäßig bewährt haben. Im Industriepark Griesheim haben die störfallrelevanten Betriebsbereiche Alarm- und Gefahrenabwehrpläne entwickelt, die mit der Feuerwehr der Stadt Frankfurt am Main und dem Regierungspräsidium Darmstadt abgestimmt sind. Darüber hinaus besteht eine Vereinbarung mit der Feuerwehr der Stadt Frankfurt am Main und der Polizei, in der Schadensereignisse hinsichtlich ihrer Auswirkung auf Nachbarschaft und Bevölkerung kategorisiert sind. Diese Kategorisierung ermöglicht es, die notwendigen Maßnahmen rasch einzuleiten. Zusätzlich werden durch die zuständigen Behörden - Feuerwehr der Stadt Frankfurt am Main und Regierungspräsidium - externe Alarm- und Gefahrenabwehrpläne vorgehalten. Bei Eintritt eines Schadensereignisses leitet die Notfallorganisation des Standorts sofort die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Anwohner und zur Schadensbegrenzung ein. Notfallmanager der Werkfeuerwehr legen die Einsatzstufen und Meldekategorien fest. Der Frankfurter Feuerwehr und der Polizei wird das Schadensereignis unverzüglich gemeldet. Sie leiten alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt ein. Beim Störfall im Industriepark Griesheim am 18.12.2015 wurden diese Maßnahmen und Vorgehensweisen umfassend umgesetzt und haben zu einer zielgerichteten Abarbeitung des Einsatzes beigetragen. Zu Frage 7 Der Branddirektion Frankfurt am Main ist eine Person bekannt, die über Reizung der Atemwege klagte, weil sie sich im Bereich des Bahnhofs Griesheim aufgehalten hätte. Die Person hat sich selbst ins Krankenhaus begeben, eine weitere Behandlung war nicht erforderlich. Zu Frage 8 Der Firma WeylChem Griesheim GmbH wurde der Weiterbetrieb der Anlage unter Einhaltung folgender Maßnahmen durch das Regierungspräsidium Darmstadt - Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt genehmigt:
- Erstellung eines detaillierten Unfallberichtes,
- Untersuchung des Ereignisses und des zur Anlage gehörenden Sicherheitskonzeptes durch einen nach § 29 b BImSchG (Bundesimmissionsschutzgesetz) bekanntgegebenen Sachverständigen,
- Überarbeitung des Sicherheitskonzeptes und Umsetzung der Maßnahmen zur Verhinderung solcher Vorkommnisse verbunden mit einer Anzeige nach § 15 BImSchG beim RP DA - Abt. AUF.
- Untersagung der Zwischenabfüllung des Lösungsmittelgemisches bis zur endgültigen Klärung der Ursachen Zu Frage 9 Von dem nach § 29 b BImSchG beauftragten Sachverständigen wurden Maßnahmen zur Umsetzung vorschlagen, welche eine Änderung der Vorgehensweise bei der Erneuerung der Ringflüssigkeit nach sich ziehen wird. Bei Beachtung dieser Maßnahmen kann nach derzeitiger Einschätzung ein Unfall in dieser Form künftig verhindert werden. Das Lösungsmittelgemisch, das in Kombination mit Wasser für den Stoffaustritt ursächlich war, wird bei der WeylChem Griesheim GmbH als Kreislaufflüssigkeit für Vakuumpumpen verwendet, die für einen Produktionsprozess notwendig sind. Etwa viermal jährlich wird das Lösungsmittelgemisch ausgetauscht. Bei diesem Vorgang kam es zu der chemischen Reaktion. Die Produktionsanlage wird nun so umgestellt, dass es zukünftig keine Zwischenabfüllung des Lösungsmittelgemisches mehr gibt. Die Ringflüssigkeit wird nicht mehr in einem Lagerbehälter gesammelt, sondern durch feste Verrohrung direkt der Beseitigung zugeführt.Nebenvorlage: Anregung vom 28.06.2016, OA 29 Antrag vom 23.05.2016, OF 68/6 Antrag vom 13.06.2016, OF 71/6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Dezember 2015OFOF 1556/6Industriepark Griesheim - Informationen bei StörfällenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 14. Januar 2016AA 974Störfall bei Weylchem im Industriepark GriesheimSTVV-Anfrage · CDU, GRÜNE
- 19. Januar 2016OAOA 709Industriepark Griesheim - Informationen bei StörfällenAnregung
- 29. April 2016Sie sind hierBB 126Störfall bei WeylChem im Industriepark GriesheimMagistratsbericht
- 23. Mai 2016OFOF 68/6Störfall bei WeylChem im Industriepark GriesheimOrtsbeiratsantrag · SPD
- 3. Juni 2016STST 862Industriepark Griesheim - Information bei StörfällenStellungnahme
- 13. Juni 2016OFOF 71/6Störfall bei WeylChem im Industriepark GriesheimOrtsbeiratsantrag · SPD
- 28. Juni 2016OAOA 29Störfall bei WeylChem im Industriepark Griesheim Bericht des Magistrats vom 29.04.2016, B 126Anregung
- 31. Oktober 2016Antwort des Magistrats · nach 45 WochenSTST 1485Störfall bei WeylChem im Industriepark GriesheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (B 126 = Kenntnis, OA 29 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung)