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Zustandsbericht des Frankfurter Stadtwaldes

Vorlagentyp: B
13 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren18 Sitzungen

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 12.03.2021, B 116

Betreff: Zustandsbericht des Frankfurter Stadtwaldes Vorgang: A 818/20 AfD Zu Frage 1: Wie viele Bäume absterben werden, kann nicht vorausgesagt werden, sondern wird sich aus der Waldzustandserhebung 2021 ergeben. Sicherlich werden aber einige der jetzt in Schadstufe 3 befindlichen Baumarten absterben. Es bleibt zu erwarten, dass speziell die Baumart Buche entsprechend der in den letzten drei Jahren beobachteten Vorgänge relativ schnell abstirbt, sofern sie bereits geschädigt und erkrankt ist. Bei der Eiche wird sich der Prozess etwas langsamer hinziehen. Bei der Kiefer kann je nach Auftreten von Folgeschädlingen ein Absterben sofort erfolgen oder mehrere Jahre dauern. Dies sind natürliche, dynamische Prozesse, welche je nach Baumart und Vorschädigung wirken können. Gefällt wird in den nächsten Jahren speziell im Rahnem der gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht entlang öffentlicher Infrastruktur, Wohn- und Gewerbebebauung. Darüber hinaus wird das anfallende Schadholz in den Waldbeständen entnommen. Der reguläre Einschlag von Frischholz ist weiterhin eingestellt. Zu Frage 2: Die zu erwartende, fortschreitende Auflichtung der Waldbestände wird zu einer weiteren, großen Lückenbildung im Kronendach der Altbäume, bis hin zu flächigen Absterbeerscheinungen, führen. Als Folge wird ganzjährig mehr Sonneneinstrahlung auf den Waldboden und die jüngeren Pflanzen einwirken, was eine spürbare Erwärmung des Waldinnenklimas und eine höhere Verdunstungsrate zur Folge hat. Ebenfalls wirkt eine wärmere Umgebung stimulierend auf die Umsetzung der Humusschicht, d.h. heißt Zersetzungsprozesse sind beschleunigt, was Auswirkungen auf Kleinstlebewesen haben kann. Speziell in den vergangenen zwei Sommern war beim Waldbesuch in weiten Teilen des Stadtwaldes ein deutlich wärmeres und trockneres Waldinnenklima gegenüber "Normaljahren" spürbar. Darüber hinaus führt eine Verringerung des Kronendaches zu einer Abnahme der Filterwirkung auf Staubpartikel und sonstigen Partikeln in der Luft. Zu Frage 3: CO2 gilt als Grundstoff zur Durchführung der Photosynthese von Pflanzen. Somit ist CO2 wesentlicher Bestandteil der Sauerstoffproduktion auch in Wäldern. Internationale Forschungsprojekte der letzten zwei Jahrzehnte zum Thema CO2 und Auswirkungen auf Bäume zeigen, dass eine CO2 Steigerung zwar die Wassernutzungseffizienz der Waldbäume steigern, jedoch nicht den Wasserverbrauch derer. Weiterhin zeigen die Ergebnisse, dass sich der Stoffwechsel der Bäume zwar beschleunigt hat, sie aber trotzdem nicht schneller gewachsen sind. Erklärungen werden in verlängerten Vegetationsperioden und effizientere Arbeit der Spaltöffnungen der Blätter gesucht. CO2 fördert das Pflanzenwachstum solange genügend Stickstoff, Phosphor und Wasser zur Aufrechterhaltung der Photosynthese vorhanden ist. Kohlenstoffdioxid (CO2) ist kein Luftschadstoff und stellt keine direkte Gefahr für den Stadtwald dar, sondern "ernährt" Pflanzen als lebensnotwendiges Ausgangsprodukt bei der Photosynthese. Indirekt ist der hohe globale CO2-Ausstoß aber Mitverursacher des anthropogenen Klimawandels, welcher etwa durch zunehmende Dürren die Vegetation stressen und schädigen kann und daher reduziert werden muss. Zu Frage 4: Die steigenden durchschnittlichen Jahrestemperaturen in Verbindung mit den ausbleibenden Niederschlägen stellen die Haupursache der physiologischen Schwächung dar. Zu Frage 5: Dem Magistrat liegen keine vergleichenden Daten zum unterschiedlichen Schädigungsgrad ruraler und urbaner Waldsysteme vor. Prinzipiell kann eine stark schadstoffbeladene Luft direkt oder indirekt (z.B. über Auswaschung und der einhergehenden Überdüngung- und Versauerungsprozesse des Bodens) Wälder schädigen bzw. deren Toleranz beispielsweise gegenüber Dürren herabsetzen. Die Luftschadstoffbelastung ist im Frankfurter Stadtwald aufgrund seiner Lage in einem Ballungsraum mit erhöhter Hintergrundbelastung zwar gegenüber Waldgebieten im ländlichen Raum erhöht, von einer signifikanten, lufthygienisch bedingten Zusatzschädigung der Bäume ist jedoch nicht auszugehen. Die Immissionsbelastung durch Schwefeldioxid, welches in hohen Konzentrationen eine besonders schädigende Wirkung auf die Vegetation aufweist ("saurer Regen", Mitverursacher des "Waldsterbens" in den 80er Jahren), ist gleichermaßen in ruralen wie in urbanen Räumen erheblich zurückgegangen. Der kritische Wert zum Schutze der Vegetation in Höhe von 20 μg/m3 wird lediglich zu etwa 5 % (Größenordnung 1 μg/m3, Frankfurt Schwanheim: 1,1 μg/m3) ausgeschöpft. Die Rolle von Wäldern als Senke für NO2 ist seit vielen Jahren Gegenstand der Forschung. Für Stickstoffdioxid gilt ebenfalls ein kritischer Wert zum Schutze der Vegetation. Dieser beträgt 30 μg/m3 und wird im Frankfurter Stadtwald eingehalten. An der Messstelle in Frankfurt Schwanheim (Sportplatz Schwanheim im Schwanheimer Wald) wurde in 2019 eine Stickstoffdioxidbelastung in Höhe von 23,4 μg/m3 erfasst. Ein schädigender Einfluss von Feinstaub oder Ultrafeinstaub auf die Vegetation ist nicht beziffert, Grenz- oder Richtwerte existieren nicht. Zu Frage 6: Der Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main, 2. Fortschreibung Teilplan Frankfurt am Main ist unlängst am 28.12.2020 in Kraft getreten (https://umwelt.hessen.de/umwelt-natur/luft-laerm-licht/luftreinhalteplanung). Der Plan enthält ein umfassendes Maßnahmenpaket: Parkgebührensatzung und Parkraumbewirtschaftung, Teilnachrüstung der Busflotte, Verlagerung abgasarmer Busse in die Innenstadt, Anschaffung von E-Bussen, Einrichtung von Busspuren und Radverkehrsanlagen, Austausch von kommunalen Fahrzeugen, ÖPNV-Erweiterungsmaßnahmen, Digitalisierung des Verkehrs, kostenfreies Jobticket, Elektromobilitätskonzept sowie die Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 40 km/h innerhalb des Anlagenrings. Darüber hinaus sieht der Plan stellenbezogene Fahrverbote und ein kleinräumig zonales Fahrverbot innerhalb des Anlagenrings vor, sollte die Stickstoffdioxidbelastung wieder ein Belastungsniveau wie vor Corona erreichen. Zu Frage 7: Eine konkrete Beantwortung dieser Frage wurde bei Hessenwasser angefragt. Bislang gab es noch keine Rückmeldung. Aus Sicht des Magistrates führt ein weiteres Bevölkerungswachstum in Frankfurt selbstverständlich zu einem höheren Verbrauch an Trinkwasser, was auch aus dem Grundwasser des Stadtwaldes gewonnen werden muss. Gleichzeitig bedeutet es auch eine höhere Belieferung aus dem Hessischen Ried und dem Vogelsbergkreis. Dies hat bereits und wird auch zukünftig Einfluss auf die Wasserverfügbarkeit für die Stadtwaldbäume haben. Aufbereitetes Mainwasser wird dem Stadtwald zwar wieder zugeleitet, führt aber in der Bilanz nicht zu einer ausreichenden Wasserversorgung. Eine konsequentere Trennung von Abwässern kann dann einen Anteil an der Verringerung der Grundwasserförderung leisten, wenn die Abwässer in Trink-, bzw. Brauchwasser aufbereitet werden und entsprechend getrennte Leitungskreisläufe und andere bautechnische Maßnahmen entstehen. Zu Frage 8: Der Magistrat hatte weitere Pflanzaktionen im Stadtwald geplant, bei denen sich Frankfurter Bürgerinnen und Bürger aktiv an der Wiederbewaldung beteiligen können. Diese mussten coronabedingt abgesagt werden. Sie sollen aber, sobald möglich, nachgeholt werden. Die Pflanzen stammen entweder aus eigenem Saatgut aus dem Stadtwald oder aus zertifizierter Forstbaumschulherkunft. Des Weiteren können die Frankfurterinnen und Frankfurter wichtige Beiträge durch Wassersparmaßnahmen, die Vermeidung von Immissionen und dem Kauf von nachhaltigen Produkten aus der Region leisten. Mit einer sorgsamen (Freizeit-) Nutzung des Stadtwaldes und der Vermeidung von Müll, kann jede/r Bürger/in zum Erhalt des Ökosystems beitragen. Zu Frage 9: Ein Bevölkerungswachstum wird sicherlich Einfluss nehmen auf die Frequentierung des Naturraumes und den Bedarf an Wasser, wie unter Frage 7 dargelegt. Der Frankfurter Stadtwald ist darauf ausgerichtet, den Frankfurter Bürgerinnen und Bürger einen gern genutzten Erholungsraum zu bieten. Diese Art der Waldnutzung funktioniert nur, wenn auch die Ansprüche des Ökosystems mit seiner Artenvielfalt berücksichtigt werden. Probleme ergeben sich zum Beispiel dadurch, wenn Waldbesucherinnen und Waldbesucher die Waldwege verlassen und dadurch Wildeinstände stören, illegale Mountainbikestrecken angelegt, ausgewiesene Ruhezonen für die Waldlebensgemeinschaft nicht akzeptiert werden, Müll weggeworfen oder der Wald oftmals als privater Veranstaltungsort genutzt wird. Ein Bevölkerungswachstum bedeutet einen steigenden Bedarf an Aufklärung und Überwachung. Aber auch die Umsetzung von Maßnahmen, um die Nutzung und Entnahme von Ressourcen, die wir dem Wald abverlangen, naturverträglicher und klimaschonend zu gestalten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 9. Dezember 2020AA 818Zustandsbericht des Frankfurter StadtwaldesSTVV-Anfrage · AfD
  2. 12. März 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 Wochen
    BB 116Zustandsbericht des Frankfurter Stadtwaldes
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf18 Beratungen
OBR 11
Sitzung 1 · 03.05.2021
TO II, TOP 26
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 116 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 14
Sitzung 1 · 03.05.2021
TO I, TOP 29
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 116 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 1 · 04.05.2021
TO II, TOP 40
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 116 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 1 · 04.05.2021
TO I, TOP 54
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 116 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeVoltDie Partei
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARLBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt und Die PARTEI gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) und BFF (= Kenntnis als Zwischenbericht)

OBR 7
Sitzung 1 · 04.05.2021
TO II, TOP 22
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 116 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 1 · 04.05.2021
TO II, TOP 32
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 116 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDCDULinkeFDPdFfmBFF
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
Volt
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, LINKE., FDP, dFfm und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung); Volt (= Enthaltung)

OBR 13
Sitzung 1 · 04.05.2021
TO I, TOP 31
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 116 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 1 · 04.05.2021
TO I, TOP 57
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 116 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 16
Sitzung 1 · 04.05.2021
TO I, TOP 34
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 116 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
SPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD

OBR 8
Sitzung 1 · 06.05.2021
TO I, TOP 28
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 116 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 1 · 06.05.2021
TO I, TOP 51
Beraten
Die Vorlage B 116 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 1 · 06.05.2021
TO II, TOP 19
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 116 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 1 · 07.05.2021
TO I, TOP 52
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 116 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 1 · 07.05.2021
TO I, TOP 48
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 116 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
AfD
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung AfD

OBR 15
Sitzung 1 · 07.05.2021
TO I, TOP 40
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 116 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 1 · 10.05.2021
TO II, TOP 42
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 116 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeBFF
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

OBR 3
Sitzung 2 · 10.06.2021
TO I, TOP 16
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 116 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 3 · 13.07.2021
TO I, TOP 139
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 116 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltBFF-BIGFRAKTION
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Sonstige:
IBF (Kenntnis)Gartenpartei (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: IBF und Gartenpartei (= Kenntnis)

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