Bebauungsplan Nr. 508 Bl. III - Ortskern Bornheim hier: Satzungsbeschluss - § 10 BauGB
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Bericht des Magistrats vom 20.09.2002, B 1072
Betreff: Bebauungsplan Nr. 508 Bl. III - Ortskern Bornheim hier: Satzungsbeschluss - § 10 BauGB Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 20.06.2002, § 3159 - NR 580 GRÜNE, NR 632 CDU und GRÜNE, OA 663 OBR 4 - Nach Prüfung der Vorlage NR 580 vom 20.03.2002 (im Folgenden mit II gekennzeichnet) und OA 663 vom 12.03.2002 (im Folgenden mit IV gekennzeichnet) berichtet der Magistrat wie folgt: Durch den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 3159 vom 20.06.2002 ist die Vorlage M 49 vom 25.02.2002 faktisch an den Magistrat zur Überarbeitung zurückverwiesen worden. Der Magistrat prüft in welcher Weise die Erhaltung beziehungsweise Wiederherstellung der historischen Bebauung im Bereich des so genannten Langen Hofes und angrenzender Bereiche durch Festsetzungen gesichert respektive ermöglicht werden kann. Zu den genannten Einzelpunkten nimmt der Magistrat Stellung, soweit sie nicht durch den Beschluss § 3159 schon entschieden sind oder der Magistrat zur Prüfung beauftragt ist. Zu II 1. und 2. und IV 1.: Siehe obenstehende Ausführungen. Zu II 3. und IV 2.: Der Magistrat verweist auf seine Stellungnahme zur OM 2390 vom 13.02.01, in der die Erarbeitung bestätigt und darauf hingewiesen wird, dass die Beschlussfassung vorbereitet wird, die Bestandsaufnahme eingeleitet ist und nach Bearbeitung der Bebauungspläne die Kapazitäten frei werden, das Projekt Erhaltungssatzung für den Ortskern Alt-Bornheim in Angriff zu nehmen. Zu II 4. und IV 3.: Der Magistrat kann von der Möglichkeit der Zurückstellung von Baugesuchen Gebrauch machen. Eine darüber hinausgehende Veränderungssperre ist durch aktuelle Veränderungsabsichten nicht gerechtfertigt. Zu II 5.: Der Magistrat wird Vertreter des Denkmalamtes, des Liegenschaftsamtes, des Ortsbeirats, des Fördervereins Historisches Bornheim zu der gewünschten Zukunftswerkstatt einladen. Zu II 6.: Die Frage der Restaurierung des Langen Hofes und des eventuellen Verzichts auf die Wegebeziehung in Richtung Inheidener Straße kann abschließend erst nach Abschluss des Prüfauftrags beantwortet werden. Zu den weiteren Forderungen, die den Bebauungsplan Nr. 508 Bl IV betreffen, hat die Prüfung ergeben, dass eine kleinteilige, den Bestand respektierende Bebauung auf Grund der geplanten Festsetzungen gesichert ist. Die Planungen für den Johanniskirchplatz sind abgeschlossen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 25. Februar 2002MM 49Bebauungsplan Nr. 508 Bl. III - Ortskern BornheimMagistratsvortrag
- 12. März 2002OFOF 219/4Stadtteiloffensive für Alt-BornheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 12. März 2002OAOA 663Stadtteiloffensive für Alt-Bornheim Vortrag des Magistrats vom 25.02.2002, M 49Anregung
- 20. März 2002NRNR 580Stadtteiloffensive BornheimSTVV-Antrag · GRÜNE
- 15. Mai 2002NRNR 632Bebauungsplan Nr. 508 Bl. III - Ortskern BornheimSTVV-Antrag · CDU, GRÜNE
- 20. September 2002Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 30 WochenBB 1072Bebauungsplan Nr. 508 Bl. III - Ortskern Bornheim hier: Satzungsbeschluss - § 10 BauGBMagistratsbericht
- 4. November 2011MM 200Bebauungsplan Nr. 508 I-V - Ortskern Bornheim hier: StrukturkonzeptMagistratsvortrag
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf13 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, FDP, FAG und REP gegen SPD und GRÜNE (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: PDS (= Kenntnis als Zwischenbericht)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme