Stadtteiloffensive für Alt-Bornheim
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Bisher hat in den Bebauungsplan Nr. 508, Blatt III keine der in den letzten Jahren formulierten Anregungen und Anträgen des Ortsbeirates Eingang gefunden. Er basiert noch immer auf den Planungen von 1982 und würde einen Teilabriss sowie eine stark verdichtende Neubebauung im direkten Umfeld des Kulturdenkmales Langer Hof erlauben. Der Bebauungsplan braucht die Ergänzung durch eine Erhaltungssatzung, um die kleinteilige Struktur Bornheims langfristig zu sichern. Antragstellende Fraktion: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.02.2002, M 49 Zuständige Ortsbeiräte: 4 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 4 am 12.03.2002, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung OA 663 2002
- Der Vorlage M 49 wird unter Hinweis auf OA 663 zugestimmt.
- Die Vorlage OF 219/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu
- Einstimmige Annahme zu
- Einstimmige Annahme
Inhalt
Antrag vom 12.03.2002, OF 219/4
Betreff:
Stadtteiloffensive für Alt-Bornheim
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Magistratsbericht M 49 wird unter Aufname der folgenden Punkte zugestimmt:
- Von den im Bebauungsplan Nr. 508 Bl. III angelegten Neuordnungsplänen im direkten Umfeld um das Kulturdenkmal "Langer Hof und in der Straße Alt-Bornheim wird Abstand genommen. Eingezeichnete Baufenster werden aus dem Bebauungsplan entfernt.
- Der Bebauungsplan wird in Verbindung mit einer zeitgleich erstellten Erhaltungssatzung zur Rechtskraft gebracht.
- Bis zum Inkrafttreten des Bebauungsplans und der Erhaltungssatzung wird eine Veränderungssperre beschlossen.
- Das Pflaster des Langen Hofes wird instandgesetzt und als Fußwegebeziehung zur Inheidener Straße verlängert.
- Für das Gebiet um die Johanniskirche wird die in M166 beschlossene Platzgestaltung unter Berücksichtigung der Kerbeverlegung an diesen Ort im Herbst 2002 umgesetzt. In ein Gestaltungskonzept des Platzes wird das Neubauprojekt der Kirchengemeinde sowie die notwendige Neugestaltung der angrenzenden Straßen einbezogen. Begründung: Bisher hat in den Bebauungsplan Nr. 508, Blatt III keine der in den letzten Jahren formulierten Anregungen und Anträgen des Ortsbeirates Eingang gefunden. Er basiert noch immer auf den Planungen von 1982 und würde einen Teilabriss sowie eine stark verdichtende Neubebauung im direkten Umfeld des Kulturdenkmales Langer Hof erlauben. Der Bebauungsplan braucht die Ergänzung durch eine Erhaltungssatzung, um die kleinteilige Struktur Bornheims langfristig zu sichern. Antragstellende Fraktion: GRÜNEHauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.02.2002, M 49 Zuständige Ortsbeiräte: 4
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Februar 2002MM 49Bebauungsplan Nr. 508 Bl. III - Ortskern BornheimMagistratsvortrag
- 12. März 2002OAOA 663Stadtteiloffensive für Alt-Bornheim Vortrag des Magistrats vom 25.02.2002, M 49Anregung
- 12. März 2002Sie sind hierOFOF 219/4Stadtteiloffensive für Alt-BornheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 20. September 2002Antwort des Magistrats · nach 30 WochenBB 1072Bebauungsplan Nr. 508 Bl. III - Ortskern Bornheim hier: Satzungsbeschluss - § 10 BauGBMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme