Bebauungsplan Nr. 508 Bl. III - Ortskern Bornheim
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Der mit dem Magistratsvortrag M 49 vom 05.02.2002 vorgelegte Bebauungsplan Nr. 508 Bl. III - Ortskern Bornheim - beinhaltet u.a. auch den Bereich des "Langen Hofes". Hierbei handelt es sich um einen Bereich, in dem die Gebäudestellung der sogenannten Fränkischen Hofreite entspricht. Von diesem Gebäudeensemble stehen nur noch wenige Gebäude, eines davon steht unter Denkmalschutz. Unter dem noch stehenden östlichen Wohnhaus befindet sich ein Gewölbekeller aus der Zeit um 1700. Die Wiederherstellung der ursprünglichen Hofsituation würde es auch ermöglichen, dass der unter dem östlichen Gebäude befindliche historische Gewölbekeller aus der Zeit um 1700 zukünftig genutzt werden kann. Bei der Überarbeitung des Bebauungsplanes ist zu prüfen, ob zwischen der noch bestehenden Hofsituation Berger Straße 312 ("Sonne") und dem Langen Hof die Baufenster so gestaltet werden können, dass hier zukünftig Häuser in Form der Fränkischen Hofreite, die der historischen Bebauung der Berger Straße in diesem Bereich entspricht, entstehen kann. Der Bebauungsplan sieht vor, im nordöstlichen Bereich eine kleine öffentliche Grünfläche in Form eines Kinderspielplatzes darzustellen, die westlich an eine entstehende Tiefgarage anschließt. Es ist zu prüfen, ob diese Grünfläche weiter in den Bereich des Bebauungsplanes verlegt werden kann. Antragstellende Fraktion: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.02.2002, M 49 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 20.09.2002, B 1072 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen und Bauen Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 23.05.2002 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des Ausschusses für Planen und Bauen am 10.06.2002, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
- Der Vorlage M 49 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 632 zugestimmt.
- Die Vorlage NR 580 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
- Der Vorlage NR 632 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
- Die Vorlage NR 640 wird für erledigt erklärt. 5.
- a)Die Ziffer 4. der Vorlage OA 663 wird abgelehnt.
- b)Der Rest der Vorlage OA 663 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu
- CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG; REP (M 49 = Annahme) zu
- CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und FAG (= Annahme) und REP (= Ablehnung) zu
- CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG gegen REP (= Ablehnung) zu
- CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 5. zu
- a): CDU, GRÜNE und REP gegen SPD und FAG (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu
- b): CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und FAG (= Annahme) sowie REP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF (M 49, NR 580, NR 632, NR 640 und OA 663 = Enthaltung) ÖkoLinX-ARL (M 49 und NR 632 = Ablehnung, NR 580, NR 640 und OA 663 = Annahme) E.L. (M 49, NR 632 und OA 663 = Annahme, NR 580 = Prüfung und Berichterstattung, NR 640 = erledigt)
- Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 18.06.2002, TO II, TOP 3 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
- Der Vorlage M 49 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 632 zugestimmt.
- Die Vorlage NR 580 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
- Der Vorlage NR 632 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
- Die Vorlage NR 640 wird für erledigt erklärt. 5.
- a)Die Ziffer 4. der Vorlage OA 663 wird abgelehnt.
- b)Der Rest der Vorlage OA 663 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu
- CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu
- CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und FAG (= Annahme) zu
- CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu
- CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 5.
- a)CDU und GRÜNE gegen SPD und FAG (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung)
- b)CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und FAG (= Annahme)
- Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20.06.2002, TO II, TOP 22 Beschluss:
- Der Vorlage M 49 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 632 zugestimmt.
- Die Vorlage NR 580 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
- Der Vorlage NR 632 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
- Die Vorlage NR 640 wird für erledigt erklärt. 5.
- a)Die Ziffer 4. der Vorlage OA 663 wird abgelehnt.
- b)Der Rest der Vorlage OA 663 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu
- CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und E.L. gegen REP (M 49 = Annahme ohne Zusatz) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu
- CDU, GRÜNE, FDP und E.L. gegen SPD, FAG und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) und REP (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu
- CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und E.L. gegen REP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu
- CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP und E.L. gegen ÖkoLinX-ARL (= Annahme) ; BFF (= Enthaltung) zu 5.
- a): CDU, GRÜNE und REP gegen SPD, FAG, ÖkoLinX- ARL und E.L. (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung); BFF (= Enthaltung)
- b): CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, FAG, ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Annahme) sowie REP (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 3159,
- Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 20.06.2002 Aktenzeichen: 61 00
Inhalt
Antrag vom 15.05.2002, NR 632
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 508 Bl. III - Ortskern Bornheim
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Der Magistratsvortrag M 49 vom 25.02.2002 - Bebauungsplan Nr. 508 Bl. III - Ortskern Bornheim - wird wie folgt geändert:
- Der Magistrat wird gebeten, die Baufenster im Bereich des "Langen Hofes" so zu ändern, dass die Stellung der Gebäude unter Berücksichtigung des Bestandes wieder der historischen Form der "Fränkischen Hofreite" entspricht und innerhalb der Gebäude die historische Platzsituation wieder geschaffen wird.
- Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob zwischen den Grundstücken "Berger Straße 312 ("Sonne") und 328 ("Langer Hof") ein weiteres Baufenster so gestaltet werden kann, dass die Stellung der Gebäude der historischen Situation der Fränkischen Hofreite entspricht.
- Weiter ist zu prüfen, ob die geplante öffentliche Grünfläche mit einem Kinderspielplatz aus der Randlage des Bebauungsplanes in Richtung Langer Hof verlegt werden kann.
- Der Bebauungsplan ist in der geänderten Fassung erneut öffentlich auszulegen.
Begründung:
Der mit dem Magistratsvortrag M 49 vom 05.02.2002 vorgelegte Bebauungsplan Nr. 508 Bl. III - Ortskern Bornheim - beinhaltet u.a. auch den Bereich des "Langen Hofes".
Hierbei handelt es sich um einen Bereich, in dem die Gebäudestellung der sogenannten Fränkischen Hofreite entspricht. Von diesem Gebäudeensemble stehen nur noch wenige Gebäude, eines davon steht unter Denkmalschutz. Unter dem noch stehenden östlichen Wohnhaus befindet sich ein Gewölbekeller aus der Zeit um 1700.
Die Wiederherstellung der ursprünglichen Hofsituation würde es auch ermöglichen, dass der unter dem östlichen Gebäude befindliche historische Gewölbekeller aus der Zeit um 1700 zukünftig genutzt werden kann.
Bei der Überarbeitung des Bebauungsplanes ist zu prüfen, ob zwischen der noch bestehenden Hofsituation Berger Straße 312 ("Sonne") und dem Langen Hof die Baufenster so gestaltet werden können, dass hier zukünftig Häuser in Form der Fränkischen Hofreite, die der historischen Bebauung der Berger Straße in diesem Bereich entspricht, entstehen kann.
Der Bebauungsplan sieht vor, im nordöstlichen Bereich eine kleine öffentliche Grünfläche in Form eines Kinderspielplatzes darzustellen, die westlich an eine entstehende Tiefgarage anschließt.
Es ist zu prüfen, ob diese Grünfläche weiter in den Bereich des Bebauungsplanes verlegt werden kann.
Antragstellende Fraktion: CDU GRÜNEHauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.02.2002, M 49
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Februar 2002MM 49Bebauungsplan Nr. 508 Bl. III - Ortskern BornheimMagistratsvortrag
- 15. Mai 2002Sie sind hierNRNR 632Bebauungsplan Nr. 508 Bl. III - Ortskern BornheimSTVV-Antrag · CDU, GRÜNE
- 20. September 2002Antwort des Magistrats · nach 30 WochenBB 1072Bebauungsplan Nr. 508 Bl. III - Ortskern Bornheim hier: Satzungsbeschluss - § 10 BauGBMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf3 Beratungen
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (5 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 49 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 632 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 580 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Der Vorlage NR 632 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage NR 640 wird für erledigt erklärt. 5. a) Die Ziffer 4. der Vorlage OA 663 wird abgelehnt. b) Der Rest der Vorlage OA 663 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG; REP (M 49 = Annahme) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und FAG (= Annahme) und REP (= Ablehnung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG gegen REP (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 5. zu a): CDU, GRÜNE und REP gegen SPD und FAG (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu b): CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und FAG (= Annahme) sowie REP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (M 49, NR 580, NR 632, NR 640 und OA 663 = Enthaltung) ÖkoLinX-ARL (M 49 und NR 632 = Ablehnung, NR 580, NR 640 und OA 663 = Annahme) E.L. (M 49, NR 632 und OA 663 = Annahme, NR 580 = Prüfung und Berichterstattung, NR 640 = erledigt)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (5 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 49 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 632 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 580 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Der Vorlage NR 632 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage NR 640 wird für erledigt erklärt. 5. a) Die Ziffer 4. der Vorlage OA 663 wird abgelehnt. b) Der Rest der Vorlage OA 663 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und FAG (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 5. a) CDU und GRÜNE gegen SPD und FAG (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) b) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und FAG (= Annahme)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (5 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 49 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 632 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 580 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Der Vorlage NR 632 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage NR 640 wird für erledigt erklärt. 5. a) Die Ziffer 4. der Vorlage OA 663 wird abgelehnt. b) Der Rest der Vorlage OA 663 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und E.L. gegen REP (M 49 = Annahme ohne Zusatz) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und E.L. gegen SPD, FAG und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) und REP (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und E.L. gegen REP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP und E.L. gegen ÖkoLinX-ARL (= Annahme) ; BFF (= Enthaltung) zu 5. a): CDU, GRÜNE und REP gegen SPD, FAG, ÖkoLinX- ARL und E.L. (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung); BFF (= Enthaltung) b): CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, FAG, ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Annahme) sowie REP (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)