Bebauungsplan Nr. 508 I-V - Ortskern Bornheim hier: Strukturkonzept
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- Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten hier: Jährlicher Bericht zum Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Ziffer 516.12.2024 · B (Bericht des Magistrats)
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Vortrag des Magistrats vom 04.11.2011, M 200
Betreff: Bebauungsplan Nr. 508 I-V - Ortskern Bornheim hier: Strukturkonzept Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 27.03.2003, § 4979 (B 1072)
- Es dient zur Kenntnis, dass die Bebauungsplanverfahren Nr. 508 I bis Nr. 508 V - Ortskern Bornheim im weiteren Verfahren zu einem Bebauungsplan Nr. 508 I-V - Ortskern Bornheim zusammen gefasst werden. Im Zuge dessen wird der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 508 I-V im Bereich der öffentlichen Verkehrsflächen geringfügig - jeweils auf die Straßenmitte - geändert.
- Der Magistrat wird beauftragt, auf der Grundlage des vorgelegten Strukturkonzepts (Blatt 1 und 2) und dem Erläuterungsbericht zum Strukturkonzept einen Bebauungsplanentwurf zu erarbeiten und diesen ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung öffentlich auszulegen. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung sind die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Vorrangiges Ziel des Bebauungsplans ist die Sicherung der eigenen städtebaulichen Identität und Charakteristik Alt-Bornheims bei behutsamer Steuerung der baulichen Entwicklung in Maßstab, Gestaltung und Nutzung.
- Der Magistrat wird ermächtigt, den Bebauungsplanentwurf mit Begründung, der aufgrund der im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen geändert oder ergänzt wurde, ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erneut nach § 4a (3) i.V.m. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen, sofern die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderung oder Ergänzung nicht berührt werden. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Mit dem Bebauungsplan Nr. 508 I-V - Ortskern Bornheim werden die bisherigen in Aufstellung befindlichen fünf Bebauungspläne Nr. 508 I bis Nr. 508 V - Ortkern Bornheim zu einem Verfahren zusammen gefasst. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 508 I-V umfasst dementsprechend den zentralen Bereich des Stadtteils Frankfurt am Main - Bornheim und ist annähernd identisch mit der historischen Siedlungsfläche des ehemaligen Dorfes "Bornheim". Im 20,15 ha umfassenden räumlichen Geltungsbereich liegen überwiegend private Grundstücke. Der Ortskern Bornheims ist geprägt durch eine äußerst heterogene Baustruktur, die sich historisch aus der sprunghaften Entwicklung vom dörflichen Vorort zum städtischen Wohnquartier im 19. und 20. Jahrhundert herleiten lässt. Kleinteilige, ein- und zweigeschossige Hofreiten wechseln ab mit gründerzeitlichen vier- bis fünfgeschossigen Wohnblocks, unterbrochen von Baustrukturen aus den 50er und 60er Jahren des letzten Jahrhunderts, Neubauten der Gegenwart und einzelnen acht- bis zehngeschossigen Hochhaussolitären. Dies geht einher mit einem hohen Versiegelungsgrad der Grundstücksflächen, insbesondere auch in den Blockinnenhöfen, die überwiegend mit gewerblichen Nutzungen, zunehmend aber auch mit Garagen und Stellplatzanlagen belegt sind. Auf der anderen Seite zeichnet sich der Ortskern Bornheims durch eine intakte und attraktive Mischung von Wohnen, Gewerbe und Dienstleistungen aus, die in Verbindung mit dem noch wahrnehmbaren ursprünglich dörflichen Milieu die besondere Identität dieses Stadtteils prägt. Neben der strukturell baulichen und stadtgestalterischen Problematik ist der Ortskern Bornheims auf Grund seiner wachsenden Beliebtheit als preisgünstiger, innenstadtnaher Standort für Wohnen und Gewerbe mit verkehrsgünstiger Anbindung einem zunehmend verstärktem Investitionsdruck ausgesetzt, der mittelfristig zu einer unerwünschten Umstrukturierung führen kann. Um dieser Entwicklung entgegenzusteuern, die besondere Identität des Ortskerns Bornheim zu bewahren und die vorhandene Wohnnutzung zu schützen und zu stärken, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans weiterhin erforderlich, da dies allein unter Bezug auf die Regelungen des § 34 BauGB im Bereich der in Teilbereichen des Planungsgebietes noch rechtsverbindlichen Fluchtlinienpläne (F 1766 (1958), F 1728 (1956), F 815 (1912), F 760 m (1911), F 447 BI 1 u. 2 (1903) und F 746 (1912)) oder die Festsetzungen der rechtsverbindlichen Bebauungspläne NO 22a Nr. 1 vom 31.12.1969 und Nr. 116 vom 16.01.1965 nicht ausreichend und umfassend durchgesetzt werden kann. Zugleich sollen mit dem Bebauungsplan die Vorgaben der in Aufstellung befindlichen Erhaltungssatzung Nr. 44 - Ortskern Alt-Bornheim in der Form unterstützt werden, dass die Planung mit einer eindeutigen städtebaulichen Entwicklungsrichtung auf die besonderen Anforderungen reagiert, die aus der historisch bedingten, vielfältigen Struktur resultieren. Zielsetzungen, städtebauliche Lösungen und planungsrechtliche Festsetzungen des Bebauungsplans sind im Erläuterungsbericht, welcher Anlage zum Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung ist, dargelegt. Anlage 1_Bl_1 (ca. 1,2 MB) Anlage 1_Bl_2 (ca. 564 KB) Anlage 2 (ca. 791 KB)Nebenvorlage: Antrag vom 21.05.2012, NR 299
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. September 2002BB 1072Bebauungsplan Nr. 508 Bl. III - Ortskern Bornheim hier: Satzungsbeschluss - § 10 BauGBMagistratsbericht
- 4. November 2011Sie sind hierMM 200Bebauungsplan Nr. 508 I-V - Ortskern Bornheim hier: StrukturkonzeptMagistratsvortrag
- 21. Mai 2012NRNR 299Den Ortskern Bornheim wirksam schützenSTVV-Antrag · CDU, GRÜNE
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf19 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und Piraten (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, LINKE. und Piraten; SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und Piraten gegen LINKE. (= Ablehnung); SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und Stv. Ochs (M 200 = Annahme) FREIE WÄHLER (M 200 = Enthaltung, NR 299 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und Piraten; FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER und Piraten Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (M 200 = Annahme, NR 299 = Ziffer 1. Annahme, Ziffer 2. Ablehnung) FDP, ÖkoLinX-ARL und REP (M 200 und NR 299 = Annahme) NPD (M 200 und NR 299 = Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, Piraten und REP gegen LINKE. (= Annahme ohne Zusatz); FREIE WÄHLER und NPD (= Enthaltung) zu 2. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und REP; NPD (= Enthaltung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und REP gegen LINKE. (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 200 und NR 299 = Annahme)