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Bebauungsplan Nr. 508 I-V - Ortskern Bornheim hier: Strukturkonzept

Vorlagentyp: M
3 Stationen im Verfahren19 SitzungenAngenommen
Vorlage
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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 04.11.2011, M 200

Betreff: Bebauungsplan Nr. 508 I-V - Ortskern Bornheim hier: Strukturkonzept Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 27.03.2003, § 4979 (B 1072)

  1. Es dient zur Kenntnis, dass die Bebauungsplanverfahren Nr. 508 I bis Nr. 508 V - Ortskern Bornheim im weiteren Verfahren zu einem Bebauungsplan Nr. 508 I-V - Ortskern Bornheim zusammen gefasst werden. Im Zuge dessen wird der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 508 I-V im Bereich der öffentlichen Verkehrsflächen geringfügig - jeweils auf die Straßenmitte - geändert.
  2. Der Magistrat wird beauftragt, auf der Grundlage des vorgelegten Strukturkonzepts (Blatt 1 und 2) und dem Erläuterungsbericht zum Strukturkonzept einen Bebauungsplanentwurf zu erarbeiten und diesen ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung öffentlich auszulegen. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung sind die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Vorrangiges Ziel des Bebauungsplans ist die Sicherung der eigenen städtebaulichen Identität und Charakteristik Alt-Bornheims bei behutsamer Steuerung der baulichen Entwicklung in Maßstab, Gestaltung und Nutzung.
  3. Der Magistrat wird ermächtigt, den Bebauungsplanentwurf mit Begründung, der aufgrund der im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen geändert oder ergänzt wurde, ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erneut nach § 4a (3) i.V.m. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen, sofern die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderung oder Ergänzung nicht berührt werden. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Mit dem Bebauungsplan Nr. 508 I-V - Ortskern Bornheim werden die bisherigen in Aufstellung befindlichen fünf Bebauungspläne Nr. 508 I bis Nr. 508 V - Ortkern Bornheim zu einem Verfahren zusammen gefasst. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 508 I-V umfasst dementsprechend den zentralen Bereich des Stadtteils Frankfurt am Main - Bornheim und ist annähernd identisch mit der historischen Siedlungsfläche des ehemaligen Dorfes "Bornheim". Im 20,15 ha umfassenden räumlichen Geltungsbereich liegen überwiegend private Grundstücke. Der Ortskern Bornheims ist geprägt durch eine äußerst heterogene Baustruktur, die sich historisch aus der sprunghaften Entwicklung vom dörflichen Vorort zum städtischen Wohnquartier im 19. und 20. Jahrhundert herleiten lässt. Kleinteilige, ein- und zweigeschossige Hofreiten wechseln ab mit gründerzeitlichen vier- bis fünfgeschossigen Wohnblocks, unterbrochen von Baustrukturen aus den 50er und 60er Jahren des letzten Jahrhunderts, Neubauten der Gegenwart und einzelnen acht- bis zehngeschossigen Hochhaussolitären. Dies geht einher mit einem hohen Versiegelungsgrad der Grundstücksflächen, insbesondere auch in den Blockinnenhöfen, die überwiegend mit gewerblichen Nutzungen, zunehmend aber auch mit Garagen und Stellplatzanlagen belegt sind. Auf der anderen Seite zeichnet sich der Ortskern Bornheims durch eine intakte und attraktive Mischung von Wohnen, Gewerbe und Dienstleistungen aus, die in Verbindung mit dem noch wahrnehmbaren ursprünglich dörflichen Milieu die besondere Identität dieses Stadtteils prägt. Neben der strukturell baulichen und stadtgestalterischen Problematik ist der Ortskern Bornheims auf Grund seiner wachsenden Beliebtheit als preisgünstiger, innenstadtnaher Standort für Wohnen und Gewerbe mit verkehrsgünstiger Anbindung einem zunehmend verstärktem Investitionsdruck ausgesetzt, der mittelfristig zu einer unerwünschten Umstrukturierung führen kann. Um dieser Entwicklung entgegenzusteuern, die besondere Identität des Ortskerns Bornheim zu bewahren und die vorhandene Wohnnutzung zu schützen und zu stärken, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans weiterhin erforderlich, da dies allein unter Bezug auf die Regelungen des § 34 BauGB im Bereich der in Teilbereichen des Planungsgebietes noch rechtsverbindlichen Fluchtlinienpläne (F 1766 (1958), F 1728 (1956), F 815 (1912), F 760 m (1911), F 447 BI 1 u. 2 (1903) und F 746 (1912)) oder die Festsetzungen der rechtsverbindlichen Bebauungspläne NO 22a Nr. 1 vom 31.12.1969 und Nr. 116 vom 16.01.1965 nicht ausreichend und umfassend durchgesetzt werden kann. Zugleich sollen mit dem Bebauungsplan die Vorgaben der in Aufstellung befindlichen Erhaltungssatzung Nr. 44 - Ortskern Alt-Bornheim in der Form unterstützt werden, dass die Planung mit einer eindeutigen städtebaulichen Entwicklungsrichtung auf die besonderen Anforderungen reagiert, die aus der historisch bedingten, vielfältigen Struktur resultieren. Zielsetzungen, städtebauliche Lösungen und planungsrechtliche Festsetzungen des Bebauungsplans sind im Erläuterungsbericht, welcher Anlage zum Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung ist, dargelegt. Anlage 1_Bl_1 (ca. 1,2 MB) Anlage 1_Bl_2 (ca. 564 KB) Anlage 2 (ca. 791 KB)Nebenvorlage: Antrag vom 21.05.2012, NR 299

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. September 2002BB 1072Bebauungsplan Nr. 508 Bl. III - Ortskern Bornheim hier: Satzungsbeschluss - § 10 BauGBMagistratsbericht
  2. 4. November 2011Sie sind hier
    MM 200Bebauungsplan Nr. 508 I-V - Ortskern Bornheim hier: Strukturkonzept
    Magistratsvortrag
  3. 21. Mai 2012NRNR 299Den Ortskern Bornheim wirksam schützenSTVV-Antrag · CDU, GRÜNE

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf19 Beratungen
OBR 4
Sitzung 6 · 29.11.2011
TO I, TOP 26
Beraten
a) Die Vorlage M 200 wird wegen Beratungsbedarfs bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 5 · 05.12.2011
TO I, TOP 13
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 200 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerPiraten
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 6 · 13.12.2011
TO II, TOP 3
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 200 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER

OBR 4
Sitzung 7 · 17.01.2012
TO I, TOP 9
Beraten
a) Die Vorlage M 200 wird bis zur Vorstellung des Bebauungsplanes im Ortsbeirat zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 6 · 23.01.2012
TO I, TOP 16
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 200 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerPiraten
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 7 · 31.01.2012
TO II, TOP 5
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 200 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER

OBR 4
Sitzung 8 · 07.02.2012
TO I, TOP 6
Beraten
a) Die Vorlage M 200 wird zurückgestellt bis der Bebauungsplans zusammen mit der Erhaltungssatzung Nr. 44 im Rahmen einer Ortsbeiratssitzung vorgestellt wird. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 7 · 13.02.2012
TO I, TOP 10
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 200 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerPiraten
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 8 · 28.02.2012
TO II, TOP 6
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 200 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 8 · 19.03.2012
TO I, TOP 13
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 200 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerPiraten
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 9 · 27.03.2012
TO II, TOP 2
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 200 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPFreie WählerPiraten
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 9 · 23.04.2012
TO I, TOP 10
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 200 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerPiraten
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 10 · 26.04.2012
TO II, TOP 2
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 200 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerPiraten
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 10 · 21.05.2012
TO I, TOP 33
Angenommen
1. Der Vorlage M 200 wird im Rahmen der Vorlage NR 299 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 299 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
SPDLinkePiraten
Sonstige:
FDP (M 200 = Annahme)Stv. Ochs (M 200 = Annahme)Freie Wähler (M 200 = Enthaltung, NR 299 = Annahme)
zu 2 / Ziffer 1)
Zustimmung:
CDUGrüneLinkePiraten
Sonstige:
SPD (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
zu 2 / Ziffer 2)
Zustimmung:
CDUGrünePiraten
Ablehnung:
Linke
Sonstige:
SPD (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und Piraten (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, LINKE. und Piraten; SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und Piraten gegen LINKE. (= Ablehnung); SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und Stv. Ochs (M 200 = Annahme) FREIE WÄHLER (M 200 = Enthaltung, NR 299 = Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 11 · 24.05.2012
TO I, TOP 13
Beraten
1. Die Beratung der Vorlage M 200 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 299 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerPiraten
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerPiraten
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 12 · 31.05.2012
TO II, TOP 8
Beraten
1. Die Beratung der Vorlage M 200 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 299 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerPiraten
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerPiraten
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten

OBR 4
Sitzung 12 · 12.06.2012
TO I, TOP 9
Angenommen
1. Der Vorlage M 200 wird zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 299 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 12 · 26.06.2012
TO I, TOP 7
Angenommen
1. Der Vorlage M 200 wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zu der Vorlage NR 299 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 299 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDPiraten
Sonstige:
Linke (M 200 = Annahme, NR 299 = Ziffer 1. Annahme, Ziffer 2. Ablehnung)FDP (M 200 und NR 299 = Annahme)ÖkoLinX-ARL (M 200 und NR 299 = Annahme)REP (M 200 und NR 299 = Annahme)NPD (M 200 und NR 299 = Enthaltung)
Enthaltung:
Freie Wähler
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDFreie WählerPiraten
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und Piraten; FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER und Piraten Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (M 200 = Annahme, NR 299 = Ziffer 1. Annahme, Ziffer 2. Ablehnung) FDP, ÖkoLinX-ARL und REP (M 200 und NR 299 = Annahme) NPD (M 200 und NR 299 = Enthaltung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 13 · 28.06.2012
TO II, TOP 13
Angenommen
1. Der Vorlage M 200 wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zu der Vorlage NR 299 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 299 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPPiratenREP
Ablehnung:
Linke
Enthaltung:
Freie WählerNPD
Sonstige:
ÖkoLinX-ARL (M 200 und NR 299 = Annahme)
zu 2 / Ziffer 1)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerPiratenREP
Enthaltung:
NPD
zu 2 / Ziffer 2)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPFreie WählerPiratenREP
Ablehnung:
Linke
Enthaltung:
NPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, Piraten und REP gegen LINKE. (= Annahme ohne Zusatz); FREIE WÄHLER und NPD (= Enthaltung) zu 2. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und REP; NPD (= Enthaltung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und REP gegen LINKE. (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 200 und NR 299 = Annahme)

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