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Den Ortskern Bornheim wirksam schützen

Vorlagentyp: NRCDUGRÜNE
2 Stationen im Verfahren6 SitzungenAngenommen

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Thema Wohnen verfolgen

Begründung

schützen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der M 200 wird mit den folgenden Maßgaben zugestimmt:
    • a)Die derzeitigen Geschosszahlen sowie Art und Maß der aktuell bestehenden Baulinien und Traufhöhen sind, insbesondere was alte dörfliche und die gründerzeitliche Bebauung anbelangt, wo immer städtebaulich hinreichend begründbar, detailliert festzuschreiben.
    • b)Besonderes Augenmerk ist auf das vor Ort ansässige Gewerbe, insbesondere die Handwerksbetriebe, zu richten. Bei der Erarbeitung des Bebauungsplans ist nicht nur sicherzustellen, dass das bestehende Gewerbe Bestandsschutz erhält, sondern auch, dass Entwicklungsmöglichkeiten für Gewerbebetriebe eingeräumt werden, wo immer dies mit Rücksicht auf benachbarte Nutzungen möglich ist.
    • c)Der Bebauungsplanentwurf ist vor der Offenlage der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.
  2. Zur Sicherung der Planung wird im Bereich des Bebauungsplans Nr. 508 I-V - Ortskern Bornheim von der Möglichkeit der Aussetzung oder vorläufigen Untersagung von Bauvorhaben nach § 15 BauGB Gebrauch gemacht, wenn zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das betreffende Bauvorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde. Begründung: Der Ortskern von Bornheim ist sowohl baulich als auch hinsichtlich der dort anzutreffenden Nutzungen vielgestaltig. Derzeit wird eine Erhaltungssatzung für dieses Gebiet erarbeitet, die vor allem die alte dörfliche und die gründerzeitliche Bebauung schützen soll. Damit diese Erhaltungssatzung die notwendige Schutzwirkung entfalten kann, ist es notwendig, dass sich der parallel dazu entstehende Bebauungsplan weitestmöglich am Bestand orientiert. Dieses Gebiet ist jedoch nicht nur aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt schützenswert, sondern auch hinsichtlich seiner Nutzungen, seines verträglichen und attraktiven Nebeneinanders von Wohnen und Arbeiten. Zur Sicherung der Planung für den künftigen Satzungsbereich ist in Einzelfällen die Aussetzung oder vorläufige Untersagung von Bauvorhaben nach § 15 BauGB angeraten.

Inhalt

Antrag vom 21.05.2012, NR 299

Betreff: Den Ortskern Bornheim wirksam schützen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der M 200 wird mit den folgenden Maßgaben zugestimmt:
    • a)Die derzeitigen Geschosszahlen sowie Art und Maß der aktuell bestehenden Baulinien und Traufhöhen sind, insbesondere was alte dörfliche und die gründerzeitliche Bebauung anbelangt, wo immer städtebaulich hinreichend begründbar, detailliert festzuschreiben.
    • b)Besonderes Augenmerk ist auf das vor Ort ansässige Gewerbe, insbesondere die Handwerksbetriebe, zu richten. Bei der Erarbeitung des Bebauungsplans ist nicht nur sicherzustellen, dass das bestehende Gewerbe Bestandsschutz erhält, sondern auch, dass Entwicklungsmöglichkeiten für Gewerbebetriebe eingeräumt werden, wo immer dies mit Rücksicht auf benachbarte Nutzungen möglich ist.
    • c)Der Bebauungsplanentwurf ist vor der Offenlage der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.
  2. Zur Sicherung der Planung wird im Bereich des Bebauungsplans Nr. 508 I-V - Ortskern Bornheim von der Möglichkeit der Aussetzung oder vorläufigen Untersagung von Bauvorhaben nach § 15 BauGB Gebrauch gemacht, wenn zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das betreffende Bauvorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde. Begründung: Der Ortskern von Bornheim ist sowohl baulich als auch hinsichtlich der dort anzutreffenden Nutzungen vielgestaltig. Derzeit wird eine Erhaltungssatzung für dieses Gebiet erarbeitet, die vor allem die alte dörfliche und die gründerzeitliche Bebauung schützen soll. Damit diese Erhaltungssatzung die notwendige Schutzwirkung entfalten kann, ist es notwendig, dass sich der parallel dazu entstehende Bebauungsplan weitestmöglich am Bestand orientiert. Dieses Gebiet ist jedoch nicht nur aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt schützenswert, sondern auch hinsichtlich seiner Nutzungen, seines verträglichen und attraktiven Nebeneinanders von Wohnen und Arbeiten. Zur Sicherung der Planung für den künftigen Satzungsbereich ist in Einzelfällen die Aussetzung oder vorläufige Untersagung von Bauvorhaben nach § 15 BauGB angeraten.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2011, M 200 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 23.05.2012

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. November 2011MM 200Bebauungsplan Nr. 508 I-V - Ortskern Bornheim hier: StrukturkonzeptMagistratsvortrag
  2. 21. Mai 2012Sie sind hier
    NRNR 299Den Ortskern Bornheim wirksam schützen
    STVV-Antrag · CDU, GRÜNE

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf6 Beratungen
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 10 · 21.05.2012
TO I, TOP 33
Angenommen
1. Der Vorlage M 200 wird im Rahmen der Vorlage NR 299 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 299 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
SPDLinkePiraten
Sonstige:
FDP (M 200 = Annahme)Stv. Ochs (M 200 = Annahme)Freie Wähler (M 200 = Enthaltung, NR 299 = Annahme)
zu 2 / Ziffer 1)
Zustimmung:
CDUGrüneLinkePiraten
Sonstige:
SPD (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
zu 2 / Ziffer 2)
Zustimmung:
CDUGrünePiraten
Ablehnung:
Linke
Sonstige:
SPD (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und Piraten (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, LINKE. und Piraten; SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und Piraten gegen LINKE. (= Ablehnung); SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und Stv. Ochs (M 200 = Annahme) FREIE WÄHLER (M 200 = Enthaltung, NR 299 = Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 11 · 24.05.2012
TO I, TOP 13
Beraten
1. Die Beratung der Vorlage M 200 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 299 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerPiraten
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerPiraten
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 12 · 31.05.2012
TO II, TOP 8
Beraten
1. Die Beratung der Vorlage M 200 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 299 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerPiraten
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerPiraten
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten

OBR 4
Sitzung 12 · 12.06.2012
TO I, TOP 9
Angenommen
1. Der Vorlage M 200 wird zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 299 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 12 · 26.06.2012
TO I, TOP 7
Angenommen
1. Der Vorlage M 200 wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zu der Vorlage NR 299 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 299 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDPiraten
Sonstige:
Linke (M 200 = Annahme, NR 299 = Ziffer 1. Annahme, Ziffer 2. Ablehnung)FDP (M 200 und NR 299 = Annahme)ÖkoLinX-ARL (M 200 und NR 299 = Annahme)REP (M 200 und NR 299 = Annahme)NPD (M 200 und NR 299 = Enthaltung)
Enthaltung:
Freie Wähler
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDFreie WählerPiraten
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und Piraten; FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER und Piraten Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (M 200 = Annahme, NR 299 = Ziffer 1. Annahme, Ziffer 2. Ablehnung) FDP, ÖkoLinX-ARL und REP (M 200 und NR 299 = Annahme) NPD (M 200 und NR 299 = Enthaltung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 13 · 28.06.2012
TO II, TOP 13
Angenommen
1. Der Vorlage M 200 wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zu der Vorlage NR 299 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 299 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPPiratenREP
Ablehnung:
Linke
Enthaltung:
Freie WählerNPD
Sonstige:
ÖkoLinX-ARL (M 200 und NR 299 = Annahme)
zu 2 / Ziffer 1)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerPiratenREP
Enthaltung:
NPD
zu 2 / Ziffer 2)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPFreie WählerPiratenREP
Ablehnung:
Linke
Enthaltung:
NPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, Piraten und REP gegen LINKE. (= Annahme ohne Zusatz); FREIE WÄHLER und NPD (= Enthaltung) zu 2. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und REP; NPD (= Enthaltung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und REP gegen LINKE. (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 200 und NR 299 = Annahme)

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